ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

§ 11b (4)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
chili77
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1426
Registriert: Mo 31. Mai 2010, 09:46

Re: § 11b (4)

Beitrag von chili77 » Fr 23. Nov 2018, 20:59

HS911 hat geschrieben:"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.

Das ist ja das Problem. Es geht nicht darum wer es könnte, sondern wer es tut.

HS911 hat geschrieben:Wenn die Argumente ausgehen, einfach mal Buzzword "Verschwörungstheorie" in den Raum werfen.

Das Schlagwort Verschwörungstheorie empfinde ich als passend wenn Du von „Steilvorlage für...“ nicht genauer genannte „...aktivistische Behörden“ schreibst.
Wie sollen mir die Argumente ausgehen wenn Du schon den zu Grunde liegenden Punkt nicht verstehst.

HS911 hat geschrieben:Bravo, hast du fein gemacht.

Wie alt bist Du eigentlich? Dieses spotten ist lächerlich.

HS911 hat geschrieben:Eine Bitte ist keine Zensur. Die Kiche im Dorf lassen bitte, danke.

Du verstehst nicht worum es geht und möchtest Deine Fehlinterpretation des Themas nicht weiter diskutiert wissen.
In einem Forum zum Meinungsaustausch ist dies unangebracht.

Online
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: § 11b (4)

Beitrag von gewo » Fr 23. Nov 2018, 21:17

woolf hat geschrieben:Mal abwarten, vlt. geht ja die Idee vom Verein mit einer neuen Disziplin und Verein+Verband+int. Verband voll auf?


viel erfolg dabei

......daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.......
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Bell
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1385
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 16:35
Wohnort: südl. NÖ

Re: § 11b (4)

Beitrag von Bell » Fr 23. Nov 2018, 21:24

HS911 hat geschrieben:
Hier liegt das Problem das Du nicht erkennst, oder nicht erkennen willst. Wer genau bestätigt es denn?

"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.

Ist IPSC Austria ein SportschützenVERBAND? Oder ein SportschützenVEREIN? :think:

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: § 11b (4)

Beitrag von Yukon » Fr 23. Nov 2018, 21:25

gewo hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:Mal abwarten, vlt. geht ja die Idee vom Verein mit einer neuen Disziplin und Verein+Verband+int. Verband voll auf?


viel erfolg dabei

......daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.......

Nachdem ich gern dazulerne, wann ist eine Disziplin oder eine Sportart anerkannt und wer führt die Anerkennung durch?
Danke
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: § 11b (4)

Beitrag von hmg382 » Fr 23. Nov 2018, 21:26

Bell hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:
Hier liegt das Problem das Du nicht erkennst, oder nicht erkennen willst. Wer genau bestätigt es denn?

"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.

Ist IPSC Austria ein SportschützenVERBAND? Oder ein SportschützenVEREIN? :think:

Verein.

https://www.google.at/url?sa=t&source=w ... iXUh3uHWE7
Zuletzt geändert von hmg382 am Fr 23. Nov 2018, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Bell
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1385
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 16:35
Wohnort: südl. NÖ

Re: § 11b (4)

Beitrag von Bell » Fr 23. Nov 2018, 21:29

hmg382 hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:
"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.

Ist IPSC Austria ein SportschützenVERBAND? Oder ein SportschützenVEREIN? :think:

Verein.

q.e.d.

Benutzeravatar
HS911
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1419
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:29

Re: § 11b (4)

Beitrag von HS911 » Fr 23. Nov 2018, 22:23

Bell hat geschrieben:
hmg382 hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Ist IPSC Austria ein SportschützenVERBAND? Oder ein SportschützenVEREIN? :think:

Verein.

q.e.d.


Vereinsgesetz 2002
§1 (5) "Ein Verband ist ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Ein Dachverband ist ein Verein zur Verfolgung gemeinsamer Interessen von Verbänden."

IPSC Austria Statuten 2018
§4 Abs. 4 "Unterstützende Mitglieder sind juristische Personen – konkret Vereine – die als Vereinszweck die Ausübung
des Schießsports statutarisch verankert haben und die Arbeit der IPSC Austria durch Mitgliedsbeiträge,
Sachspenden und sonstige Zuwendungen materiell und ideell unterstützen."
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: § 11b (4)

Beitrag von hmg382 » Sa 24. Nov 2018, 01:02

?
Unterstützende Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Der neue Abs. 4 dient dazu, irgendwann den Schritt zum Verband leichter vollziehen zu können.

Es ist weiterhin ein Verein.
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
HS911
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1419
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:29

Re: § 11b (4)

Beitrag von HS911 » Sa 24. Nov 2018, 10:55

jeder verband ist ein verein ...

wieso sollte das stimmrecht relevant sein?
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: § 11b (4)

Beitrag von rupi » So 25. Nov 2018, 10:27

woolf hat geschrieben:
75reinhard hat geschrieben:Es gibt z.B. Landesmeisterschaften mit dem SSLG. Somit sollte doch der Landesverband und oder der ÖSB eine Bestätigung ausstellen können.

Der ÖSB könnte das ganz sicher.
Aber ob es für sSLG (wo per Reglement 10 Schuss geladen werden) so eine Bestätigung geben wird?
Wird auch davon abhängen, wer so eine Bestätigung ausstellen dürfte: ÖSB, Landesverband, Landessportleiter?

es gibt KEINE Landesmeisterschaft/Staatsmeisterschaft für sSLG 1/2/3

nur Bundesland Meisterschaften sowie eine Österreichische Meisterschaft

und das auch nur in OÖ/NÖ so wirklich

sSLG ist leider nicht in allen Bundesländern ident oder überhaupt vertreten
member the old PD design ? oh I member

Red6
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 161
Registriert: Sa 24. Nov 2012, 18:12

Re: § 11b (4)

Beitrag von Red6 » So 25. Nov 2018, 11:45

Also zumindest in Wien gibt es eine SSLG 1 Landesmeisterschaft. Zumindest steht es so in der Ausschreibung:
http://schiessen.hsv-wien.at/site-schie ... 180707.pdf

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: § 11b (4)

Beitrag von rupi » So 25. Nov 2018, 11:59

das als echte "Landesmeisterschaft" zu bezeichnen ist mutig

außerdem schießt Wien mit einem eigenen Regelwerk abweichend von den anderen Bundesländern
member the old PD design ? oh I member

Online
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: § 11b (4)

Beitrag von gewo » So 25. Nov 2018, 12:03

rupi hat geschrieben:das als echte "Landesmeisterschaft" zu bezeichnen ist mutig

außerdem schießt Wien mit einem eigenen Regelwerk abweichend von den anderen Bundesländern


wenn es vom landessportleiter vorgeschlagen, von sportausschuss gesatzt und in der generalversammlung beschlossen wurde, dann ist es eine landesmeisterschaft.
ende

wenn nicht dann ist es a kaesezettel

eine einheitliches reglement waere jedenfalls sinnvoll, denn eine staatsmeisterschaft kann man halt nur mit GLEICHEN reglements bestreiten
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten