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Update der Waffenrechts Novelle

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jo_Kux
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Jo_Kux » Mo 3. Dez 2018, 21:17

fast12 hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:??
Wie kommst auf das?
Wenn du die Bedingungen eines Sportschützen erfüllt, dann kannst du diese Mags doch kaufen... :think:


Wir kommen der Sache näher. Jetzt liest du bitte noch §11b (4)...

Es gibt in diesem forum bereits mehrere Stellungnahmen, die nahelegen, dass du mit der Behauptung, dass Sportschützen keine hicaps mehr kaufen können, falsch liegst.
Wir kommen also nix näher.
Schön langsam wird auch klar, warum die alt eingesessenen Poster bei dem Thema schon lange nix mehr schreiben, weil sies einfach leid sind immer und immer wieder das selbe runter zu beten...

MikeD hat geschrieben:
Bdave hat geschrieben:Derzeitiger Stichtag für den Altbestand ist der 13.12.2019. Ab 14.12.2019 sind HA und Pistolen mit mehr als 10 bzw 20 Schuss Kapazität Kat. A. Waffen.

Waffen und Magazine müssen innerhalb von 2 Jahren an die Behörde gemeldet werden, welche dafür eine WBK mit dem erforderlichen Vermerk auszustellen hat. Diese Sachen dürfen dann als Altbestand weiter besessen werden. Rückstufung auf Kat. B ist nur möglich, wenn man seine Magazine abgibt, zerstört etc.

Die Altbestand Kat A Waffen reduzieren die Kat B Plätze. Dh aus zB 4 Kat B werden 1 Kat A und 3 Kat B.

Mit der Altbestandsklausel ist kein Neuerwerb möglich.

Edelsportschützen nach §11b bekommen ebenso eine Ausnahmebewilligung, welche jedoch anscheinend regelmäßig erneuert / überprüft werden muss (Wie auch immer das aussieht). Diese Leute dürfen dann auch neue Terrormagazine ohne Meldung an die BH erwerben.

Soweit ich das jetzt rauslese, kann man auch nur die Magazine als Altbestand melden, darf diese jedoch nicht in die Kat B Waffe stecken. Wenn man beides als Altbestand verwenden will, muss man eben beides melden.
Das sehe ich nicht so !
Der §17 (3) sagt ganz eindeutig:
Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
Somit darf man auch als "Altbestands-Besitzer" Magazine für die jeweilige Kategorie (Abs. 1 Z 7 bzw. 8) kaufen.
Wenn man nur Magazine und keine dazugehörige Waffe besitzt (Abs. 1 Z 9 und 10), darf man aber KEINE neuen Magazine kaufen.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von fast12 » Mo 3. Dez 2018, 21:48

@jo_kux: einigen wir uns drauf dass wir uns nicht einig sind. Sachliche Argumente sind von deiner Seite in den letzten paar Postings eh keine gekommen und das neue Waffengesetz hast du wohl auch nicht gelesen. Hoffen wir also einfach das du Recht hast.

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Black_Knight
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Black_Knight » Di 4. Dez 2018, 08:50

fast12 hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Wovon redest du? Das gilt ja für die Zukunft. Hast Altbestand? Dann meld den und fertig, wo ist das Problem?
Du sagst also, dass du es nicht schaffen wirst pro Jahr ein paar Trainigs zu machen oder ein paar Bewerbe zu schiessen?
Ok, dann nicht.
Bitte geh auch auf den 2ten Teil meiner Frage ein, würd mich echt interessieren.


Keine Sorge, ich hab genug Altbestand :-D.

Ich werd auch Sportschütze sein, auch keine Problem. Aber ich werd mir trotz Status "Sportschütze" nie High-Cap Magazine kaufen können.

Beispiel: Ich hab jetzt keine Glock. Vielleicht will ich irgendwann eine, und weil ich lustig bin hätt ich gerne ein 33-Magazin dazu.

Es gibt keine Möglichkeit dieses dann legal zu erwerben und zu verwenden - egal ob Sportschütze oder nicht.

Daher ist mir der "Sportschützenstatus" ziemlich wurscht, weil er mich eben nicht dazu ermächtigt besagte Magazine zu erwerben. Ich kann sie nur als Altbestand haben.



du kannst das glock 33 schuss Magazin sehrwohl als Sportschütze erwerben, klasse pcc im ipsc
die glock (oder sonstige Pistole) kann mit einem schaftsystem starten

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Bourne
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Bourne » Di 4. Dez 2018, 09:20

Ich glaube, die Auflagen laut Abs. 1 bis 3 im § 11b. "Sportschützen" sind für viele keine Hürde. Beim Abs. 4 bin ich mir allerdings nicht sicher, ob das so einfach wird ... :think:
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Maddin » Di 4. Dez 2018, 09:26

Jo_Kux hat geschrieben:Wovon redest du? Das gilt ja für die Zukunft. Hast Altbestand? Dann meld den und fertig, wo ist das Problem?
Du sagst also, dass du es nicht schaffen wirst pro Jahr ein paar Trainigs zu machen oder ein paar Bewerbe zu schiessen?
Ok, dann nicht.
Bitte geh auch auf den 2ten Teil meiner Frage ein, würd mich echt interessieren.


Immer wieder lustig wie man nur an sich selbst denken kann. Schonmal an die Zukunft und die nächsten Generationen gedacht ? Nein, wahrscheinlich eh net also wozu frag ich überhaupt...

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Jo_Kux » Di 4. Dez 2018, 11:27

Maddin hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Wovon redest du? Das gilt ja für die Zukunft. Hast Altbestand? Dann meld den und fertig, wo ist das Problem?
Du sagst also, dass du es nicht schaffen wirst pro Jahr ein paar Trainigs zu machen oder ein paar Bewerbe zu schiessen?
Ok, dann nicht.
Bitte geh auch auf den 2ten Teil meiner Frage ein, würd mich echt interessieren.


Immer wieder lustig wie man nur an sich selbst denken kann. Schonmal an die Zukunft und die nächsten Generationen gedacht ? Nein, wahrscheinlich eh net also wozu frag ich überhaupt...

Schön langsam wirds echt mühsam.
Welchen Nachteil haben Leute die nächstes Jahr mit dem Schiesssport anfangen? Wenn sie als Sportschütze die Bedingungen erfüllen, dürfen sie alles, was wir jetzt mit altbestand auch dürfen.
Was jammerts ihr hier rum? :headslap:
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von eXo » Di 4. Dez 2018, 11:36

Ich denke Cas81 hat das Problem auf Seite 10 super beschrieben.
Was macht der eine wirklich mehr als der andere?

Und selbst wenn du alles erfüllst musst du bei einen Verein sein wo der Verband für dich die Dringlichkeit ausstellt.
Wird vermutlich ne Geldrolle spielen das ganze ob das so gewollt ist?

Klar ist es für unsere Kinder oder vl. Neffen etc einfach schwerer an diese Position zu kommen wo wir vl mit dem Altbestand sind.
Wirklich gefährlicher bist du mit High Caps auch nicht unterwegs als nicht.

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Yukon
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Yukon » Di 4. Dez 2018, 12:10

Jo_Kux hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Wovon redest du? Das gilt ja für die Zukunft. Hast Altbestand? Dann meld den und fertig, wo ist das Problem?
Du sagst also, dass du es nicht schaffen wirst pro Jahr ein paar Trainigs zu machen oder ein paar Bewerbe zu schiessen?
Ok, dann nicht.
Bitte geh auch auf den 2ten Teil meiner Frage ein, würd mich echt interessieren.


Immer wieder lustig wie man nur an sich selbst denken kann. Schonmal an die Zukunft und die nächsten Generationen gedacht ? Nein, wahrscheinlich eh net also wozu frag ich überhaupt...

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Sag, bist Du lernresistent?
Du hast auf der vorhergehenden Seite Antworten auf Deine Fragen bekommen, jetzt stellst Du die Fragen nocheinmal? :headslap:
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Jo_Kux » Di 4. Dez 2018, 12:17

Yukon hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Immer wieder lustig wie man nur an sich selbst denken kann. Schonmal an die Zukunft und die nächsten Generationen gedacht ? Nein, wahrscheinlich eh net also wozu frag ich überhaupt...

Schön langsam wirds echt mühsam.
Welchen Nachteil haben Leute die nächstes Jahr mit dem Schiesssport anfangen? Wenn sie als Sportschütze die Bedingungen erfüllen, dürfen sie alles, was wir jetzt mit altbestand auch dürfen.
Was jammerts ihr hier rum? :headslap:

Sag, bist Du lernresistent?
Du hast auf der vorhergehenden Seite Antworten auf Deine Fragen bekommen, jetzt stellst Du die Fragen nocheinmal? :headslap:

Antworten? Weil jemand, der ein Gesetz nicht versteht etwas schreibt meinst du es wäre die Wahrheit?
Es gibt genau so Postings, die meinen Standpunkt unterstützen, so what?
Wie gesagt, es schreiben hier die meisten eh nix mehr, weils sinnlos ist...
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von fast12 » Di 4. Dez 2018, 12:25

Jo_Kux hat geschrieben:Wie gesagt, es schreiben hier die meisten eh nix mehr, weils sinnlos ist...

Es ist sinnlos weil du eben eine andere Meinung hast und dich nicht vom Gegenteil überzeugen lässt.

Das ist ok und es wäre schön wenn du Recht hättest. Einige hier - einschließlich mir - denken halt du hast Untecht und verstehst trotz mehrmaliger Erläuterung die Problematik nicht. Lass mas doch einfach dabei und posten erst wieder was wenn wieder ein echtes "Update" gibt..

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Black_Knight » Di 4. Dez 2018, 12:30

meiner Meinung wär es ab besten die Mods schließen das ganze hier, immerhin hat sicher kein lwb das ganze hier vorangetrieben - das kommt doch alles von Brüssel

im Endeffekt bringt die Diskussion nix da das Gesetz beschlossen ist.

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Yukon » Di 4. Dez 2018, 12:40

Jo_Kux hat geschrieben:
Yukon hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Schön langsam wirds echt mühsam.
Welchen Nachteil haben Leute die nächstes Jahr mit dem Schiesssport anfangen? Wenn sie als Sportschütze die Bedingungen erfüllen, dürfen sie alles, was wir jetzt mit altbestand auch dürfen.
Was jammerts ihr hier rum? :headslap:

Sag, bist Du lernresistent?
Du hast auf der vorhergehenden Seite Antworten auf Deine Fragen bekommen, jetzt stellst Du die Fragen nocheinmal? :headslap:

Antworten? Weil jemand, der ein Gesetz nicht versteht etwas schreibt meinst du es wäre die Wahrheit?
Es gibt genau so Postings, die meinen Standpunkt unterstützen, so what?
Wie gesagt, es schreiben hier die meisten eh nix mehr, weils sinnlos ist...

Genauso wie es Postings gibt, die Deinen Standpunkt nicht unterstützen, so what?
Und ob jemand den Gesetzesentwurf verstanden hat oder nicht, ist bezüglich Deiner Fragen, die Du auf Seite 10 gestellt hast und die beantwortet wurden, vollkommen belanglos.
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von silverstar » Di 4. Dez 2018, 14:47

das kommt doch alles von Brüssel ?
Ich denke eher das kommt von ein paar ganz Abgehobenen die seit einiger Zeit einen "Sportschützen "Neu" erschaffen wollen und dabei mehr Schaden als Nutzen anrichten!
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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von Maddin » Di 4. Dez 2018, 16:04

silverstar hat geschrieben:das kommt doch alles von Brüssel ?
Ich denke eher das kommt von ein paar ganz Abgehobenen die seit einiger Zeit einen "Sportschützen "Neu" erschaffen wollen und dabei mehr Schaden als Nutzen anrichten!


Klar kommt die Vorgabe Sportschütze aus Brüssel, das steht ja eindeutig in der RL drin. Die Definition die von diesen "Abgehobenen" vorgebracht wurde hat aber auch nicht viel mit dem zu tun was jetzt ins Gesetz kommen soll. Ich will jetzt nicht für andere sprechen, aber den Verein Vorschlag würde jetzt wohl jeder Waffenbesitzer mit Kusshand nehmen oder ?

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Re: Update der Waffenrechts Novelle

Beitrag von cas81 » Di 4. Dez 2018, 17:15

Maddin hat geschrieben:Ich will jetzt nicht für andere sprechen, aber den Verein Vorschlag würde jetzt wohl jeder Waffenbesitzer mit Kusshand nehmen oder ?
Solange du nicht für alle LWB sprechen willst, ist alles gut :lol:

Nein, eigentlich nicht. Aber ein bisschen weniger unangenehm wäre es schon, das stimmt. Vom Handkuss aber immer noch weit entfernt. Wurscht, du verstehst schon was ich meine.
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