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Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 12:50
von Stickhead
Gestern ist eine Zivildienstgesetz-Novelle in Begutachtung gegangen. Man sollte die Möglichkeit nutzen und auf die Diskriminierung im § 5 Abs 5 ZDG und § 75b ZDG hinweisen. Demnach gilt für (und nur für!) in Österreich zivildienstpflichtige (!) Personen ein Waffenverbot. Für jeden anderen EWR-Bürger, der in seinem Land zivildienstpflichtig ist, gilt das NICHT! Da dieses Verbot keinesfalls mehr zeitgemäß und obendrein eine lupenreine Diskriminierung ist, sollten wir darauf drängen, dass dieser Absatz gestrichen wird.

WaffG.info - Zivildienstgesetz in Begutachtung

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 14:34
von Chesta
Finde das Verbot auch schwachsinnig, denke aber, dass das rein rechtlich keine Diskriminierung ist.

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 14:34
von hmg382
Sehr gute Initiative!

Ich bereite auf's Wochenende schonmal einen Schrieb vor :twisted:

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 14:38
von Stickhead
Werde ich auch machen @hgm382

Auf was soll denn die Begründung für das Waffenverbot objektiv aufbauen? @Chesta

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 14:47
von Evilcannibal79
Weil man oft den "Dienst an der Waffe" verweigert, deshalb finde ich auch das Waffenverbot ok.
Wer es als Ausrede nimmt um nicht zum BH zu müssen und sich auf die Waffen bezieht kann auch mit einem Verbot leben denke ich.

Zumindest eine bestimmte Zeit lang.
So wie es jetzt ist kann es ja wieder gestrichen werden, der Aufwand ist halt grösser.

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 14:48
von hmg382
@Stickhead:
Ich denke, dein Ansatz ist der richtige. Man sollte vielleicht ggf. über Art. 18 AEUV argumentieren, nur, dass hier Unionsbürger nicht schlechter sondern gegenüber den Österreichern bessergestellt sind. Und das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein ;-)

Vielleicht hat ein Jurist im Forum hier einen besseren Ansatz als Argumentationsvorlage parat?

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 14:52
von hmg382
Evilcannibal79 hat geschrieben:Weil man oft den "Dienst an der Waffe" verweigert, deshalb finde ich auch das Waffenverbot ok.


Wenn du einen lupenreinen AWN hast, dann ist dem das Verbot aber herzlich wurscht. Der will eh keine Waffe.

Die trifft's dann eh nicht. Aber was ist, wenn du einen Kandidaten/Schüler hast, der aber am Wochenende freiwilligen Dienst als Sani schiebt oder dergleichen? Da liegt es ggf. näher, dass er seinen Zivildienst bei einer entsprechenden Organisation schiebt, weil er mehr Erfahrung hat und im die Tätigkeit Spaß macht, als zum Heer einzurücken. Klar, kann auch als Sani zum Heer gehen. Nichtsdestotrotz ihm dann aber verwaltungstechnische Knüppel für die WBK zwischen die Beine zu schieben, ist eher abzulehnen.

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 14:55
von Evilcannibal79
Man könnte es ja an die Begründung knüpfen?
Hatte genug Bekannte die Zivi machten mit der Begründung "hab Angst vor Waffen"
nur um eine Ausrede zu haben warum man nicht GWD leisten wollte.

Brauchts das heute überhaupt noch? oder kann man einfach sagen " ich mach Zivi" ?
Dann schaut die Sache natürlich anders aus und wäre nicht ok

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:00
von Stickhead
@Evilcannibal79 Die wenigsten "verweigern den Dienst an der Waffe", sondern erachten es einfach als sinnvoller, zB bedürftigen Menschen zu helfen. Diese Leute als Dank mit einem Waffenverbot zu bestrafen ist einfach falsch.

Ich kenne selber einige, die Zivildiener waren und mittlerweile, nach einigem bürokratischen Aufwand begeisterte Sportschützen sind. Und warum sollen sie es nicht sein dürfen?

@hgm382
Artikel 2 StGG
Artikel 14 EMRK

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:01
von _Jack_
Evilcannibal79 hat geschrieben:Man könnte es ja an die Begründung knüpfen?
Hatte genug Bekannte die Zivi machten mit der Begründung "hab Angst vor Waffen"
nur um eine Ausrede zu haben warum man nicht GWD leisten wollte.

Brauchts das heute überhaupt noch? oder kann man einfach sagen " ich mach Zivi" ?
Dann schaut die Sache natürlich anders aus und wäre nicht ok


Zu meiner Zeit (und sollte 79 dein Geburtsjahr sein war das nur einige Jahre danach) musste man sinngemäß nur erklären, dass man es ablehnt Waffengewalt - abgesehen von gerechtfertigter Notwehr - gegen Menschen auszuüben. Das steht wohl nicht im Gegensatz zum privaten Waffenbesitz, eigentlich ganz im Gegenteil.

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:04
von eXistenZ
Das unterschreibt man mit der Zivildiensterklärung

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich die Wehrpflicht nicht erfüllen kann, weil ich es – von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:06
von Chesta
Das Waffenverbot richtet sich ja nicht direkt gegen eine bestimmte Staatsbürgschaft, sondern an die, die in Österreich den Zivildienst absolviert haben.

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:09
von _Jack_
Naja, es trifft halt trotzdem nur männliche österreichische Staatsbürger. Inländer- und/oder Männerdiskriminierung wird aber von den Gerichten durchwegs nicht so kritisch gesehen ...

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:13
von McMonkey
Stickhead hat geschrieben:Die wenigsten "verweigern den Dienst an der Waffe", sondern erachten es einfach als sinnvoller, zB bedürftigen Menschen zu helfen.
Das kann ich nicht glauben. Es ist wohl eher die gemütlichere Ecke.

Abgesehen davon, es wird eben folgender Erklärung abgegeben siehe Punkt 2. https://www.zivildienst.gv.at/401/files/Zivildiensterklaerung_01072018.pdf

Wird da jetzt gelogen oder bleibt einem nichts anderes über, bei dem "Zivi-Hilfe-Gedanken"? Bei aller Ehre und Einstellung so mancher Zivi-Anwärter, "aber ich lass mich nicht für blöd verkaufen". Die richtigen Helfer sind wohl eher die Ausnahme.

Nun ich sehe das Thema mit sehr gemischten Gefühlen. Werde aber trotzdem meine (in unserem) Sinne Erklärung abgeben. Stichwort Schulterschluss.

Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:14
von Chesta
_Jack_ hat geschrieben:Naja, es trifft halt trotzdem nur männliche österreichische Staatsbürger. Inländer- und/oder Männerdiskriminierung wird aber von den Gerichten durchwegs nicht so kritisch gesehen ...


In der Regel schon aber es ist nicht nur auf die Staatsbürgerschaft zurückzuführen.
z.B.: Ein Austro-Serbe mit beiden Staatsbürgerschaften absolviert in Österreich den Zivildienst, legt später die Österreichische Staatsbürgerschaft zurück. Hat trotzdem ein Waffenverbot auch als Nicht-Österreicher, da er den Zivildienst in AT gemacht hat.