ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Änderung des Zivildienstgesetzes

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Trijikon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1099
Registriert: Mo 24. Jul 2017, 13:55
Wohnort: Riederberg

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Trijikon » Di 16. Okt 2018, 15:18

Absolut korrekter und gerechter Entwurf. Ich hätte ihn zwar lieber strenger gesehen (keine Ausnahmen) aber damit kann ich leben.

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
reload-smile

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17534
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von BigBen » Di 16. Okt 2018, 15:21

Wie bereits erwähnt kann ich nichts Verwerfliches daran fnden wenn jemand den Dienst an der Waffe mit dieser Begründung verweigert

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich die Wehrpflicht nicht erfüllen kann, weil ich es – von den
Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen –
aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt
gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot
geraten würde.


Weil seien wir uns mal ehrlich...als Soldat bist du erstmal Spielball der Politik, um das Verteidigen von Heimat und Werten geht es oft nicht wirklich.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1934
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 16. Okt 2018, 15:41

Stickhead hat geschrieben:@Evilcannibal79 Die wenigsten "verweigern den Dienst an der Waffe", sondern erachten es einfach als sinnvoller, zB bedürftigen Menschen zu helfen. Diese Leute als Dank mit einem Waffenverbot zu bestrafen ist einfach falsch.


FAST alle die ich kenne, die Zivi geleistet haben, wollten nicht "im Gatsch ummahupfn" also wie der Kollege oben geschrieben hatte,
die gemütliche Ecke ;)

Die die wirklich helfen wollten, hats zwar gegeben es waren aber nur einige wenige die Zivi aus überzeugung gemacht haben.

Aber is eh egal, und offtopic

Als LWB würde ich auch gegen ein Verbot stimmen und mich Schulter an Schulter stellen.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Lindenwirt » Di 16. Okt 2018, 15:50

Wenn ich ganz ehrlich bin, so sinnvoll war der monatelange Dienst am Schranken als Wachsoldat einer verfallenen Kaserne dann auch wieder nicht. "Weg frei", wie oft habe ich das gesagt und wie deppat bin ich mir jedesmal vorgekommen.
Grundausbilung, etc. ok, aber alles was danach kam war reine Zeitverschwendung. Ein Bekannter macht eben Zivildienst als Haustechniker im Altersheim. Ist jetzt auch wahrlich nichts weltbewegendes, aber rein von der Sinnfrage her kann ich da schwer argumentieren er solle lieber monatelang am Schranken stehen...
Von daher, fände es durchaus richtg wenn es für Zivildiener kein generelles Waffenverbot gibt, verstehe es aber auch wenn das jemand anders sieht.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Stickhead » Di 16. Okt 2018, 15:52

@Chesta Es trifft also lediglich Menschen, die Österreicher sind oder waren. Wenn wer zB in Deutschland die selbe Erklärung abgibt, hat das für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments in Österreich keine Auswirkung. Von dem her sehe ich es als "nationalitätenabhängige" Diskriminierung.

Und: Jemand der keine Waffen mag, wird sich auch einfach keine kaufen. Wozu ein also ein Waffenverbot? Warum soll aber jemand, der Waffen besitzen will, keine Waffen besitzen dürfen, weil er Zivildiener war?

Sollte unser Waffengesetz (im weitesten Sinn) nicht praktikabel, fair und liberal sein?


.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
Chris Kriss
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 177
Registriert: Mo 10. Okt 2016, 13:44
Wohnort: OÖ - WL

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Chris Kriss » Di 16. Okt 2018, 16:04

Das sich die meisten Zivildiener FÜR den Ziviildienst entscheiden und nicht GEGEN den Wehrdienst, begreifen so manche auch
im 21. Jahrhundert nicht wirklich!

Daher ist mir auch schleierhaft was ein Waffenverbot mit dem Zivildienst zu tun hat!

*Ironie on*
Sollte man Grundwehrdienern gewisse Sozialleistungen für 15 Jahre verweigert wenn sie sich gegen den Zivildienst entschieden?!
*Ironie off*

JPS1
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2003
Registriert: Do 10. Mär 2011, 20:06
Wohnort: KO

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von JPS1 » Di 16. Okt 2018, 16:22

hmg382 hat geschrieben:@ Man sollte vielleicht ggf. über Art. 18 AEUV argumentieren, nur, dass hier Unionsbürger nicht schlechter sondern gegenüber den Österreichern bessergestellt sind. Und das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein ;-)


Dem Unionsrecht ist es vollkommen egal, wenn Inländer in rein innerstaatlichen Sachverhalten ggü. Unionsbürgern diskriminiert werden.
Wurscht ob Art. 18 AEUV, Grundfreiheiten oder GRC... die EU regelt halt nicht alles.

Inländerdiskriminierung ist eine rein nationale Materie - in Ö ist evtl der Gleichheitsgrundsatz verletzt Art. 7 B-VG, Art. 2 StGG
Aber nicht jede Schlechterstellung in Verbindung mit Unionsrecht ist auch verboten - gibt Erkenntnisse des VfGH dazu (glaube zum Glücksspielmonopol)

(Am Rande: Stellungnahme in dem Sinn ist das aber nicht wirklich... der Entwurf behandelt die fraglichen §§ gar nicht)

Benutzeravatar
Chesta
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 17
Registriert: Mo 11. Dez 2017, 22:30

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Chesta » Di 16. Okt 2018, 16:26

Stickhead hat geschrieben:@Chesta Es trifft also lediglich Menschen, die Österreicher sind oder waren. Wenn wer zB in Deutschland die selbe Erklärung abgibt, hat das für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments in Österreich keine Auswirkung. Von dem her sehe ich es als "nationalitätenabhängige" Diskriminierung.


Es betrifft Menschen die in AT Zivildienst gemacht haben. Das ist jedem vorher bekannt und freiwillig und auch nachvollziehbar, da man ja quasi Unterschreibt nichts mit Waffen zu tun haben zu wollen.
Das genaue Gesetz der Wehrpflicht ist in jedem Land anders, sofern sie überhaupt noch besteht, da unterschreibt man vielleicht nicht so etwas in dieser Form.
Wie sollte das Gesetz sonst aussehen, und wie will man nachprüfen ob jemand Zivildienst in einem anderen Land gemacht hat und so etwas ähnliches unterschrieben hat?

Benutzeravatar
Honei
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 119
Registriert: Do 4. Jan 2018, 12:22
Wohnort: gefürstete Grafschaft Tirol

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Honei » Di 16. Okt 2018, 16:52

Chris Kriss hat geschrieben:Das sich die meisten Zivildiener FÜR den Ziviildienst entscheiden und nicht GEGEN den Wehrdienst, begreifen so manche auch
im 21. Jahrhundert nicht wirklich!

Daher ist mir auch schleierhaft was ein Waffenverbot mit dem Zivildienst zu tun hat!

*Ironie on*
Sollte man Grundwehrdienern gewisse Sozialleistungen für 15 Jahre verweigert wenn sie sich gegen den Zivildienst entschieden?!
*Ironie off*
Danke :clap:


Und ohne Zivis würden manche Einrichtungen sterben!



Auch so mancher von Euch wird mal froh sein, wenn er im Altersheim mit einem Zivi oane "tschickt", eine Runde Mensch ärger dich nicht spielt, ihm das Essen vorbei bringt...oder wie es bei mir war: beim Sterben begleitet hat,weil es keine Verwandten oder Freunde mehr gab...


lgH
Zuletzt geändert von Honei am Di 24. Mär 2020, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant....

eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von eXistenZ » Di 16. Okt 2018, 17:46

Chesta hat geschrieben:da man ja quasi Unterschreibt nichts mit Waffen zu tun haben zu wollen.

Nein tut man nicht.
Ich habe extra gepostet was man unterschreibt.
Man weiß im voraus das man mit einem WBK Verbot bestraft wird, aber das diese Strafe gerechtfertigt wäre lässt sich nicht
von dem ableiten was man unterschreibt. Das ist einfach eine extra Böswilligkeit die jemand, der einflussreich genug war,
durchgeboxt hat.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von cas81 » Di 16. Okt 2018, 17:50

gemütliche Ecke... naja.
während meine Freunde fett vor Langeweile scheinbar sinnfrei und jedenfalls frei von Verantwortungsbewusstsein nachts irgendetwas bewacht haben, das so wichtig oder wertvoll war, dass man ebensolche Grundwehrdiener ran lässt, habe ich täglich geschuftet und das auch noch drei Monate länger. Deren Kameraden haben dasselbe wie die getan und wiederum deren Kameraden ebenfalls. So wars auch auf meiner Seite, nur halt umgekehrt. Auch kenne ich niemanden, der das "Vaterland verteidigen" wollte. Jeder ging nur hin, weil er musste. So wie die Zivis auch. Allzu viele "Patrioten" waren seit der Jahrtausendwende wohl nicht mehr beim BH. Ebensowenige Weltverbesserer haben den ZD geleistet. Weshalb soll sich nun jemand, der angeordnete Waffengewalt ablehnt, nicht mit derselben Chance verteidigen dürfen, wie (sinngem) ein Trafohäuschenbewacher oder Kantinenknecht? Ist ein ehemaliger Zivi also weniger schutzwürdig als in ehemaliger GWD? Und was hat angeordnete Waffengewalt damit zu tun, ob man gerne aus der Distanz Löcher in Papier macht? Warum steht so eine Sandbox eigentlich nicht bei jedem Schießstand, dafür aber beim BH, wo die zukünftigen Elitesoldaten doch so hervorragend an der Waffe ausgebildet werden? Und warum kann so ein ehemaliger GWD mit einer derartigen Ausbildung monatelang bewaffneten Beinahe - Urlaub im Ausland machen, der auch noch gut bezahlt ist? Macht der das des Weltfrieden willens, oder weil es zumindest damals zT extrem leicht verdientes aber gutes Geld war? Je nachdem wann und wo, doch die erzählten mir eigentlich nur von Alkohol, Weibern und verlorenen Patronen... Oder muss man täglich die Landesflagge hissen, um eine Waffe haben zu dürfen? Fragen über Fragen...
Es gibt ebensowenig/viele "echte" Soldaten, denen man für ihren Service danken kann, wie es "echte" Zivis gibt, denen man danken kann. 18 jährige Buberln mit Waffen oder Bettpfanne, die allerwenigsten realisieren während dieser Zeit, was sie da eigentlich wirklich machen. Werden sie älter, werden sie klüger, ändern sie ihre Sichtweisen. Ganz normal und sicher nichts Verwerfliches. Wozu irgendwen diskriminieren, wenn es doch in Wahrheit gar keine Kausalkette gibt? Der ein oder andere Zivi hat dem ein oder anderen Opa von euch den Popsch abgewischt, mit ihm Karten gespielt, ihn gefüttert, mit dem Sanka gefahren, oder hat sich mit einem Haufen schwerbehinderte Menschen freiwillig umgeben und dasselbe mit ihnen gemacht. So furchtbar, dass man ihnen eine reelle Chance auf Notwehr in ihren vier Wänden oder den Spaß am Distanzlochen absprechen muss? Wut, Neid, wo kommt das her? Selbst die Ultrapatrioten müssten doch erkennen, dass ein Popschabwischer auch etwas für das Staatsvolk tut.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
McMonkey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2346
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 22:24

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von McMonkey » Di 16. Okt 2018, 19:28

Es gibt auch Grundwehrdiener die keine Wache schieben und „sinnlos“ herumstehen, wie es wohl beim Rest der nicht dabei war den Anschein hat. Ich hab sogar gehört, dass es „sehr sehr harte“ Monate in Ausbildung und Feld gegeben hat und auch noch geben soll. Auch lustig soll es dort sein. Und so mancher soll sich sogar fürs Leben was mitgenommen haben. Klingt jetzt ähnlich wie der beschriebene Pathos von Zivi. Nun gut, keinen Graben aufreissen. Es hat sich jeder für das richtige Entschieden und hoffentlich davon profitiert!!!

Und, ... ich hab nix dagegen wenn die 15jährige Sperre für den ehemaligen Zivildiener fällt.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von cas81 » Di 16. Okt 2018, 19:43

Eben. Darum ist es unsinnig nach ZD und GWD überhaupt zu differenzieren.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

dennis
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 290
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 17:39

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von dennis » Mi 17. Okt 2018, 08:08

Evilcannibal79 hat geschrieben:Weil man oft den "Dienst an der Waffe" verweigert, deshalb finde ich auch das Waffenverbot ok.
Wer es als Ausrede nimmt um nicht zum BH zu müssen und sich auf die Waffen bezieht kann auch mit einem Verbot leben denke ich.

Zumindest eine bestimmte Zeit lang.
So wie es jetzt ist kann es ja wieder gestrichen werden, der Aufwand ist halt grösser.



ich korrigiere! das wurde geändert! man verweigert waffengewalt an menschen anzuwenden! nicht den dienst an der waffe!!! erheblicher unterschied. daher ist auch "ohne probleme" Sortschütze möglich! wenn man denn weiß wie es geht.

Finde es auch Diskriminierend.

Benutzeravatar
McMonkey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2346
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 22:24

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von McMonkey » Mi 17. Okt 2018, 08:30

dennis hat geschrieben:ich korrigiere! das wurde geändert! man verweigert waffengewalt an menschen anzuwenden! nicht den dienst an der waffe!!! erheblicher unterschied.


Jetzt bin ich mal kleinlich,...

Was soll denn der "Dienst an der Waffe" im Kontext mit Bundes-Heer sonst sein, als
man verweigert waffengewalt an menschen anzuwenden

Das Bundesheer hat mehr als 100 ordentliche Mitglieder und ist kein "Sportschützenverein" :hand: ;)
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

Antworten