ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Promo » Di 11. Dez 2018, 11:10

Anmerkung, diese Auslegung der Polizei in Innsbruck führt zu einem kuriosen Detail: ein WP-Inhaber dürfte eine Waffe der Kat.B/C/D nicht transportieren, aber führen schon.

Eine mögliche (waffenfreundlichere) Interpretation wäre, dass die "waffenrechtliche Bewilligung" iSd § 36 SPG etwa auch die Bestimmungen des § 35 WaffG1996 zum Führen von Kat.C/D Waffen umfasst. Demnach wäre für Sportschützen der Weg von oder zur behördlich genehmigten Schießstätte ungeladen zulässig.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von gewo » Di 11. Dez 2018, 11:24

Promo hat geschrieben:Anmerkung, diese Auslegung der Polizei in Innsbruck führt zu einem kuriosen Detail: ein WP-Inhaber dürfte eine Waffe der Kat.B/C/D nicht transportieren, aber führen schon.


gut beobachtet
;-)

und zeigt dass privatmeinungen weitgehend sinnfrei sind
auch wenn sie aus amtsstuben kommen

richtigerweise waere die anfrage seitens der LPD Tirol an die juristen des BMI weiterzuleiten gewesen

auch dort ist die formulierung der antworten teilweise ....... interessant ...... aber die sachen sind juristisch richtig.
sie versuchen dort halt manchmal auf was zu antworten was man eigentlich garned gefragt hat weil die eigentliche frage mangels judikatur oder nicht eindeutiger judikatur eigentlich nicht gscheit zu beantworten ist
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von hmg382 » Di 11. Dez 2018, 12:31

gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Anmerkung, diese Auslegung der Polizei in Innsbruck führt zu einem kuriosen Detail: ein WP-Inhaber dürfte eine Waffe der Kat.B/C/D nicht transportieren, aber führen schon.

richtigerweise waere die anfrage seitens der LPD Tirol an die juristen des BMI weiterzuleiten gewesen

auch dort ist die formulierung der antworten teilweise ....... interessant ...... aber die sachen sind juristisch richtig.


Let's wait and see ... die Anfrage ans BM.I ist heut morgen rausgegangen ...
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Maddin » Mi 12. Dez 2018, 23:16

gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Der Transport von Kat. C und D muss mE (!) eindeutig teleologisch reduziert verstanden werden.

Es muss ganz klar gestattet sein auch mit diesen Waffen durch eine WVZ zu gehen, selbst wenn man nicht im Besitz waffenrechtlicher Dokumente ist. Eine waffenrechtliche Bewilligung ist auch ohne Dokument gegeben.

Ich denke das wird im Fall der Fälle von der Behörde/Gericht auch so beurteilt werden. Für mich ist das gleichheitswidrig...


naja
waffenrechtliches genehmigungsdokumentbist eigentlich klar formuliert, oder?

fuer eine meldepflichtige waffe gibt es kein genehmigungsdokument, weil nicht genehmigungspflichtig sondern nur meldepflichtig ....


Was ist die sachliche Rechtfertigung in einer Waffenverbotszone (theoretisch) gefährlichere Waffen zu erlauben und (theoretisch) ungefährlichere Waffen nicht ?

Mir fällt da wirklich kein Grund ein, habe aber auch nicht die Fantasie unserer Verfassungsrichter, das gebe ich zu. Trotzdem rätsel ich da schon die ganze Zeit darüber...

edit: ok, ich komme natürlich wieder zum Schluss, dass die ganze Bestimmung im SPG relativ sinnfrei ist. Gut gemeint vielleicht, aber auch da erwischt man die Täter doch erst immer wenn sie die Tat bereits gemacht haben...

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von hmg382 » Do 13. Dez 2018, 05:43

Maddin hat geschrieben:edit: ok, ich komme natürlich wieder zum Schluss, dass die ganze Bestimmung im SPG relativ sinnfrei ist. Gut gemeint vielleicht, aber auch da erwischt man die Täter doch erst immer wenn sie die Tat bereits gemacht haben...

Genauso isses ... ;)
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2316
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Glock1768 » Do 13. Dez 2018, 07:58

Maddin hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Der Transport von Kat. C und D muss mE (!) eindeutig teleologisch reduziert verstanden werden.

Es muss ganz klar gestattet sein auch mit diesen Waffen durch eine WVZ zu gehen, selbst wenn man nicht im Besitz waffenrechtlicher Dokumente ist. Eine waffenrechtliche Bewilligung ist auch ohne Dokument gegeben.

Ich denke das wird im Fall der Fälle von der Behörde/Gericht auch so beurteilt werden. Für mich ist das gleichheitswidrig...


naja
waffenrechtliches genehmigungsdokumentbist eigentlich klar formuliert, oder?

fuer eine meldepflichtige waffe gibt es kein genehmigungsdokument, weil nicht genehmigungspflichtig sondern nur meldepflichtig ....


Was ist die sachliche Rechtfertigung in einer Waffenverbotszone (theoretisch) gefährlichere Waffen zu erlauben und (theoretisch) ungefährlichere Waffen nicht ?

Mir fällt da wirklich kein Grund ein, habe aber auch nicht die Fantasie unserer Verfassungsrichter, das gebe ich zu. Trotzdem rätsel ich da schon die ganze Zeit darüber...

edit: ok, ich komme natürlich wieder zum Schluss, dass die ganze Bestimmung im SPG relativ sinnfrei ist. Gut gemeint vielleicht, aber auch da erwischt man die Täter doch erst immer wenn sie die Tat bereits gemacht haben...


du hast Recht ... die anfängliche Grundidee war wahrscheinlich gar nicht böse gemeint oder vielleicht sogar gut ... es wird leider nur die falschen Treffen ... ein Verbrecher hält sich nicht an Gesetze und der gesetzestreue Mensch (von dem sowieso keinerlei Risiko ausgeht) verliert jetzt das Recht innerhalb solcher Zonen Gegenstände zur Verteidigung mit sich zu führen bzw Waffen auch nur zu transportieren ... die Realität geht leider in die absolut falsche Richtung
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von hmg382 » Do 13. Dez 2018, 08:42

Glock1768 hat geschrieben:du hast Recht ... die anfängliche Grundidee war wahrscheinlich gar nicht böse gemeint oder vielleicht sogar gut ... es wird leider nur die falschen Treffen ... ein Verbrecher hält sich nicht an Gesetze und der gesetzestreue Mensch (von dem sowieso keinerlei Risiko ausgeht) verliert jetzt das Recht innerhalb solcher Zonen Gegenstände zur Verteidigung mit sich zu führen bzw Waffen auch nur zu transportieren ... die Realität geht leider in die absolut falsche Richtung


+1

Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint" ... und genauso ist §36b zu sehen. Im Prinzip klingt's ja plausibel. Nur:
- Den messerführenden Kandidaten wird das herzlich wurscht sein. Die führen aus Gewohnheit und werden sich weder durch das SPG noch durch die WaffG Novelle beeindrucken lassen. Denen ist wurscht, was mit ihrer Verlässlichkeit passiert oder ob die ein Waffenverbot haben oder aufgebrummt bekommen. Solange da der Strafenkatalog nicht wirklich schmerzhaft reinschneidet (z.B. Stichwort: Abschiebung), wird sich da wahrscheinlich nix dran ändern. Und selbst wenn's so wäre, zweifle ich an der Wirksamkeit. [Dass der unbescholtene Bürger damit wehrlos gemacht wird, versteht sich von selbst.] Die Politiker müssen "leider" liefern, weil die Bevölkerung das erwartet. Die Zwischenfälle in letzter Zeit und der Anstieg der "Messerkriminalität" liefern das Futter hierzu. Nur wissen wir leider auch jetzt schon, dass diese ganze Geschichte schlicht und ergreifend wirkungslos bleiben wird. Die nächste Schlagzeile wird dann irgendwann irgendwie so lauten: "Asylbewerber (der ohnehin Waffenverbot hat) XY ersticht ABC in Waffenverbotszone." Da bin ich mal gespannt, was außer Gejammer kommen wird.
- Für den LWB wird die ganze Angelegenheit durch die sinnbefreiten Ausnahmeregelungen und Formulierungen zu einem Spießrutenlauf. Ich wart jetzt erstmal noch auf die Antwort vom BM.I, ob da vielleicht noch was Sinnvolles bei rauskommt. Aber wenn's so ist, wie ich vermute dann ... :doh:
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2316
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Glock1768 » Do 13. Dez 2018, 08:48

Naja, was wird kommen? Die nächste Verschärfung des Waffengesetzes, das Messer für alle verboten werden ... Natürlich aus gegebenem Anlass ... Usw usw usw

Statt dem gesetzestreuen Menschen mehr Möglichkeiten zur Verteidigung und Abschreckung zu zugestehen ... Ich meine den waffenpass

Das verletzen und töten ist in Österreich verboten ... Wenn die Menschen sich hiervon und den daraus resultierenden Strafen nicht abschrecken lassen, wie soll das dann ein Waffengesetz, eine Waffenverbotszone, ein Waffenverbot schaffen ... Sind unsere Politiker wirklich so naiv?????
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von hmg382 » Do 13. Dez 2018, 09:05

Glock1768 hat geschrieben:Naja, was wird kommen? Die nächste Verschärfung des Waffengesetzes, das Messer für alle verboten werden ... Natürlich aus gegebenem Anlass ... Usw usw usw
Was natürlich wieder nix bringen wird ... aber man hat ja was "getan" :roll:
Statt dem gesetzestreuen Menschen mehr Möglichkeiten zur Verteidigung und Abschreckung zu zugestehen ... Ich meine den waffenpass
Ich wollt's vorher nicht erwähnen ... aber du sprichst mir aus der Seele ... irgendwann müssen wir wahrscheinlich nach CZE auswandern :lol:

Das verletzen und töten ist in Österreich verboten ... Wenn die Menschen sich hiervon und den daraus resultierenden Strafen nicht abschrecken lassen, wie soll das dann ein Waffengesetz, eine Waffenverbotszone, ein Waffenverbot schaffen ... Sind unsere Politiker wirklich so naiv?????
Nö, glaub ich nicht. Nur wollen Sie wiedergewählt werden ...



Das Problem ist, wir hocken hier in unserer Filterblase und klopfen und gegenseitig wg. unserer Einstellung und Meinung (berechtigterweise) auf die Schultern. Nur wieviele sind wir? Es geht doch bei solchen Entscheidungen in der Politik schon lange nicht mehr um Fakten. Die "Jetzt" Abgeordnete würde sich wundern, was mit der Kriminalitätsstatistik passert, wenn wir ein "Waffenfreies Österreich" bekommen würden ...

Du kannst dir ja ausrechnen, was bei folgenden Szenarien passiert:

#1 Generelles Waffenverbot für alle Asylwerber und -berechtigten, Ausweitung der Waffenverbotszonen zum Schutze der österreichischen Bevölkerung mit dem Ziel, die seit mehreren Jahren ansteigende Kriminalität mit Messern und dgl. einzudämmen.

#2 Waffenpass nicht nur bei Bedarf, sondern auch bei Befähigung (für einen effektiven Selbstschutz)

Was wird wohl die allgemeine Bevölkerung wohl mehr gutheißen?

Edit: Oder noch besser: VSRF werden gemäß ihrer technischen Eigenschaften in Kat. C eingestuft ... was da wohl loswäre ....
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2316
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Glock1768 » Do 13. Dez 2018, 09:13

du, ich kämpfe seit bald drei Jahren um Aufklärung in unserem Sinne ... meine Erfahrung hat ganz EINDEUTIG gezeigt, dass die absoluten "Gegner" wie die JETZT-Politikerin eine Minderheit sind ... sehr viele stehen Waffen neutral bis positiv gegenüber bzw hatten noch keine Gelegenheit welche auszuprobieren, da sich die Waffenbesitzer in Ihrer Nähe (aus den bekannten Gründen) nicht outen.

Die Waffengegner sind einfach nur viel viel lauter, arbeiten heute oftmals in den modernen Medien und nutzen dieses als Multiplikator und Sprachrohr zur Verbreitung IHRER Meinung ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von hmg382 » Do 13. Dez 2018, 09:54

Glock1768 hat geschrieben:du, ich kämpfe seit bald drei Jahren um Aufklärung in unserem Sinne ... meine Erfahrung hat ganz EINDEUTIG gezeigt, dass die absoluten "Gegner" wie die JETZT-Politikerin eine Minderheit sind ... sehr viele stehen Waffen neutral bis positiv gegenüber bzw hatten noch keine Gelegenheit welche auszuprobieren, da sich die Waffenbesitzer in Ihrer Nähe (aus den bekannten Gründen) nicht outen.

Die Waffengegner sind einfach nur viel viel lauter, arbeiten heute oftmals in den modernen Medien und nutzen dieses als Multiplikator und Sprachrohr zur Verbreitung IHRER Meinung ...


Ich glaub, wir sind uns in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich ;) Hab meine WBK jetzt auch seit ca. 3 Jahren und war auch aufklärerisch und missionarisch unterwegs (ein paar WBK-Anträge gehen auch auf meine Kappe). Ich teile dein Gefühl mit der Einstellung der Leute, jedoch bin ich auch der Meinung, dass hier trotzdem "Filterblase" etwas mitspielt. Mein persönlicher Eindruck: Den meisten ist's tendenziell egal. Die allerwenigsten sind AWNs, viele sind "unwissend" und (ich nenne es) "latent hoplophob". In dem Moment, wo man erklärend eingreift, ändert sich das in 70-80% aller Fälle. Oft kommt Neugier und wachsendes Interesse hinzu. Ich kann fast jedem klar machen, dass es keinen Sinn macht, VSRF in Kat A zu packen, wenn ich aber HA-Flinten besitzen darf. Aber ich kann dir auch sagen, dass die wenigsten die "Waffenpass für alle Befähigten" befürworten würden.

Die Problematik ist, die "nicht betroffenen" sind durchaus verständnisvoll und sind dem LWB durchaus zugeneigt. Aber sie werden keine Initiative ergreifen, weil es sich nicht betrifft und damit wurscht ist. Das kommt - wenn überhaupt - meist nur dann vor, wenn sie selbst zu LWBs werden. Aber auch dann ist es nur ein Bruchteil, der sich einsetzt. Schau dir die Anzahl der Stellungnahme an. Die meisten wissen noch gar net, was passiert ist. Wir sind halt einzelne "Pro-Gun-Aktivisten" ... aber in der Minderheit, auch unter den LWB.

Edit: Falls noch Gesprächsbedarf besteht, sollten wir ggf. per PN weitermachen ... sind schon ziemlich OT ;)
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2316
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von Glock1768 » Do 13. Dez 2018, 10:03

da eben etwas OT ... ganz kurz ... bin deiner Meinung ... auch auf mich gehen schon ca 20 neue WBKs ... stell Dir vor jeder LWB macht/schafft ähnliches (und wenn es nur 5 neue WBKs sind) ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Benutzeravatar
o I o
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 138
Registriert: So 2. Nov 2014, 04:32

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von o I o » Mo 17. Dez 2018, 21:46

War jetzt neulich in der Gegend von Innsbruck wo das passiert ist bei den Bögen. Also den Hinweis auf die Waffenverbotszone, den muss man ja fast suchen; 2,4 m über Boden an einer Stange, ein bisschen grösser wie ein A4 Format... :?

tom72
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 105
Registriert: Do 29. Sep 2011, 11:27

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von tom72 » Mi 19. Dez 2018, 20:30

Das müsste dann bei WBK/WP Inhaber für das mitführen eines HA Gewehrs auch gelten,odr? Nicht nur Kurzwaffe.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Gruß Tom

mastercrash
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 608
Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Beitrag von mastercrash » Mi 19. Dez 2018, 22:30

Promo hat geschrieben:Eine mögliche (waffenfreundlichere) Interpretation wäre, dass die "waffenrechtliche Bewilligung" iSd § 36 SPG etwa auch die Bestimmungen des § 35 WaffG1996 zum Führen von Kat.C/D Waffen umfasst. Demnach wäre für Sportschützen der Weg von oder zur behördlich genehmigten Schießstätte ungeladen zulässig.

Stimmt, Kat C/D dürfen ja auch durch Normalsterbliche+ (WBK Inhaber) auf dem Weg zu behördlich genehmigten Schießstätte ungeladen geführt werden.

Ich hoffe, dass hier ganz einfach sinngemäß im Zweifel interpretiert wird, dass ein WBK/WP Inhaber auch Kat C/D durch diese Zone transportieren darf.
Es kann nicht sein, dass ich eine Kat B/Kat A7/8 Waffe problemlos durch die Zone transportieren darf (was soweit sinnvoll und gut ist), aber bei einer Flinte Probleme bekommen würde.

Gleichzeitig macht es aber umgekehrt nicht viel Sinn, in einer Waffenverbotszone jedermann den Transport von Kat C+D Schusswaffen zu erlauben, weil wie will man Argumentieren ein Messer sei verboten aber eine Schusswaffe nicht.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

Antworten