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Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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burggraben
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von burggraben » Mo 3. Dez 2018, 02:35

Das Problem mit "Gehe nicht zum Herren solange du nicht gefragt wirst" in diesem Fall ist halt dass es dann irgendwann einen gibt der ein Waffenverbot bekommt weil die Hälfte hier sagt vorgeladen ist ok und die Behörde dann eben doch anderer Meinung ist. Ich will nicht der sein den es erwischt, wo endlich ein Erkenntnis rauskommt, nur damit alle andren dann Rechtssicherheit haben. Ich würde gern vorher wissen was ich darf und was nicht. Kann ja in einem Rechtsstaat nicht zuviel verlangt sein. Und wenn wir nicht dürfen, dann ist das etwas dass bei der nächsten Novelle (und die kommt bestimmt) ausgebessert gehört. Dafür stehen die Chancen ja aktuell nicht schlecht - siehe Gewehrscheinwerfer. Um dafür zu kämpfen müssen wird aber erstmal wissen was Sache ist.

Senf
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Senf » Mo 3. Dez 2018, 04:11

Deine Zuversicht in allen ehren ... aber darf ich dich auf den Boden der Tatsachen zurückholen?

Wir bewegen uns in der Waffengesetzgebung derzeit eher nicht in Richtung Liberalisierung. Das "tolle" an den derzeit vorhandenen Grauzonen ist, dass sie derzeit nicht schwarz sind. Such keine Probleme wo es bis dato keine gegeben hat, das führt nur zu mehr Regulierungswut. Man muss nicht alles Schwarz auf Weiss niederschreiben, schalt es Hirnkastl ein und verhalte dich normal und verantwortungsvoll, dann wird dir im Normalfall nix passieren.

Ich wurde schon angehalten am Weg zum Schiesßstand (Rangebag gut sichtbar am Rücksitz- inkl #Iamthegunlobby Patch)... Glaubst dass es irgendwen in der realen Welt der Verkehrskontrollen interessiert was du im Kofferraum hast? Solang du nicht gefragt wirst (und normal gibt es keinen Grund dazu), wird sich niemand dafür interessieren ob du a) Waffen transportierst, b) Wohin du damit fahrst und c) Ob ein Magazin angesteckt ist das Patronen enthält oder wo es sich sonst gerade aufhält.

Genausowenig wie standardmäßg bei Dieselpkws eine Kraftstoffprobe vom Tank genommen wird zwecks Steuer, das macht niemand einfach so zum Spass...

Ausserdem gibts noch immer den sogenannten "Ermessensspielraum", Solang du nicht in besagtem, unwarscheinlichen Fall einer Verkehrskontrolle, bei der du explizit nach Waffen im Auto gefragt wirst, auch noch das Pech hast auf einen Polizisten zu kommen der sich soweit mit der Materie auskennt, dass er dir den Amtswisch vorbeten kann auf dem steht dass ein geladenes Mag das lose im Koffer liegt(welches er auch erst finden muss) unter "Führen" fällt, dann auch noch Einen erwischt der dir eins reinwürgen will und die härtest mögliche Sanktion wählt und dir aus welchem Grund auch immer dort sofort die Waffen abnimmt, ja dann hattest einfach einen ganz schön miesen Tag. Wie auch immer, die Warscheinlichkeit ist gering!

Glaub es oder nicht, aber die meisten Polizisten sind freundliche, hilfsbereite Menschen, deren Hauptlebenszweck sicher nicht das vermiesen deines Tages und das konfiszieren deiner Waffen ist. Wir leben in einem Rechtsstaat und wenn du glaubst dass wer wegen einem geladenen Magazin, das irgendwo im Nahbereich einer Waffe herumkugelt, dir dein Eigentum mirnix-dirnix abnimmt und damit durchkommt, zumal es in der einschlägigen Rechtsliteratur (wie du dankenswerterweise :!: recherchiert hast) offenbar keine schriftliche Grundlage gibt, dann kann ich dir nur den Ratschlag geben, dir aller Dinge die dich vielleicht in eine rechtliche Grauzone bringen könnten, sofort zu entledigen.

Klar wäre eine belastbare Rechtsmeinung sehr von Vorteil, aber manchmal muss man halt in österreichischen Dimensionen denken... ;)
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von burggraben » Mo 3. Dez 2018, 06:09

Du hast mit der geringen Wahrscheinlichkeit natürlich recht. Das RIS ist trotzdem voll mit unwahrscheinlichen Fällen, wo sich jemand in einer Grauzone bewegt hat. Unwahrscheinliche Dinge passieren eben doch irgendwann irgendwem. Leute für die der Waffenbesitz lediglich Sport oder Hobby ist, können sich vielleicht in einer Grauzone bewegen, das muss jeder für sich selber entscheiden.
Ich darf meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht verlieren und muss mich deshalb auf Punkt und Beistrich an die Gesetze halten. Null Angriffsfläche.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Lexman1 » Mo 3. Dez 2018, 07:56

Dann transportiert halt die geladenen Mag's in einer versperrten Tasche im Gange Bag und fertig. Selbst wenn du das Bag aufmachst, sieht keiner die Magazine. Alle Taschen usw machst ohne Durchsuchungsbefehl oder aufgrund von tatsächlichen Anlass ohnehin nicht auf. Ich wurde schon ein paar mal aufgehalten und es hat noch nie jemanden interessiert was transportiert wird. Wenn du allerdings glaubst du musst mit ihnen streiten, selber schuld!
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Ares » Mo 3. Dez 2018, 08:11

Darf die Polizei, ohne richterliche Anweisung, den Inhalt meines Fahrzeuges kontrollieren?
Im Falle einer (neu)Waffenverbotszone, oder Gefahr in Verzug soweit mir bekannt ist ja. Ansonsten doch nein, oder?
Wenn nein, ist es doch irrrelevant ob vorgeladen oder nicht.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ein vorgeladenes Magazin einen zusätzlicher Schutz für die Munition darstellt, ein leeres Magazin würde ich trotzdem in der Waffe belassen. Auch wenn der Großteil unserer Polizei zumindest nicht unfreundlich ist, im direkten Blickfeld würde ich ihnen beim Transport keine Möglichkeit zur Kritik bieten.

edit: Lexman1 war mit dem Durchsuchungsbefehl schneller. :)
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Robiwan » Mo 3. Dez 2018, 08:26

Ich glaube nicht dass vorgeladene Magazine ein Problem darstellen, sofern man die Transportvorschriften einhält.

Aber: Warum tut man das? Mal ehrlich: Ich zieh mir die Skischuhe ja auch nicht schon zu Hause an und fahre dann ins Skigebiet.
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Stryker787 » Mo 3. Dez 2018, 08:33

Nachdem sich auch für mich diese Frage stellt, habe ich diesbezüglich beim zuständigen Referenten meiner BH nachgefragt.

Nämlich ob es zulässig ist, wenn ich die vorgeladenen Magazine in einem separatem Behältnis getrennt von der ungeladenen Waffe (diese ist in einem Futteral) im Rangebag transportiere.

Er hat mir bestätigt, dass das so zulässig ist, zumal bei dieser Konstellation ein unmittelbarer waffenmäßiger Gebrauch nicht möglich ist.

Ob man daraus jetzt eine Allgemeingültigkeit ableiten kann sei dahingestellt.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Atheki » Mo 3. Dez 2018, 08:35

Robiwan hat geschrieben:Ich glaube nicht dass vorgeladene Magazine ein Problem darstellen, sofern man die Transportvorschriften einhält.

Aber: Warum tut man das? Mal ehrlich: Ich zieh mir die Skischuhe ja auch nicht schon zu Hause an und fahre dann ins Skigebiet.


Um sich Zeit vorort zu ersparen. Sei es nun z.B. bei einem IPSC-Bewerb wo kaum Zeit dafür ist oder beim gemieteten Schießstand wo Zeit gleich Geld bedeutet.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von hmg382 » Mo 3. Dez 2018, 08:44

Atheki hat geschrieben:Um sich Zeit vorort zu ersparen. Sei es nun z.B. bei einem IPSC-Bewerb wo kaum Zeit dafür ist oder beim gemieteten Schießstand wo Zeit gleich Geld bedeutet.

+1
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Yukon » Mo 3. Dez 2018, 08:51

Lexman1 hat geschrieben:Alle Taschen usw machst ohne Durchsuchungsbefehl oder aufgrund von tatsächlichen Anlass ohnehin nicht auf. Ich wurde schon ein paar mal aufgehalten und es hat noch nie jemanden interessiert was transportiert wird. Wenn du allerdings glaubst du musst mit ihnen streiten, selber schuld!
Ares hat geschrieben:Darf die Polizei, ohne richterliche Anweisung, den Inhalt meines Fahrzeuges kontrollieren?
Im Falle einer (neu)Waffenverbotszone, oder Gefahr in Verzug soweit mir bekannt ist ja. Ansonsten doch nein, oder?

Doch, das Waffengesetz selbst ermächtigt zur Durchsuchung, dafür ist kein seperater Durchsuchungsbefehlt notwendig:

Code: Alles auswählen

§ 53. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung der Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u. dgl.) an Orten vorzunehmen, an denen auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, daß einem Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr, des Besitzes oder des Führens von Kriegsmaterial oder von Waffen und Munition, die nicht Kriegsmaterial sind, nach diesem oder anderen Bundesgesetzen zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 121 Abs. 3 der Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631, gelten.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von o I o » Mo 3. Dez 2018, 09:02

+1...@senf
Zuletzt geändert von o I o am Di 4. Dez 2018, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Ares » Mo 3. Dez 2018, 09:20

Yukon hat geschrieben:
Lexman1 hat geschrieben:Alle Taschen usw machst ohne Durchsuchungsbefehl oder aufgrund von tatsächlichen Anlass ohnehin nicht auf. Ich wurde schon ein paar mal aufgehalten und es hat noch nie jemanden interessiert was transportiert wird. Wenn du allerdings glaubst du musst mit ihnen streiten, selber schuld!
Ares hat geschrieben:Darf die Polizei, ohne richterliche Anweisung, den Inhalt meines Fahrzeuges kontrollieren?
Im Falle einer (neu)Waffenverbotszone, oder Gefahr in Verzug soweit mir bekannt ist ja. Ansonsten doch nein, oder?

Doch, das Waffengesetz selbst ermächtigt zur Durchsuchung, dafür ist kein seperater Durchsuchungsbefehlt notwendig:

Code: Alles auswählen

§ 53. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung der Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u. dgl.) an Orten vorzunehmen, an denen auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, daß einem Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr, des Besitzes oder des Führens von Kriegsmaterial oder von Waffen und Munition, die nicht Kriegsmaterial sind, nach diesem oder anderen Bundesgesetzen zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 121 Abs. 3 der Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631, gelten.



Danke für die Klarstellung :)

lg
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Jo_Kux » Mo 3. Dez 2018, 09:25

Senf hat geschrieben:Ich wurde schon angehalten am Weg zum Schiesßstand (Rangebag gut sichtbar am Rücksitz- inkl #Iamthegunlobby Patch)... Glaubst dass es irgendwen in der realen Welt der Verkehrskontrollen interessiert was du im Kofferraum hast? Solang du nicht gefragt wirst (und normal gibt es keinen Grund dazu), wird sich niemand dafür interessieren ob du a) Waffen transportierst, b) Wohin du damit fahrst und c) Ob ein Magazin angesteckt ist das Patronen enthält oder wo es sich sonst gerade aufhält.

Klar wäre eine belastbare Rechtsmeinung sehr von Vorteil, aber manchmal muss man halt in österreichischen Dimensionen denken... ;)

Danke, dass ich das mal (von wem anderen) lesen darf.... reload-smile
Stryker787 hat geschrieben:Nachdem sich auch für mich diese Frage stellt, habe ich diesbezüglich beim zuständigen Referenten meiner BH nachgefragt.

Nämlich ob es zulässig ist, wenn ich die vorgeladenen Magazine in einem separatem Behältnis getrennt von der ungeladenen Waffe (diese ist in einem Futteral) im Rangebag transportiere.

Er hat mir bestätigt, dass das so zulässig ist, zumal bei dieser Konstellation ein unmittelbarer waffenmäßiger Gebrauch nicht möglich ist.

Ob man daraus jetzt eine Allgemeingültigkeit ableiten kann sei dahingestellt.

Die Antwort hast ja sicher schriftlich.... na dann passt eh alles...oh, wait
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Lexman1 » Mo 3. Dez 2018, 09:34

Ein Polizist fängt im Regelfall aber nicht ohne Anlass mit Durchsuchungen an. Wenn ein Gefängnisinsasse türmt, werden Autos genauer kontrolliert- gibt einen Anlass. Wenn du wegen zu schnell fahren aufgehalten wirst und nicht herumdiskutierst, wirst in 5 min fertig sein und keiner dein Auto durchsuchen. Wenn du vom Zoll aufgehalten wirst sieht es wieder anders aus, aber dies sind keine Regenfälle. Wenn du durch die Waffenverbotszone mit einer Gewehrtasche an einem oder mehreren Polizisten vorbeilatscht, darfst dich nicht wundern, wenn sie dich kurz aufhalten und nachsehen.

Es kommt natürlich auf die jeweilige Situation an, aber im Standardfall wird dich keiner filzen.
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von cas81 » Mo 3. Dez 2018, 09:36

Ich will das nur verstehen, also bitte um Nachsicht:

1. Ihr flitzt also zum Schießstand und habt keine Zeit um Magazine zu laden. Also schnell die vorgeladenen Mags leerschiessen und dann wieder weg?

2. Falls nicht, dann könnt und wollt ihr lieber 30, 60 oder sonst wie viele Minuten durchgehend schießen, sodass jedes mal Nachladen ein Zeit- und damit Geldverlust wäre?

2. Ihr könnt nicht 15 Minuten früher zum IPSC- Match fahren und die 15 Minuten, die ihr dann früher da seid, in das Laden investieren. Weil? Das manchmal auch überraschend ein bisschen früher beginnt? Also hetzt ihr genauso zum Match wie zum Stand (s. o.)?

3. Oder liegen die Magazine - und zwar alle, die ihr mitnehmt - stets vorgeladen bei euch daheim und ihr seid so im Stress, dass ihr grundsätzlich nicht 15 Minuten früher wegkommt?

4. Oder geht's wiedermal ums Prinzip?

Ein bisschen klingt das nämlich schon nach vorgeschobenen Gründen für mich, auch wenn ich die subjektiv empfundene Notwendigkeit erkennen kann. Ich vermute aber, es liegt eher an der Selbstorganisation eines Stand- oder Matchbesuches, bzw am Willen. Falsch?
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