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Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 18:20
von Irwin J. Finster
Bin gerade über das Teil gestolpert:

https://www.franklinarmory.com/products/binary-firing-system-gen-iii-trigger-pack

Ganz davon abgesehen da dank ITAR das Teil wohl nicht zu uns kommen wird, wie wäre denn das von der Gesetzeslage her bei uns? Was meint ihr :think:

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 18:26
von Myon
Das ist doch eh ein alter Hut und sofern ich mich recht erinnere bei uns verboten.

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 19:38
von Yukon
Myon hat geschrieben:Das ist doch eh ein alter Hut und sofern ich mich recht erinnere bei uns verboten.

Hast Du da zufällig irgendwelche weiterführenden Informationen das von Dir erwähnte wahrscheinliche Verbot betreffend?
Die Suche hier im Forum hat nämlich bei mir nichts ergeben....
Danke im Voraus

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 20:11
von bino71
Ja, wennst eine echte Kat A haben willst, anschließend Waffenverbot und wieder Dich mit anderen Hobbies beschäftigen möchtest.

Die Frage kommt immer wieder. Hier mal ein Link (Coolhand nennt die Quelle ... Kepplinger):
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=41881&start=15#p669014

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Di 6. Nov 2018, 20:18
von Yukon
Merci
Dein Beitrag besteht aus 5 Zeichen.
Es müssen mindestens 10 Zeichen verwendet werden.

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Di 13. Nov 2018, 21:45
von meshuggah
bino71 hat geschrieben:Ja, wennst eine echte Kat A haben willst, anschließend Waffenverbot und wieder Dich mit anderen Hobbies beschäftigen möchtest.

Die Frage kommt immer wieder. Hier mal ein Link (Coolhand nennt die Quelle ... Kepplinger):
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=41881&start=15#p669014


Ja und laut Kepplinger wäre ein Binary Trigger streng genommen HA also Kat B. Coolhand zweifelt nur an, dass das Zeitgemäß ist. Nicht, dass es rechtlich korrekt ist.

Insofern ist gar nichts bewiesen, bis jemand einen HA mit so einem Teil einstufen lässt.

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 03:20
von Tacticoll
Das Waffengesetz und die KM-Verordnung definieren den Begriff "halbautomatisch" oder "vollautomatisch" nicht genau. Das birgt natürlich einen gewissen Interpretationsspielraum- der gegenwärtig wohl kaum rechtssicher geklärt ist. "Unübliche" halbautomatische (?) Systeme gibt es ja einige.

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 07:37
von bino71
meshuggah hat geschrieben:Ja und laut Kepplinger wäre ein Binary Trigger streng genommen HA also Kat B. Coolhand zweifelt nur an, dass das Zeitgemäß ist. Nicht, dass es rechtlich korrekt ist.
Insofern ist gar nichts bewiesen, bis jemand einen HA mit so einem Teil einstufen lässt.

Es ging, soweit ich mich erinnere, um die Definition HA, die wäre: "mit jeder Bewegung des Finger ein Schuss ausgelöst wird"
und Binary Trigger löst 2 Schüsse aus.

Ist einfach zu eruieren. Hast Du so einen Trigger? Falls ja, mach ma eine Anzeige und wir lassen es laufen und schauen was rauskommt ;)
Meine erste Frage wäre: Ziehe den Abzug und schmeiß das Gewehr runter oder Finger lang. Was passiert?
Gaaaaanz schlechte Karten.

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 08:10
von HS911
4.5 lbs abzugsgewicht ... für mich wär das nix.

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 08:41
von Black_Knight
im Endeffekt kannst aber auch nur 1 schuss abgeben wenn du im binary Modus ziehst = schiesst, nicht los lässt und da sicherst, nach dem sichern loslässt - hier löst sich kein schuss !

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 10:22
von bino71
Natürlich kannst umständlich irgendwie irgendwas hinbiegen.
Aber genau darum geht es: Du hälst den Abzug gezogen, tust herumwerkeln (zB sicherst), logischerweise solltest aber davor schon Finger lang haben.
Wie auch immer wer sich traut das auszujudizieren ist mein Held und hat mein Mitgefühl wegen dem Waffenverbot.

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 10:33
von BigBen
bino71 hat geschrieben:Wie auch immer wer sich traut das auszujudizieren ist mein Held und hat mein Mitgefühl wegen dem Waffenverbot.


Und meine Verachtung weil es dadurch womöglich wieder zu weiteren Verschärfungen kommen könnte. Nicht jeder Blödsinn muss ausprobiert oder ausjudiziert werden.

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 11:24
von eXistenZ
Im Gesetz konnte ich keine Definition von HA finden.
Aber hier findet sich eine Definition:

(Anm.: Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen, die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.)
https://rdb.manz.at/document/ris.bvwg.B ... 36853_1_00


Gibt aber auch Leute die zB lever release Repetierer als HA´s ansehen. Lt. Obiger Definition wären, die keine, also vermute ich mal das Diejenigen noch wo anders eine Definition gefunden haben, um auf Ihre Sicht der Dinge zu kommen.

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 15:34
von Martin P
eXistenZ hat geschrieben:Im Gesetz konnte ich keine Definition von HA finden.
Aber hier findet sich eine Definition:

(Anm.: Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen, die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.)
https://rdb.manz.at/document/ris.bvwg.B ... 36853_1_00


Gibt aber auch Leute die zB lever release Repetierer als HA´s ansehen. Lt. Obiger Definition wären, die keine, also vermute ich mal das Diejenigen noch wo anders eine Definition gefunden haben, um auf Ihre Sicht der Dinge zu kommen.


Das ist aber auch keine verlässliche Definition, sondern bestenfalls ein obiter dictum des BVwG. Daraus würde ich nichts Allgemeingültiges ableiten ...

Re: Binary Trigger - wie wäre wohl die Gesetzeslage bei uns?

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 16:21
von eXistenZ
Martin P hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Im Gesetz konnte ich keine Definition von HA finden.
Aber hier findet sich eine Definition:

(Anm.: Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen, die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.)
https://rdb.manz.at/document/ris.bvwg.B ... 36853_1_00


Gibt aber auch Leute die zB lever release Repetierer als HA´s ansehen. Lt. Obiger Definition wären, die keine, also vermute ich mal das Diejenigen noch wo anders eine Definition gefunden haben, um auf Ihre Sicht der Dinge zu kommen.


Das ist aber auch keine verlässliche Definition, sondern bestenfalls ein obiter dictum des BVwG. Daraus würde ich nichts Allgemeingültiges ableiten ...

Der Gesetzgeber hat es leider nicht definiert.
Das LVwG Wien führt diese Definition an

bei Betätigung des Abzugs wird ein Schuss verfeuert, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt (Funktionsprinzip Rückstoßlader). Gemäß angeführter Merkmale, bzw. technischer Benennungen und Definitionen gemäß ÖNORM S1370 handelt es sich bei gegenständlicher Waffe um ein halbautomatisches Gewehr.
https://rdb.manz.at/document/ris.lvwg.L ... 18_2015_00


Leider scheint es nichts besseres zu geben.