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Verwahrung §41
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung §41
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Verwahrung §41
Du stellst einfach alles in einen oder mehrere Safes und fertig. Wieso solltest du einen großen Raum mit Panzertür benötigen ?
Re: Verwahrung §41
Burgenlandy hat geschrieben:Hallo zusammen
§41 beschreibt ja die nötige Meldung und Genehmigung bei Verwahrung von 20 Schusswaffen oder mehr.
Im neuen Gesetz gibts da keine Änderung. Ausnahme Händler (Bestellmengen)
+
wo steht denn da was?
beim groben drueberlesen hab ich nix gesehen ..
ich wollt mir das gesetz erst in der endfassung im detail durchgehen damit mir ned spaeter sachen im hirn rumspuken die eh nie gesetz geworden sind
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Re: Verwahrung §41
das mit den verdächtig großen Mengen einkaufen steht drin
member the old PD design ? oh I member
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Re: Verwahrung §41
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verwahrung §41
Ah danke
Große VERkaufsmengen
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Re: Verwahrung §41
1. Der § 41 spricht klar von Schusswaffen, während in anderen §§ von Schusswaffen und waffenrelevanten Teilen die Rede ist.
Demnach würde ich es so interpretieren, dass Zubehör nicht dazu zählt.
2. Musst aber alle waffenrelevanten Teile sowieso sicher verwahren. Das heißt Kat B Lauf und Verschluss dort lagern wo Nicht-Berechtigte Zugriff darauf haben ist eh nicht.
3. Auch wenn das Zubehör dann als "Schusswaffe" iSd § 41 interpretiert wird, machst halt die Meldung wenn drüber bist. Sicher lagern musst die Teile sowieso und wenn alles sicher im Tresor Platz hast werden sie da kaum extra Spezial-Auflagen wegen ein paar Läufen und Verschlüssen erteilen.
Demnach würde ich es so interpretieren, dass Zubehör nicht dazu zählt.
2. Musst aber alle waffenrelevanten Teile sowieso sicher verwahren. Das heißt Kat B Lauf und Verschluss dort lagern wo Nicht-Berechtigte Zugriff darauf haben ist eh nicht.
3. Auch wenn das Zubehör dann als "Schusswaffe" iSd § 41 interpretiert wird, machst halt die Meldung wenn drüber bist. Sicher lagern musst die Teile sowieso und wenn alles sicher im Tresor Platz hast werden sie da kaum extra Spezial-Auflagen wegen ein paar Läufen und Verschlüssen erteilen.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Verwahrung §41
mastercrash hat geschrieben:1. Der § 41 spricht klar von Schusswaffen, während in anderen §§ von Schusswaffen und waffenrelevanten Teilen die Rede ist.
Demnach würde ich es so interpretieren, dass Zubehör nicht dazu zählt.
2. Musst aber alle waffenrelevanten Teile sowieso sicher verwahren. Das heißt Kat B Lauf und Verschluss dort lagern wo Nicht-Berechtigte Zugriff darauf haben ist eh nicht.
3. Auch wenn das Zubehör dann als "Schusswaffe" iSd § 41 interpretiert wird, machst halt die Meldung wenn drüber bist. Sicher lagern musst die Teile sowieso und wenn alles sicher im Tresor Platz hast werden sie da kaum extra Spezial-Auflagen wegen ein paar Läufen und Verschlüssen erteilen.
OK. Danke, also warens/sinds unberechtigte Sorgen.
Habe bereits alles in Tresoren gelagert, natürlich jene Teile wo Pflicht besteht sowie auch jene wo es (noch) nicht relevat ist. Bspw Zündhütchen.
Daher auch die Anzahl Schränke/Tresore, will da nix zu voll haben und umschlichten müssen, aufmachen reingreifen, fertig
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Re: Verwahrung §41
Ich entere mal kurz den Beitrag hier um eine kurze Frage zu stellen :
MUSS der Waffenschrank mit der Wand / Boden verschraubt sein oder irgendwie angekettet?
Ein Bekannter hatte vor kurzem eine Polizekontrolle und da wurde er hingewiesen das der Schrank mit der Wand verschraubt sein muss ( er lagert seine AR darin ). Sollte der Schrank beim nächsten mal noch immer nicht angeschraubt sein würden das Probleme bedeuten...
Bullshit oder berechtigte Kritik?
MUSS der Waffenschrank mit der Wand / Boden verschraubt sein oder irgendwie angekettet?
Ein Bekannter hatte vor kurzem eine Polizekontrolle und da wurde er hingewiesen das der Schrank mit der Wand verschraubt sein muss ( er lagert seine AR darin ). Sollte der Schrank beim nächsten mal noch immer nicht angeschraubt sein würden das Probleme bedeuten...
Bullshit oder berechtigte Kritik?
Byebye Austria
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Re: Verwahrung §41
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- burggraben
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Re: Verwahrung §41
Am besten das Zeug immer anschrauben dann gibts keine Diskussionen.