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WBK Erweiterung 2 auf 5

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Erweiterung 2 auf 5

Beitrag von jpdavid » Do 17. Feb 2011, 16:29

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Re: WBK Erweiterung 2 auf 5

Beitrag von cobaltbomb » Do 17. Feb 2011, 16:39

mit etlichen ergebnislisten (ffwgk, pp1,diverse andere) und bestätigung des vereinschefs hab ich heute die erweiterung von 2 auf 4 bekommen. :dance:
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first

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Re: WBK Erweiterung 2 auf 5

Beitrag von martin » Do 17. Feb 2011, 16:43

cobaltbomb hat geschrieben: pp1

sehr nette Disziplin

Gratulation an die frisch erweiterten Kollegen :clap:

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Re: WBK Erweiterung 2 auf 5

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2011, 17:11

jpdavid hat geschrieben:Also mir wurde das so erklärt:
Wünsche ich einen Revolver und eine 1911er (.45) zu haben kann ich ja eine meiner beiden 9mm Pistolen verkaufen und dann:
Mit Revolver nachweislich üben, Kurse nachweislich besuchen und Ergebnislisten für den Revolver vorlegen. Dann:
Verkauf des Revolvers kauf einer .45 1911er:
Mit 1911 nachweislich üben, Kurse nachweislich besuchen und Ergebnislisten für die 0,45er vorlegen
Dann 1911er verkaufen 9mm kaufen und dann den Antrag um Erweiterung für Revolver und 1911er stellen. So geht das ohne Vereinsmitgliedschaft bei Frau Predl.
lg
JPD


hi

ich wuensche dir viel glueck dabei, aber ich kann mir das ned vorstellen..

du brauchst eben fuer alle waffen die du NACH der erweiterung haben WIRST die noetigen dokumentationen
also die eine 9mm die du hast kannst du "begruenden" mit "selbstverteidigung

die andere - mit den entsprechenden bewerben als sportpistole SGKP (oder von mir aus auch IPSC- je nachdem welche ergebnislisten du hast)

die gewuenschte 1911 ist dann eben IPSC singel stack (ein opder zwei ergebnisslisten musst abliefern dafuer) und der revolver ist eben fuer revolverbewerbe (IPSc revolver oder diverse andere ausdrucklich nur fuer revolver zulaessige bewerbe) auch da brauchst eine oder zwei ergebnislisten

nach meiner erfahrung in wien: 2 auf 4 mit je 2 ergebnislisten pro waffengattung UND der vereinsbestaetigung kein problem
ohne vereinsbestaetigigung gebens dir ohne bescheid (instanzenzug) garnix

die sonderregelung mit den 2 auf 5 gibts in wien nur im einzelfall
parameter dafuer sind
- langjaehriger besitz einer WBK
- einen "stapel" (einige cm) ergebnisslisten aus den letzten paar monaten
- und glueck ....
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Re: WBK Erweiterung 2 auf 5

Beitrag von jhjfdf » Do 17. Feb 2011, 17:29

Wenn ich des so lese, krieg ich Angstzustände, da ich demnächst von 2 auf 6 erweitern wollte.

Hab natürlich für meine derzeitigen 2 Waffen je ca 5 Listen und für meine "Haben-Wollen" auch je 3-4 die ich mit Leihwaffen geschossen habe.
Und des als Schützenneuling (6 monate WBK)... in WIEN
Vereinsmitglied bin ich aber.

Nach euren Erzählungen nach brauch ich ja ned mal mit dem Gedanken daran spielen den Wisch abzugeben.

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Re: WBK Erweiterung 2 auf 5

Beitrag von KGR84 » Do 17. Feb 2011, 17:36

Ne warum ... du bist ja in einem Verein ... das ist das wichtigste Argument von all dem was du aufgezählt hast ...

Wo war nochmal der Ironiesmiley?
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Re: WBK Erweiterung 2 auf 5

Beitrag von gewo » Do 17. Feb 2011, 17:39

jhjfdf hat geschrieben:Nach euren Erzählungen nach brauch ich ja ned mal mit dem Gedanken daran spielen den Wisch abzugeben.


hi

nach meiner info musst du dich entscheiden

ENTWEDER
du machst 2 auf 4 (mit ein paar ergebnislisten und der bestaetigung vom OSM) und hast die erweiterung in ca 3 wochen durch
ein halbes jahr spaeter "nach entsprechend schiessportlicher entwicklung" beantragst du mit an packerl ergebnisberichten und einer bestaetigung vom OSM von 4 auf 8 und die geht genauso durch, evt wolls versuchen dich auf "4 auf 7" zu druecken, dafuer kannst den wisch aber dann mehr oder weniger gleich mitnehmen ..

ODER
du beantragst irgendwas was mehr als das doppelte des dzt bestandes ist und bekommst (egal was du beilegst) eine ablehenden bescheid. mit dem gehst du dann zum hr dr. rippel, legst 500,- bis 1000,- auf den tisch und beeinspruchst die geschichte. du bekommst auch in der instanz vorerst nicht recht und es geht in die berufung. ab da wirds besser weils dank IWO rechtschutz nix mehr kostet. erst in der instanz, also ca 9-12 monate nach antragstellung bekommst dann hat halt je nach sachlage 6 oder 7 plaetze genehmigt

kann schon sein dass der gesetzgeber den unfug mit den OSM bestaetigungen eigentlich so nicht vorgesehen hat.
tatsache ist aber dass es am AB wien so vollzogen wird

ist eh deine freie entscheidung wie du dich entscheidest ..
ich wuesste es welchen weg ich nehme ...
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Re: WBK Erweiterung 2 auf 5

Beitrag von rhodium » Do 17. Feb 2011, 17:42

Pest und Cholera ... wähle waise mein Sohn!

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