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Update der Waffenrechts Novelle

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von gewo » So 2. Dez 2018, 15:49

HowlingWolf hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:Am Land gibts genauso viele Neider die dir eben den Transport zum privaten Schiesskeller als unerlaubtes führen auslegen lassen...

Nochmals: Ungeladener Transport im geschlossenen Behältnis ist kein Führen:


es geht aber um den ungeladenen transport OHNE behaeltnis als sportschuetze
also am riemen geschulterte R94 zb ....
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von HowlingWolf » So 2. Dez 2018, 15:55

gewo hat geschrieben:es geht aber um den ungeladenen transport OHNE behaeltnis als sportschuetze
also am riemen geschulterte R94 zb ....

MIR musst du das nicht erklären... ;)

Kurze Zusammenfassung: sauersigi befürchtet, dass er aufgrund der WaffG-Novellierung seine Waffen nicht mehr in einen privaten Schießkeller mitnehmen kann.
Ich versuche ihm zu vermitteln, dass das nur den Transport ohne Behältnis betrifft, der schon bisher in diesem Fall verboten war...

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von sauersigi » So 2. Dez 2018, 16:06

HowlingWolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es geht aber um den ungeladenen transport OHNE behaeltnis als sportschuetze
also am riemen geschulterte R94 zb ....

MIR musst du das nicht erklären... ;)

Kurze Zusammenfassung: sauersigi befürchtet, dass er aufgrund der WaffG-Novellierung seine Waffen nicht mehr in einen privaten Schießkeller mitnehmen kann.
Ich versuche ihm zu vermitteln, dass das nur den Transport ohne Behältnis betrifft, der schon bisher in diesem Fall verboten war...


Anders gefragt:
Ich versuche zu ergründen ob der Transport zur privaten Schiessstätte nach der Definition legal sein kann. Es wird der Transport zur behördlich genehmigten Schiessstätte definiert. Ein privater Keller ist das meist nicht...
Und ja, es gibt einen aktuellen Grund warum diese Spitzfindigkeit wichtig sein wird...
Ab dem Zeitpunkt wenn sich jemand gefährdet fühlt, nochmal FÜHLT, bist am Arsch gelinde gesagt.
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von gewo » So 2. Dez 2018, 16:15

ich verstehe die frage nicht

du kannst - so wie bisher - die waffe ueberall dort hin mitnehmen wo es dafuer einen legalen grund gibt

zum kollegen der sie evt kaufen will
zum kollegen der dir zeigt wie man die kimme verstellt
zum zweitwohnsitz (zum zweck der bereithaltung zur selbstverteidigung)
zum haendler (wegen einer reklamation oder einer frage)
und natuerlich auch zum schiesstand

aber halt TRANSPORTIEREN
also unter einhaltung dr beiden bedingungen
1.) ungeladen
2.) in einem geschlossenen behaeltnis
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Maddin » So 2. Dez 2018, 16:48

Und auf die neuen Waffenverbotszonen nicht vergessen,die mehr und mehr werden. Nur mit WP, sofern das "führen" im SPG die gleiche Bedeutung hat wie im Waffengesetz, was auch nicht gesichert ist. :whistle:

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von gewo » So 2. Dez 2018, 17:00

Maddin hat geschrieben:Und auf die neuen Waffenverbotszonen nicht vergessen,die mehr und mehr werden. Nur mit WP, sofern das "führen" im SPG die gleiche Bedeutung hat wie im Waffengesetz, was auch nicht gesichert ist. :whistle:


Nirgendwo steht „führen“
Es steht „mitführen“
Du kannst mit Wbk durch solche Zonen meiner Meinung nach problemlos waffen transportieren.
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Maddin » So 2. Dez 2018, 17:15

gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Und auf die neuen Waffenverbotszonen nicht vergessen,die mehr und mehr werden. Nur mit WP, sofern das "führen" im SPG die gleiche Bedeutung hat wie im Waffengesetz, was auch nicht gesichert ist. :whistle:


Nirgendwo steht „führen“
Es steht „mitführen“
Du kannst mit Wbk durch solche Zonen meiner Meinung nach problemlos waffen transportieren.


genauer gesagt steht da "mit sich führen".

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von sauersigi » So 2. Dez 2018, 20:47

gewo hat geschrieben:ich verstehe die frage nicht

du kannst - so wie bisher - die waffe ueberall dort hin mitnehmen wo es dafuer einen legalen grund gibt

zum kollegen der sie evt kaufen will
zum kollegen der dir zeigt wie man die kimme verstellt
zum zweitwohnsitz (zum zweck der bereithaltung zur selbstverteidigung)
zum haendler (wegen einer reklamation oder einer frage)
und natuerlich auch zum schiesstand

aber halt TRANSPORTIEREN
also unter einhaltung dr beiden bedingungen
1.) ungeladen
2.) in einem geschlossenen behaeltnis


Ja, kenn ich, ich wollte euch nur mal etwas sensibilisieren.

Nur weil etwas immer ok war heisst es nicht dass es so bleiben muss.

Tatsächlich passiert deswegen die Frage die noch ohne Anwalt zu klären war.
Jemand fühlt sich bedroht!! weil in den Koffern und Taschen müssen Waffen sein wenn die da lang gehen.
Da bist mal im Erklärungsnotstand wenns eine Anzeige gibt. Die lästigen richtig grossen Scherereien erspar ich mir hier auszubreiten...
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Jo_Kux » Mo 3. Dez 2018, 09:40

sauersigi hat geschrieben:Jemand fühlt sich bedroht!! weil in den Koffern und Taschen müssen Waffen sein wenn die da lang gehen.
Da bist mal im Erklärungsnotstand wenns eine Anzeige gibt.

aha :think: die Leute wo du dich bewegst kennen dich also alle persönlich und wissen daher wen sie da anzeigen müssen? (kennen dich alle namentlich?)
Echt? ..wie stellst dir das vor?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von sauersigi » Mo 3. Dez 2018, 10:14

Jo_Kux hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:Jemand fühlt sich bedroht!! weil in den Koffern und Taschen müssen Waffen sein wenn die da lang gehen.
Da bist mal im Erklärungsnotstand wenns eine Anzeige gibt.

aha :think: die Leute wo du dich bewegst kennen dich also alle persönlich und wissen daher wen sie da anzeigen müssen? (kennen dich alle namentlich?)
Echt? ..wie stellst dir das vor?


Die müssen dich nicht kennen..
aber es wird hier zuaufwendig eine aktuell vorliegende Anzeige im Forum zu beplaudern... ihr könnt meinen was ihr wollt, glaubt es oder auch nicht...
Wenn eine Anzeige an den Grundbesitzer erfolgt, muss er dann erklären warum und wieso da jemand mit Taschen rumläuft.. so einfach ist das... vl. noch die Vermutung die haben was vor..etc.. dann hast Blaulichtbeleuchtung am Heimweg...
du bist in Österreich, es reicht die reine Behauptung aus um jemanden in schwerste Bedrängnis zu bringen. Das Ganze darf auch anonym erfolgen, sprich du kannst behaupten was du willst, die Behörde MUSS tätig werden, egal ob was dabei rauskommt oder nicht.
Die Anzeige ist dann einfach mal da und du darfst erklären, beweisen dass nichts verbotenes passsiert etc...
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Jo_Kux » Mo 3. Dez 2018, 10:22

Das mag alles so stimmen wie du meinst, dennoch frag ich mich woher irgend jemand der mich nicht kennt meinen Namen hat, um die Anzeige auf meinen Namen auszustellen?
Auch wenn anonym angezeigt wird, wie kommt man dann auf mich?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Promo » Mo 3. Dez 2018, 10:25

Für Waffenpass-Inhaber liest sich das Gesetz nach einer Erweiterung der Plätze (wenngleich halt nur Kat.A Plätze dazu kommen). Laut Gesetz und Erläuterungen bekommt ja so jemand eine Bewilligung zum Führen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 und 8. Man würde demjenigen aber gleichzeitig die Plätze für reguläre Kat.B Waffen entziehen und ihm nur noch das Führen von Waffen der Kat.A genehmigen, das geht ja auch nicht (Anm.: theoretisch könnte man das bei WBK-Plätzen "abziehen", geht aber nur bei denjenigen die auch eine WBK zusätzlich haben). Bitte um Rückmeldung, ob das jemand anders sieht?

Edit, noch was Anderes aus den Erläuterungen zum WaffG:
Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z 9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.

Daraus lese ich ab, dass zukünftig auf WP oder WBK eine zusätzliche Zeile hinten drauf kommt, wonach jemand der nach § 17 Abs. 1 Z 7/8/11 eine Genehmigung hat, einfach weiterhin Magazine kaufen kann, wie er will. Nachdem dies nicht an die Behörde gemeldet werden muss, gehe ich davon aus, dass die Behörde nicht die genaue Stückzahl erfassen wird. Es sollte daher eine vereinfachte Pauschalgenehmigung sein mit folgendem Text auf der Rückseite:
Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
[*]Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen:
> X gem. Z 7/8/11<

.. das entspricht zumindest dem Muster wie aktuell § 17 Genehmigungen erteilt werden.
Zuletzt geändert von Promo am Mo 3. Dez 2018, 10:33, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von fast12 » Mo 3. Dez 2018, 10:25

Bitte wieder zurück zum Thema. Es gab zu diesem Thema keine Änderung in der Waffenrechtsnovelle.

Das man als Waffenbesitzer in Zukunft wie jetzt auch schon ein Theather am Hals hat wenn jemand ohne gerechtfertigten Grund die Polizei ruft ist eh klar...

Edit: bezog sich auf den Diskussionstrang von SauerSigi

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von sauersigi » Mo 3. Dez 2018, 10:36

fast12 hat geschrieben:Bitte wieder zurück zum Thema. Es gab zu diesem Thema keine Änderung in der Waffenrechtsnovelle.

Das man als Waffenbesitzer in Zukunft wie jetzt auch schon ein Theather am Hals hat wenn jemand ohne gerechtfertigten Grund die Polizei ruft ist eh klar...

Edit: bezog sich auf den Diskussionstrang von SauerSigi

Ich lass es eh schon bleiben...ich wollte die kollegen nur auf den Punkt sensibilisieren das nur der Transport, zur behördlich genehmigten Schiesstätte erlaubt sein soll...vl. auch nur ein semantischer Fehler...im Punkt 67 lt. waffgesetz Neu...
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von JollyJumper » Mo 3. Dez 2018, 10:50

Ab wann tritt das neue Gesetz denn voraussichtlich in Kraft? Ist das schon durch?

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