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Wiederladen und Feuerversicherung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wiederladen und Feuerversicherung
Hallo
ich habe mal eine Frage an die Runde, da ich nix gefunden habe.
Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt ob man die Wiederladetätigkeit seiner Haushalts und Eigenheimversicherung melden
muss?
Ich habe die Unterlagen meiner Vers. durchgeforstet, bin aber nur darauf gestossen, dass ich Gefahrenerhöhende Umstände melden
muss.
Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt, viel. sogar schon mal mit seiner Versicherung darüber gesprochen.
Wäre für Infos dankbar.
lg
ich habe mal eine Frage an die Runde, da ich nix gefunden habe.
Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt ob man die Wiederladetätigkeit seiner Haushalts und Eigenheimversicherung melden
muss?
Ich habe die Unterlagen meiner Vers. durchgeforstet, bin aber nur darauf gestossen, dass ich Gefahrenerhöhende Umstände melden
muss.
Hat sich schon mal jemand damit beschäftigt, viel. sogar schon mal mit seiner Versicherung darüber gesprochen.
Wäre für Infos dankbar.
lg
Re: Wiederladen und Feuerversicherung
Die Verein hatte hier mal einen Blog-Eintrag hierzu:
https://www.nfvoe.at/single-post/2018/0 ... 0fbe352412
lg M$
https://www.nfvoe.at/single-post/2018/0 ... 0fbe352412
lg M$
Re: Wiederladen und Feuerversicherung
... so zumindest bei der Generali sieht es so aus als ob man es Melden sollte, aber es ändert sich nix am Preis pro Jahr ....
Re: Wiederladen und Feuerversicherung
karl255 hat geschrieben:... so zumindest bei der Generali sieht es so aus als ob man es Melden sollte, aber es ändert sich nix am Preis pro Jahr ....
Noch nicht!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: Wiederladen und Feuerversicherung
Meiner Meinung nach geht von einem Kanister Benzin für den Rasenmäher eine größere Gefahr aus als von einer Dose Pulver eines Wiederlader. Bei einem Schadensfall könnte eine grob fahrlässige Handlung damit relevant werden wenn der Schadensfall dadurch entstanden ist. Nur eine sachgemäße Lagerung wird für die Versicherung meiner Meinung nach nicht relevant sein.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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- doc steel
- MUSCLEGUNNER
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
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Re: Wiederladen und Feuerversicherung
Nein!
Muss man nicht.
Muss man nicht.
Re: Wiederladen und Feuerversicherung
Sogar von einer einzelnen Gaskartusche für eine Lötlampe geht mMn. mehr Gefahr aus als von Wiederladepulver,...
Ich hätte bei unserer noch nichts davon gelesen, werde aber bei Zeiten mal meinen Makler fragen...
Ich hätte bei unserer noch nichts davon gelesen, werde aber bei Zeiten mal meinen Makler fragen...
9x19 | 357 Mag. | 44 Mag. | 223 Rem. | 308 Win. | 7,62x54R | 8x57JS | 338 Lapua Magnum | 45-70 Govt. | Kal. 12
*** Suche schönes Bajonett für Perser Mauser inkl. Scheide ***
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Re: Wiederladen und Feuerversicherung
Ich hab bei meiner Lebensversicherung (Feuer bei der selben Versicherung) - bei der Frage : Umgang mit Explosivstoffen.... Wiederladen angegeben. Die Versicherung hat sich dann tel. gemeldet und Rückfrage über die Mengen gestellt. Ich hab ihm dann das ganze erklärt - Ablauf/Menge/Material etc. und er meinte das seien Kleinstmengen und eigentlich vernachlässigbar. Ich musste dann nur eine kurze schriftliche Erklärung verfassen und das ganze zur Versicherung faxen. Fazit: Keine höheren Kosten und trotzdem abgesichert....
- doc steel
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Re: Wiederladen und Feuerversicherung
Ihr zahlt dann zwar in den wenigsten Fällen mehr, aber euer Risikolevel wird trotzdem hochgestuft.
Informiert euch einmal bei einem unabhängigen Versicherungshaxen, bei einem dessen Vertrauen ihr habt und der euch nix verkaufen will, was dann im Hintergrund passiert.
Informiert euch einmal bei einem unabhängigen Versicherungshaxen, bei einem dessen Vertrauen ihr habt und der euch nix verkaufen will, was dann im Hintergrund passiert.
Re: Wiederladen und Feuerversicherung
Im Hintergrund passiert garnix.
Es wird vorher nachgefragt, dann entschieden ob das Risiko versicherbar ist bzw eventuell mit Aufschlägen angeboten.
Sobalds polizziert ist, gilt die Polizze auch.
-> Vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt.
Es wird vorher nachgefragt, dann entschieden ob das Risiko versicherbar ist bzw eventuell mit Aufschlägen angeboten.
Sobalds polizziert ist, gilt die Polizze auch.
-> Vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt.
- doc steel
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
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Re: Wiederladen und Feuerversicherung
usu792 hat geschrieben:Im Hintergrund passiert garnix.
du hast a schöne Ahnung...
Re: Wiederladen und Feuerversicherung
doc steel hat geschrieben:usu792 hat geschrieben:Im Hintergrund passiert garnix.
du hast a schöne Ahnung...
und was passiert dann wirklich im Hintergrund?
Re: Wiederladen und Feuerversicherung
doc steel hat geschrieben:usu792 hat geschrieben:Im Hintergrund passiert garnix.
du hast a schöne Ahnung...
Jup, hab ich tatsächlich. Beruflich nämlich.