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Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Sa 3. Nov 2018, 19:40
von karl255
Hallo
ich habe mal eine Frage an die Runde, da ich nix gefunden habe.
Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt ob man die Wiederladetätigkeit seiner Haushalts und Eigenheimversicherung melden
muss?
Ich habe die Unterlagen meiner Vers. durchgeforstet, bin aber nur darauf gestossen, dass ich Gefahrenerhöhende Umstände melden
muss.

Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt, viel. sogar schon mal mit seiner Versicherung darüber gesprochen.
Wäre für Infos dankbar.
lg

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: So 4. Nov 2018, 11:09
von Microsaft
Die Verein hatte hier mal einen Blog-Eintrag hierzu:

https://www.nfvoe.at/single-post/2018/0 ... 0fbe352412

lg M$

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Do 15. Nov 2018, 18:26
von karl255
... so zumindest bei der Generali sieht es so aus als ob man es Melden sollte, aber es ändert sich nix am Preis pro Jahr ....

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Do 15. Nov 2018, 19:32
von gunlove
karl255 hat geschrieben:... so zumindest bei der Generali sieht es so aus als ob man es Melden sollte, aber es ändert sich nix am Preis pro Jahr ....

Noch nicht!

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Do 15. Nov 2018, 20:30
von Holadrio
Meiner Meinung nach geht von einem Kanister Benzin für den Rasenmäher eine größere Gefahr aus als von einer Dose Pulver eines Wiederlader. Bei einem Schadensfall könnte eine grob fahrlässige Handlung damit relevant werden wenn der Schadensfall dadurch entstanden ist. Nur eine sachgemäße Lagerung wird für die Versicherung meiner Meinung nach nicht relevant sein.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 06:57
von doc steel
Nein!
Muss man nicht.

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 07:27
von maggus
Sogar von einer einzelnen Gaskartusche für eine Lötlampe geht mMn. mehr Gefahr aus als von Wiederladepulver,...

Ich hätte bei unserer noch nichts davon gelesen, werde aber bei Zeiten mal meinen Makler fragen...

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 07:36
von mabit85
Ich hab bei meiner Lebensversicherung (Feuer bei der selben Versicherung) - bei der Frage : Umgang mit Explosivstoffen.... Wiederladen angegeben. Die Versicherung hat sich dann tel. gemeldet und Rückfrage über die Mengen gestellt. Ich hab ihm dann das ganze erklärt - Ablauf/Menge/Material etc. und er meinte das seien Kleinstmengen und eigentlich vernachlässigbar. Ich musste dann nur eine kurze schriftliche Erklärung verfassen und das ganze zur Versicherung faxen. Fazit: Keine höheren Kosten und trotzdem abgesichert....

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 11:47
von doc steel
Ihr zahlt dann zwar in den wenigsten Fällen mehr, aber euer Risikolevel wird trotzdem hochgestuft.
Informiert euch einmal bei einem unabhängigen Versicherungshaxen, bei einem dessen Vertrauen ihr habt und der euch nix verkaufen will, was dann im Hintergrund passiert.

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 13:31
von usu792
Im Hintergrund passiert garnix.
Es wird vorher nachgefragt, dann entschieden ob das Risiko versicherbar ist bzw eventuell mit Aufschlägen angeboten.
Sobalds polizziert ist, gilt die Polizze auch.

-> Vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt.

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 15:02
von doc steel
usu792 hat geschrieben:Im Hintergrund passiert garnix.

du hast a schöne Ahnung...

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 15:52
von ratpack
doc steel hat geschrieben:
usu792 hat geschrieben:Im Hintergrund passiert garnix.

du hast a schöne Ahnung...


und was passiert dann wirklich im Hintergrund? :?:

Re: Wiederladen und Feuerversicherung

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 21:26
von usu792
doc steel hat geschrieben:
usu792 hat geschrieben:Im Hintergrund passiert garnix.

du hast a schöne Ahnung...


Jup, hab ich tatsächlich. Beruflich nämlich.