Seite 2 von 12

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 15:40
von Mjoelnir
BigBen hat geschrieben:
Mjoelnir hat geschrieben:
Burgenlandy hat geschrieben:.................. ...


Wieso dürfen Linksextreme Antifa Fans wie dieser User hier Artikel von amtsbekannten Linksextremen posten?
SAUEREI! Schaut's dass das weg kommt.


Sonst geht es dir noch gut oder? Andersdenkende mundtot machen ist deine Devise? Sicher das DU hier richtig bist?


Du bietest hier einem Linksradikalen Platz, hat er ja schon mehrfach bewiesen.
Gut, dann werde ich in Zukunft auch auf Berichte von Rechtsextremen hinweisen, um einen Gegenpol zu haben.
Das wird ja dann auch kein Problem sein.

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 15:47
von Ares
Das Thema ist nicht Links oder Rechts, sondern ein Meuchelmord mit Nachwehen.

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 15:54
von Mjoelnir
Ares hat geschrieben:Das Thema ist nicht Links oder Rechts, sondern ein Meuchelmord mit Nachwehen.


Bonvalot ist ein bekennender Polizistenhasser und bekannt als Antifa Journalist, der verlinkte Artikel ist potential hetzerisch gegen die Exekutive und Regierung in diesem Fall und zu 100% politisch motiviert, also genau das, was man hier ja seit ewigen Zeiten vermeiden will.

aus dem Netz:
"Zum rund um die Hamburg-Proteste auffälligen harten Kern des Antifa-Journalismus gehört übrigens auch der Österreicher Michael Bonvalot, der wohl nicht zufällig den oben erwähnten, besonders hetzerischen Artikel im Vice-Magazin geschrieben hat."

Aber bitte, wenn das ok ist, nehme ich das zur Kenntnis.

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 16:56
von burggraben
Ich für meinen Teil würd gerne weniger über links und rechts lesen und mehr über Waffen und Waffenrecht.

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 17:20
von BigBen
Mjoelnir hat geschrieben:
Ares hat geschrieben:Das Thema ist nicht Links oder Rechts, sondern ein Meuchelmord mit Nachwehen.


Bonvalot ist ein bekennender Polizistenhasser und bekannt als Antifa Journalist, der verlinkte Artikel ist potential hetzerisch gegen die Exekutive und Regierung in diesem Fall und zu 100% politisch motiviert, also genau das, was man hier ja seit ewigen Zeiten vermeiden will.

aus dem Netz:
"Zum rund um die Hamburg-Proteste auffälligen harten Kern des Antifa-Journalismus gehört übrigens auch der Österreicher Michael Bonvalot, der wohl nicht zufällig den oben erwähnten, besonders hetzerischen Artikel im Vice-Magazin geschrieben hat."

Aber bitte, wenn das ok ist, nehme ich das zur Kenntnis.


Es wurde "linksradikal" nachdem du darauf hingewiesen und hier komplett unnötigt eine Polemik vom Zaun gebrochen hast. Ansonsten wäre das ganze stillschweigend in Vergessenheit geraten. Jetzt darfst du dir jeden zusätzlichen Klick den dieser dumme Artikel bekommen hat dir selber zuschreiben. Ich hab den Link aber trotzdem entfernt.

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 17:22
von Kapselpracker
Chris Kriss hat geschrieben:
Lindenwirt hat geschrieben: Erstens, Wie kommst du darauf dass ein Leatherman oder Werkzeug als Waffe deklariert werden?


In einer Waffenverbotszone ist die Exekutive ermächtigt, Waffen und andere gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen. Zu diesem Zweck kann sie auch Personen, Taschen und Fahrzeuge durchsuchen. Außerdem droht BesitzerInnen eine Verwaltungsstrafe von 500 € bzw. – ab März 2019 – 2.300 € im Wiederholungsfall. Nicht vom Waffenverbot umfasst sind private Sicherheitsdienste und InhaberInnen eines Waffenpasses. Auch HandwerkerInnen, die Werkzeuge zur Arbeitsverrichtung mit sich tragen, sollen gemäß den Erläuterungen unbehelligt bleiben.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0832/

Chris Kriss hat geschrieben:…..
Stimmt. Im Gesetzestext nicht wirklich klar definiert. Gegenstände/Werkzeuge von Handwerkern, die zu Tatwaffen werden können, sind ja lt. Text nicht ausgenommen.

Vermutlich wird aber niemand dem Elektriker den Schraubenzieher während der Arbeit abnehmen.... mit der Betonung auf VERMUTLICH! :lol:
Aber grundsätzlich sind unsere Exekutivbeamten mit Hausverstand ausgerüstet! Ich mache mir da weniger Sorgen, dass es die falschen Personen erwischt.....
….

In den von dir Zitierten, von mir rot Markierten Text steht es eigentlich schon drinnen.

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 19:08
von Mjoelnir
BigBen hat geschrieben:Ich hab den Link aber trotzdem entfernt.


Es war ja nicht das erste Mal, aber genug der Polemik. :)

@Thema: Diese Zonen zielen ganz bestimmt auf eine Gruppe ab, man hat damit ein Instrument in der Hand um denen sprichwörtlich am A...h zu gehen und bei Wiederholung abzuschieben.
Ich glaube nicht, dass einer von uns kontrolliert wird, AUSSER bei einer DEMO, wo rundherum so eine Zone herrscht.
Einige werden diese dann generell meiden, da sie auch ein potentielles soft Target darstellen.

Ja so ist das wenn wegen tagespolitischer PR (am Papier) gleich mal die Sippenhaft ausgerufen wird.

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 20:09
von usu792
Das ist Tür und Tor zum Polizeistaat...finds echt erschreckend daß sowas von der FPÖ kommt...

Bei Demos herrscht sowieso Waffenverbot!

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Do 29. Nov 2018, 21:45
von Burgenlandy
-----------------------

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 10:31
von Promo
Tolle Diskussion die ihr da führt, für euch sicher interessant, aber könnt ihr das woanders machen? Ich wollte eine Antwort darauf, wie es hier gesehen wird, ob man z.B. eben ein Taschenmesser mit WBK führen darf?

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 11:19
von Hellprayer
Promo hat geschrieben:Tolle Diskussion die ihr da führt, für euch sicher interessant, aber könnt ihr das woanders machen? Ich wollte eine Antwort darauf, wie es hier gesehen wird, ob man z.B. eben ein Taschenmesser mit WBK führen darf?


Nur um das ganze zu Ende zu bringen fasse ich das bisher geschriebene zusammen. Es wurde dein Frage eigentlich schon beantwortet (wenn man die Störgeräusche ausblendet)

Promo hat geschrieben:- Darf der Inhaber einer WBK auch ein Messer an diesem Ort führen?
- Falls nein, darf der Inhaber eines WP auch ein Messer an diesem Ort führen?
- Falls auch nein, darf dann daher lediglich der Inhaber eines WP dann diejenigen Schusswaffen bei sich führen, so wie es ihm sein WP erlaubt?


- Nein
- Nein
- Ja

Bitte, gerne.

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 11:22
von LordHelmchen
usu792 hat geschrieben:Das ist Tür und Tor zum Polizeistaat...finds echt erschreckend daß sowas von der FPÖ kommt...


Selten so gelacht.........wirklich. Geh mal in dich und denk drüber nach.


Zum Thema:
N Taschenmesser ist mMn keine "Waffe". Ein weitere Grund dafür warum diese Zonen einfach nur für den Arsch sind. Sinnlos²

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 11:33
von howa308
Noch so als Einwurf.

WBK und Transport
WBK und Transport, wenn man in so einer Zone Wohnt?

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 12:50
von gewo
howa308 hat geschrieben:WBK und Transport, wenn man in so einer Zone Wohnt?


das ist allerdings tatsaechlich ein thema ....
spannned

Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 12:58
von fast12
Weiter gedacht: jmd. mit einer Kategorie C Waffe (ohne irgendein Dokument) wohnt dort.

Waffe darf nie mehr aus dem Haus?