Jo_Kux hat geschrieben:Jetzt mal ganz im Ernst. In welcher konstruierten Situation kann ich bei einem Angriff auf mein Leben mit einem WP was richten?
Ich bin bei jedem Messerangriff unterlegen.
Ich bin bei jedem Angriff mit einer Schusswaffe unterlegen.
Ich bin bei jeder eisenstange aus dem hinterhalt unterlegen.
Gegen jeden Angriff mit Pfefferspry bin ich unterlegen
....
Wenn ich nicht mit gezogerner Waffe rumrennen, hilft sie mir im angriffsmoment genau NIX
So pauschal kann man das nicht sagen... ich halte zB nachts bei meinen Spaziergängen sehr viel Abstand zu dubiosen Personen denen man ihr Vorstrafenregister fast ansieht.
Wenn sie den Abstand verkleinern vergrößere ich ihn wieder. Wenn die direkt auf mich losrennen würden, dass ich den Abstand nicht mehr so schnell vergrößern könnte würde ich mit WP die Glock ziehen.
Es gibt solche und solche Situationen. Bei denen die ich bisher gesehen habe bzw mir berichtet wurden wäre genug Zeit gewesen zu reagieren. Oft bahnt sich die Eskalation ja auch an, da stürmt ja normalerweise nicht einfach so wer mit dem Messer auf einen los.
Was den direkten Weg angeht:
Das ergibt sich im großen und ganzen aus der Judikatur. Der Weg muss nicht absolut direkt sein, aber wenn mit der Puffn im Koffer noch einkaufen gehst hast die Waffe nicht mehr ausschließlich dabei um sie von einem Ort zum anderen zu transportieren. Gasthaus bzw Raststätte wenn der Magen knurrt ist laut OGH ja ok. Bin auch manchmal im McDonalds mit Glock im Koffer in der Tasche gewesen.
Oft kommt das ja auch zum Glück nicht zur Entscheidung. Wie will jemand sehen, dass ich da die Glock dabei habe und mit welcher Begründung soll ein Polizist vom Journalstaatsanwalt die Genehmigung kriegen einen mal eben so zu durchsuchen?
Dennoch wird wohl alles was über einen leichten Umweg um den Hunger zu stillen hinaus geht wohl im Zweifel als Führen ausgelegt werden.