Es gibt ja viele Artikel die in D eine WBK benötigen und bei uns komplett frei (oder an 18 ohne Meldung) sind.
Bsp. Leuchtpistolen
http://egun.de/market/item.php?id=6950654
Schreckschusswaffen ohne PtB-Kennzeichnung
Müssen diese Artikel alle mittels EU Formular nach Ö importiert werden oder kann der deutsche Händler/Besitzer da einen (günstigeren) legalen Weg beschreiten? Gerade die oben aufgeführten Artikel sind ja meist preiswert, da in D der Markt sehr eingeschränkt ist.
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
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Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)
Es gibt keine Alternativen, da in D nicht WBK frei.
Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)
Und wie belegt man der deutschen Behörde, das dieses Zeug besessen werden darf? Formular von der BH? ... da rentiert wem überhaupt nur ein Sammelimport von mehren Stücken.
Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)
rhodium hat geschrieben:Und wie belegt man der deutschen Behörde, das dieses Zeug besessen werden darf? Formular von der BH? ... da rentiert wem überhaupt nur ein Sammelimport von mehren Stücken.
wenn sich dein sachbearbeiter juristisch auskennt dann weiss er dass es dir so eine bestaetigung nicht schreiben darf
bescheide die lediglich den inhalt des gesetzes wiedergeben sind unzulaessig
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Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)
Du kannst eine Importgenehmigung schriftlich beantragen, darauf muss dir deine Behörde dann schriftlich antworten und wenn du das vorher abgesprochen hast, steht da drinnen, dass dafür keine Importgenehmigung notwendig ist. Das Schreiben kannst du dann der dt. Behörde geben und die stellen damit eine Ausfuhrgenehmigung aus.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)
Promo hat geschrieben:Du kannst eine Importgenehmigung schriftlich beantragen, darauf muss dir deine Behörde dann schriftlich antworten und wenn du das vorher abgesprochen hast, steht da drinnen, dass dafür keine Importgenehmigung notwendig ist. Das Schreiben kannst du dann der dt. Behörde geben und die stellen damit eine Ausfuhrgenehmigung aus.
in den meisten faellen funktioniert das
aber eigentlich ist die waffenbehoerde NICHT adressat eines antrages fuer eine importgenehmigung fuer waren die keine importgenehmigung benoetigen
die behoerde ist nur dann VERPFICHTET dir zu antworten wenn sie der richtige rechtsadressat ist
in der praxis wird dich der bearbeiter anrufen und dir sagen du brauchst keine
und wennst ih freudlich ersuchet stellt er dir evt auch einen bescheid aus
aber er muss nicht und genau genommen darf er auch nicht
das ganze hat einen durchaus realen hintergrund
wenn dir deine behoerde heute einen bescheid ausstellt dass zb du fuer griffstuecke keine importgenehmigung brauchst dann ist dieser bescheid grundasaetzlich ohne zeitliche einschraenkung wirksam wenn er nicht befristet wird.
eine befristung ist aber nicht zulaessig weil das gesetz das derzeit nicht hergibt.
wenn also nach dem 1.1.2019 griffstuecke waffenrelevant werden dann darfst du mit deinem zettel voellig rechtskonform griffstuecke ohne verbringungsgenehmigung einfuehren
wenn also eine behoerde eine bescheid ueber den blossen inhalt eines gesetzes ausfertigt, dann "zementiert" sie die aktuelle rechtslage fuer den bescheidempfaenger ein und er ist von gesetzesaenderungen in der zukunft nicht betroffen
da die meisten waffensachbearbeiter schlichte VBs ohne justische ausbildung sind ist vielen von denen das ned klar und sie stellen trotzdem sowas aus
darf aber eigentlich nicht sein
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Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)
Macht doch das BMI auch, unter Verweis auf Rechtsnormen und "idgF" Formulierung.
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