chili77 hat geschrieben:Müßte dann im 11er nicht irgendwo „ausgenommen Altbestand“ stehen?
Keine Ahnung.
Wenn sich keiner findet der sagt daß man das Zeug braucht?
Nein, müsste nicht, denn das ist im §58 Abs.13 geregelt.
chili77 hat geschrieben:Müßte dann im 11er nicht irgendwo „ausgenommen Altbestand“ stehen?
Keine Ahnung.
Wenn sich keiner findet der sagt daß man das Zeug braucht?
tiberius hat geschrieben:Hi,
ist zwar a bissl OT, aber wovor ich mich wirklich fürchte,
ist auf Gedeih und Verderb den Vereinen ausgeliefert zu sein.
Von den Vereinen in Salzburg, in denen ich Mitglied bin,
stellen 2 grundsätzlich keine Empfehlungen für Erweiterungen aus,
ich kann mir nicht vorstellen dass das bei HiCaps plötzlich gemacht wird.
Bei einem von meinen Kärntner Vereinen sind sogar Pistolenkarabiner à la Roni unerwünscht, Pistolenstand 5 Schuss Regel...
Nur in 2 von 5 Vereinen seh ich Licht am Ende des Tunnels.
Besser wird’s nit.
Altbestand óle,
Tiberius
bino71 hat geschrieben:Ich interpretiere es so:
IPSC Austria muß Bewebe haben, wo Deine AR/AK/... verwendet wird.
Würde aber auch heißen, wenn diese nicht wollen, daß Du mit der AK oder anderen AR Derivaten schießen darfst, wären auch keine langen Magazine dafür erforderlich.
chili77 hat geschrieben:Im IPSC Regelment steht nirgends daß Du nicht mit 10 Schuß Magazinen antreten darfs. Du wärst zwar nicht konkurrenzfähig, aber als Bestätigung daß sie erforderlich sind reicht die Möglichkeit große Magazine zu nutzen nicht.
HS911 hat geschrieben:hörts doch bitte auf Sachen zu ERFINDEN, die nirgends stehen & uns nur schaden.
chili77 hat geschrieben:HS911 hat geschrieben:hörts doch bitte auf Sachen zu ERFINDEN, die nirgends stehen & uns nur schaden.
Wer erfindet denn etwas? Wem wird durch diesen Thread geschadet?
Ich weise auf Unausgegorenheit der Formulierung hin.
bino71 warnt vor möglichem Mißbrauch des Waffengesetzes.
Dein Beitrag hat keinerlei produktiven Inhalt.
HS911 hat geschrieben:steht im entwurf irgendwo, dass der österreichische verband bewerbe in der disziplin abhalten muss? NEIN.
HS911 hat geschrieben:steht im entwurf, dass irgendein regelwerk große magazine zwingend einfordern muss? NEIN.
chili77 hat geschrieben:Es kann laut Wortlaut jede Art von Schützenverband sein. Bogenschützen vielleicht?
Es steht explizit dort daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Du kannst gerne Wortklauberei betreiben und sagen daß das Wort Regelwerk nicht erwähnt wird.
Daß zB IPSC Rifle Open mit 10er Mags keinen Sinn macht sollte außer Frage stehen. Im Regelwerk steht wie von Dir kritisiert nichts davon, aber bestätigt muß es trotzdem werden.
HS911 hat geschrieben:Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
HS911 hat geschrieben:Es steht explizit dort daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Genau das steht dort. Wieso nicht einfach dabei belassen? Wieso zwanghaft eine Diskussion übers Regelwerk und 10 Schuss Magazine vom Zaun brechen? Was soll das bringen?
HS911 hat geschrieben:Du kannst gerne Wortklauberei betreiben und sagen daß das Wort Regelwerk nicht erwähnt wird.
Das ist keine Wortklauberein sondern ein schlichtes Faktum. Der Gesetzesentwurf sagt nichts von Regelwerk. NICHTS. NULL. NIENTE. Es gibt keinen Grund absurde Interpretationen darüber in die Welt zu setzen.
HS9k11 hat geschrieben:Genau, es muss bestätigt werden. Nicht mehr und nicht weniger.
HS9k11 hat geschrieben:Alles was bei solchen Interpretationsversuchen rauskommt ist eine Steilvorlage für aktivistische Behörden. Bitte einfach bleiben lassen. Danke.
chili77 hat geschrieben:Es ist richtig erbärmlich in jeder Diskussion Ironie An/Aus oder irgendsoeinen Blödsinn schreiben zu müssen, weil es ohne den Ausdrücklichen Vermerk nicht verstanden wird.
Was Du immer mit dem Wort Regelwerk hast. Es geht hier nicht um die Debatte über irgendein Regelwerk. Es geht um die Bestätigung der Erforderlichkeit.
Hier liegt das Problem das Du nicht erkennst, oder nicht erkennen willst. Wer genau bestätigt es denn?
Weder werde ich Deiner Verschwörungstheorie folgen noch akzeptiere ich Dich als personifizierte Zensur.
woolf hat geschrieben:75reinhard hat geschrieben:Es gibt z.B. Landesmeisterschaften mit dem SSLG. Somit sollte doch der Landesverband und oder der ÖSB eine Bestätigung ausstellen können.
Der ÖSB könnte das ganz sicher.
Aber ob es für sSLG (wo per Reglement 10 Schuss geladen werden) so eine Bestätigung geben wird?
Wird auch davon abhängen, wer so eine Bestätigung ausstellen dürfte: ÖSB, Landesverband, Landessportleiter?