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Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Musashi
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von Musashi » Mi 7. Nov 2018, 17:15

Jo_Kux hat geschrieben:Jetzt mal ganz im Ernst. In welcher konstruierten Situation kann ich bei einem Angriff auf mein Leben mit einem WP was richten?

Ich bin bei jedem Messerangriff unterlegen.
Ich bin bei jedem Angriff mit einer Schusswaffe unterlegen.
Ich bin bei jeder eisenstange aus dem hinterhalt unterlegen.
Gegen jeden Angriff mit Pfefferspry bin ich unterlegen
....

Wenn ich nicht mit gezogerner Waffe rumrennen, hilft sie mir im angriffsmoment genau NIX


Hast Du eine Glaskugel um Chancen und Über- bzw. Unterlegenheiten so genau Bescheid zu wissen.
Weil die verdeckt getragene Schusswaffe so verdammt unterlegen macht, wehren sich zehntausende US-Amerikaner erfolgreich damit in legaler Notwehr:

https://www.nraila.org/gun-laws/armed-citizen/
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Th3Z0ne
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von Th3Z0ne » Mi 7. Nov 2018, 17:16

Zitiert aus "GZ: BMI-VA1900/0133-III/3/2015" - WAFFENRECHT Runderlass

§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.

(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder
eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich
hat.

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen - in
einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem
anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

Anmerkung: Durch das Erfordernis "in einem geschlossenen Behältnis" wird jedenfalls ein
offenes Transportieren nicht zulässig sein. Ebenso werden Waffenholster im Regelfall kein
geschlossenes Behältnis darstellen. Eine Sperrvorrichtung muss das geschlossene Behältnis
nicht aufweisen.

Zum Begriff „geladen“
Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe
eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden.


Da die privaten Räumlichkeiten des Freundes (ich nehme mal an, dass ihr euch bei ihm zu Hause trefft) als Ort ausgelegt werden könne - würde ich als LAIE - dies dahingehend interpretieren, dass es sehrwohl gestattet ist bei einem Freund einen Stop einzulegen.
Tanken (außer natürlich dir oder der Person die du nachweislich besuchst gehört die Tanke) ist dahingegen - am Weg - imgho problematisch zu sehen.
Zuletzt geändert von Th3Z0ne am Mi 7. Nov 2018, 17:18, insgesamt 1-mal geändert.
Everything █████████ is ████ fine ███████████ trust ██████████████ your ████████ government ████.

FFWGK
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von FFWGK » Mi 7. Nov 2018, 17:17

War nicht so schwer ;-)
Nix mit direkter Weg. Lass ihn nächstes mal selber suchen, wegen dem Lerneffekt warads...
Tanken oder selbst ein Wirtshausbesuch MUSS (unter bestimmten Voraussetzung) legal sein.
Zuletzt geändert von FFWGK am Mi 7. Nov 2018, 17:25, insgesamt 2-mal geändert.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

mastercrash
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von mastercrash » Mi 7. Nov 2018, 17:23

Jo_Kux hat geschrieben:Jetzt mal ganz im Ernst. In welcher konstruierten Situation kann ich bei einem Angriff auf mein Leben mit einem WP was richten?

Ich bin bei jedem Messerangriff unterlegen.
Ich bin bei jedem Angriff mit einer Schusswaffe unterlegen.
Ich bin bei jeder eisenstange aus dem hinterhalt unterlegen.
Gegen jeden Angriff mit Pfefferspry bin ich unterlegen
....

Wenn ich nicht mit gezogerner Waffe rumrennen, hilft sie mir im angriffsmoment genau NIX


So pauschal kann man das nicht sagen... ich halte zB nachts bei meinen Spaziergängen sehr viel Abstand zu dubiosen Personen denen man ihr Vorstrafenregister fast ansieht.
Wenn sie den Abstand verkleinern vergrößere ich ihn wieder. Wenn die direkt auf mich losrennen würden, dass ich den Abstand nicht mehr so schnell vergrößern könnte würde ich mit WP die Glock ziehen.

Es gibt solche und solche Situationen. Bei denen die ich bisher gesehen habe bzw mir berichtet wurden wäre genug Zeit gewesen zu reagieren. Oft bahnt sich die Eskalation ja auch an, da stürmt ja normalerweise nicht einfach so wer mit dem Messer auf einen los.


Was den direkten Weg angeht:
Das ergibt sich im großen und ganzen aus der Judikatur. Der Weg muss nicht absolut direkt sein, aber wenn mit der Puffn im Koffer noch einkaufen gehst hast die Waffe nicht mehr ausschließlich dabei um sie von einem Ort zum anderen zu transportieren. Gasthaus bzw Raststätte wenn der Magen knurrt ist laut OGH ja ok. Bin auch manchmal im McDonalds mit Glock im Koffer in der Tasche gewesen.
Oft kommt das ja auch zum Glück nicht zur Entscheidung. Wie will jemand sehen, dass ich da die Glock dabei habe und mit welcher Begründung soll ein Polizist vom Journalstaatsanwalt die Genehmigung kriegen einen mal eben so zu durchsuchen?

Dennoch wird wohl alles was über einen leichten Umweg um den Hunger zu stillen hinaus geht wohl im Zweifel als Führen ausgelegt werden.
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von cas81 » Mi 7. Nov 2018, 18:02

In so einem Fall wird wohl ausgelegt werden müssen, in welchem Verhältnis die Waffe zum Ort steht. Wenn ich die Waffe "transportiere" und damit spazieren gehe, dann noch Shopping auf der Mahü, dann noch essen gehe, dann noch einen Freund besuche, dann ist das etwas völlig anderes, als wenn ich zwischen Schießstand und Heimweg meinen Hunger stille oder damit zum Freund mit frischer WBK fahre, um ihm zu zeigen, wie man das Ding putzt. Wiedermal alles gemessen am Schutzzweck des WaffG und der Norm bezüglich dem Führen. Das Verbot des Führens ohne WP soll ja verhindern, dass ich in der Öffentlichkeit Zugriff auf meine Waffe habe. Dass ich aber überhaupt erst mal als Verkehrsteilnehmer in die Öffentlichkeit muss um von A nach B zu kommen, oder meine Notdurft im Maci ums Eck geschwind erledige, konterkariert das ja nicht. Mir der Waffe durch die Gegend bummeln aber schon. Sinngemäß sollte man halt maßvoll handeln und keine Umgehungshandlungen setzen. So absolut ist das alles nicht.
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von Glock1768 » Mi 7. Nov 2018, 18:07

Es ist halt dann immer die Frage der zumutbarkeit ... Und die ist wie so oft sehr relativ bewertet ...

Zb ... Ich bin am Weg nach Hause vom Schießsstand und meine Frau bittet mich noch schnell zwei Liter Milch im gleichen Ort zu kaufen ... zb 3500 Seelen Gemeinde und der Supermarkt ist 2 Autominuten weg ... Ist es jetzt zumutbar zuerst die Waffe heimzubringen und weg zu sperren oder darf ich die zwei Liter Milch noch schnell kaufen indem ich die Waffe im geschlossenen Behältnis mitnehme?

Ich glaube, da werden sich Richter für beide Varianten finden ... Eine Rechtssicherheit ist auch hier meiner Meinung nach nicht wirklich gegeben.

Mir ist klar, was das Gesetz meint, doch im Sinne der öffentlichen Sicherheit finde ich es schlicht lächerlich ...
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von Paddy91 » Mi 7. Nov 2018, 19:33

Ich werd den Eindruck nicht los dass man sich schon relativ deppert spielen muss bzw. Pech haben, dass man des Führens überführt wird weil man nicht den direkten Weg vom Schießstand nachhause nimmt. Ich weiß ja ned wie oft ihr beim Wirten so durchsucht werdet aber bei mir ist das bislang nicht passiert. Außerdem wer weiß schon wo ich meinen Freund treffe....
Höchstens beim Einkaufen könnts blöd werden: "darf ich mal kurz in die Tasche schauen?" - "nein da ist mein Ar-15 drin" -"tatütata"

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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von Glock1768 » Mi 7. Nov 2018, 19:38

Genau dein letzter Satz macht mir da auch immer sorgen ... Klingt vielleicht lustig, ist es aber nicht ...
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von mspaetauf » Mi 7. Nov 2018, 19:52

Wieso?
Ladenpersonal hat kein Recht in deine Tasche zu schauen.

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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von Glock1768 » Mi 7. Nov 2018, 19:57

Mag sein ... Aber im Zweifel können sie die Exekutive rufen und die schauen dann in deine Tasche ...

Prinzipiell habe ich nichts zu verbergen und lasse das Personal auch Mal reinschauen ... Nur bei der Hysterie um ein bisschen Stahl und Plastik wird es lächerlich
Zuletzt geändert von Glock1768 am Mi 7. Nov 2018, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von mastercrash » Mi 7. Nov 2018, 19:58

mspaetauf hat geschrieben:Wieso?
Ladenpersonal hat kein Recht in deine Tasche zu schauen.

Aber wenn du den Verdacht du hättest da ihre Spreewaldgurken drinnen nicht verflüchtigen kannst und nicht freiwillig die Tasche öffnest könnten sie die Polizei rufen und die holt sich die Genehmigung beim Staatsanwalt (und der wenn grad einer da ist beim Untersuchungsrichter).

Und dann finden sich da zwar keine Spreewaldgurken, aber dafür eine nette Puffn mit nur WBK...
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von FFWGK » Mi 7. Nov 2018, 20:37

Paddy91 hat geschrieben:dass man des Führens überführt wird weil man nicht den direkten Weg vom Schießstand nachhause nimmt.

Da is er schon wieder der "direkte Weg".
4 Postings hats gedauert, aber eine WP haben wollen.
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von Norander » Mi 7. Nov 2018, 21:21

Das Ladenpersonal hat nicht das Recht in deine Tasche zu schauen. Weiters haben sie kein Anhalterecht nur weil der Blick in die Tasche verwehrt wurde. Es sei den der Detektiv hat dir beim einräumen der Ware zugesehen.

@Jo_Kux
Offenbar fühlst du dich grundsätzlich unterlegen, schade für dich. Denn wer sich unterlegen fühlt, ist es letztlich auch und wird zum Opfer. Nur sollte man von sich nicht auf andere schließen. Wer Aufmerksam durchs Leben geht, kann möglich e Angriffe durchaus vermeiden und auch abwehren. Ein wichtiger Teil dabei ist jedoch die eigene Einstellung und Moral. Verbrecher suchen Opfer, keine Gegner.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von Jo_Kux » Mi 7. Nov 2018, 21:57

Norander hat geschrieben:@Jo_Kux
Offenbar fühlst du dich grundsätzlich unterlegen, schade für dich. Denn wer sich unterlegen fühlt, ist es letztlich auch und wird zum Opfer. Nur sollte man von sich nicht auf andere schließen. Wer Aufmerksam durchs Leben geht, kann möglich e Angriffe durchaus vermeiden und auch abwehren. Ein wichtiger Teil dabei ist jedoch die eigene Einstellung und Moral. Verbrecher suchen Opfer, keine Gegner.

Ich habs befürchtet, dass meine Frage nicht beantwortet werden würde, hätte mich auch gewundert.
Warum kommt man immer mit Umschreibungen und anderen Ausflüchten?
Du meinst ich hab Angst in der Öffentlichkeit? Ich wäre ein Opfer? Ich brauch jedenfalls keinen WP um in die Öffentlichkeit zu gehen, denn wie festgestellt und von niemandem bisher hier widersprochen, hilft mir eine geführte Schusswaffe bei keinem meiner genannten Beispiele.
Wenn direkt neben mir einer mit einem Messer, Teppichklopfer, Baseball Schläger, Eisenrohr, ....austickt, nützt mir die Puffn genau nix.
Es ist einfach so.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

mspaetauf
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Re: Waffenpass für Berufs- UND Milizsoldaten

Beitrag von mspaetauf » Mi 7. Nov 2018, 23:15

Abgesehen vom ganzen off topic...

Kömma uns bitte drauf einigen dax wir dankenswerterweise in AT leben und nicht in USA oder Kolumbien oder sonst wo, und bei uns ja wirklich niemand eine Knarre zum Schutz braucht? Außer Taxler vlt.

WP für Miliz wäre fein weil mehr Plätze, aber wenn ich an die vielen pseudo Rambos und Call of Duty Anhänger denke wird mir ganz anders.

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