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Update der Waffenrechts Novelle

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von eXistenZ » Do 22. Nov 2018, 23:25

woolf hat geschrieben:Wobei man erwähnen sollte, dass man (nach derzeitigem Stand) noch beliebige 30er Magazine kaufen kann, diese dann als Altbestand melden und mit einem später gekauften HA auf einem behördlich genehmigten Schießstand (natürlich nur dort!) verwenden darf.

Ist das jetzt fix? Also ist jetzt ein Magazin offiziell eine Schusswaffe (im Widerspruch zur gesetzlichen Definition von Schusswaffe)? Denn der Gesetzestext spricht doch von Schusswaffen und FFW Munition und bis eine neue Verordnung etwas anderes sagt, wird das vermutlich gelten.
(Edith: Rest gelöscht, da ich sowohl dieses und auch schon etwas anderes gehört habe und eigentlich nicht weiß was ich davon glauben soll)
Zuletzt geändert von eXistenZ am Do 22. Nov 2018, 23:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von eXistenZ » Do 22. Nov 2018, 23:35

Hane hat geschrieben:Gibt es irgendeine Änderung für Signalpistolen?
Weiterhin frei erhältlich oder Einschränkungen?

Würde mich auch interessieren.
Soviel ich das verstanden habe sind die Kaliber 4 Dinger nach wie vor keine Waffe und damit ist das Waffengesetz auch nicht zuständig.
Aber in Zeiten wo man Magazine als verbotene Waffen bezeichnet ist es schwierig den Überblick zu behalten.

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von rhodium » Do 22. Nov 2018, 23:41

Zumindest was die HA betrifft hätte es schon viel übler ausgehen können .... das sollte mal gesagt sein.

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von eXistenZ » Do 22. Nov 2018, 23:52

woolf hat geschrieben:Zumindest werden die Magazine an div. Stellen als "verbotene Schusswaffen bezeichnet.

Als "Verbotene Waffen", oder?

woolf hat geschrieben:Für das Weitergeben "loser" Magazine an Kollegen am Stand könnte das ev. ein Problem sein. Das würde ich erstmal lassen, bis das in einem ev. Runderlass konkretisiert wird.

An das hatte ich gedacht. Für mich ist nicht klar ob das OK ist. Vielleicht bringt ein Runderlass dann irgendwann mal Licht ins Dunkle.

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von gewo » Do 22. Nov 2018, 23:55

woolf hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:So ist's doch?

Ja, das trifft es ganz gut.
Wobei man erwähnen sollte, dass man (nach derzeitigem Stand) noch beliebige 30er Magazine kaufen kann, diese dann als Altbestand melden und mit einem später gekauften HA auf einem behördlich genehmigten Schießstand (natürlich nur dort!) verwenden darf.


also das kannsz dzt glaub ich ueberhaupt nicht einschaetzen
das sind sachen die in der cerordnung geregelt werden sollten und muessten
ohne die ist nix klar
aus dem gesetz geht sazu nichts hervor
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Bdave » Fr 23. Nov 2018, 00:09

Wann sollte die kommen? Jänner?
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von eXistenZ » Fr 23. Nov 2018, 00:31

Glock1768 hat geschrieben:Du sprichst mir aus der Seele

Ich kann gar nicht verstehen, warum dieses Thema von Waffenbesitzern gerne klein geredet wird.
Ich denke das ist der mit Abstand gravierendste Angriff auf ein liberales Waffenrecht in der gesamten Gesetzesänderung.
3 Bewerbe Sportschütze ist dagegen Kinderkram.
Das die offizielle Story "Schutz vor Terroristen" unglaubwürdig ist sollte doch jedermann völlig klar sein. Doppelflinten ist ganz klar die bevorzugte Waffe von terroristischen Massenmördern, nicht wahr?
Auch weil es hier schon genannt wurde. Das lässt die Horrorvorstellung Vorbereitung auf"Schusswaffen, nur noch mit Genehmigung", realistischer werden.
Und selbst da wird es noch genügend geben, die da kein Problem sehen.
Aber das Recht auf Waffenbesitz bekommt dann ein massives Problem. Die Anzahl der Schusswaffenbesitzer wird massiv zurückgehen, denn sehr, sehr viele werden sich nicht zum "Vogeldoktor" schicken lassen, sondern lieber ihre Waffen hergeben. Von neuen Waffenbesitzer schmälernden Maßnahme rede ich da noch gar nicht. Und die übrigen Waffenbesitzer sind noch viel weniger als sie jetzt sind und damit ein noch viel leichteres Opfer.

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Glock1768 » Fr 23. Nov 2018, 06:46

Du hast meinen Satz offenbar falsch verstanden ... Ich meinte den aller letzten ... Ich sehe die scheibenweisen Angriffe mittels falsche Argumentation genau besorgniserregend wie du
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von silverstar » Fr 23. Nov 2018, 08:06

Da die bisher legalen nicht gemeldeten Flinten sich nicht am stichtag Selbst vernichten werden es zu einer regen Belebung des Schwarzmarktes kommen! (siehe Pumpgun)
Diese EUhörigen I....en lernen wird es nicht dass jede Verschärfung genau ins Gegenteil führt! 10.000 e Flinten geistern dann im Land umher ! Man beachte dazu nur die Schätzungen wie viele VR "verschwunden "sind!
Zuletzt geändert von silverstar am Fr 23. Nov 2018, 09:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Mundl_1 » Fr 23. Nov 2018, 08:19


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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von 1911 » Fr 23. Nov 2018, 11:07

Atheki hat geschrieben:
[i]§ 23. (2)
...
WBK ansuchen --> 2 Plätze
nach 5 Jahren als WBK Besitzer (ohne weitere Auflagen, außer daß du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen) --> Antrag auf Erweiterung auf 5 Plätze --> muß gegeben werden


anscheinend kommt ihr hier alle problemlos von 2 auf 5 Stück.
unter Ziffer 2b heißt es (derzeit noch) "eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl" zu bewilligen.

so wie ich das verstanden habe, liegt die Erweiterung auf 4 oder 5 Stk. im Ermessensspielraum der Behörde, oder liege ich falsch?
Zuletzt geändert von 1911 am Fr 23. Nov 2018, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
:at1:

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von cas81 » Fr 23. Nov 2018, 11:09

2b ist nicht 2 ohne b. Andere Anspruchsgrundlage. Dennoch steht auch in 2 ohne b "bis zu", bzw höchstens.
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