daHawk hat geschrieben:Je mehr ich darüber lese umso weniger versteh ich es.
Was würde passieren wenn ich eine Glock mit langem Magazin habe und gleichzeitig ein AR-15 mit 9mm Upper das auch das gleiche Magazin nimmt ? Muss ich das dann für beides melden ? Geht das überhaupt ?
Laut Erläuterungen ist es so, dass ein Magazin nur dann ein großes ist, wenn es für die Waffe für die es gebaut wurde groß ist.
Hast du also zB ein Glock Magazin mit 17 Schuss und ein AR-15 mit 9mm Upper aber keine Glock ist dein Magazin nicht verboten, weil nicht für eine LW entwickelt. Wenn du es aber ans AR ansteckst, hast du eine Kat A Langwaffe.
Melden musst du das Magazin dann, wenn es auch für eine Kurzwaffe groß ist. Also +20 Murmeln reingehen.
Wennst du es an die Glock steckst, hast auch eine Kat B Kurzwaffe. Kann nur raten sowas zu melden - sogar dies anzustreben.
Die Waffen werden ja wieder Kat B wennst das große Magazin abziehst. Den Kat A Platz hast du dann aber für die Waffenart (LW/KW) und den KAT A Platz darfst auch mit einer KAT B Waffe belegen.