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Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Schmidl
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Schmidl » Di 8. Jan 2019, 20:57

Ich bin mir nicht sicher was du uns damit sagen willst Schmidl. Anscheinend bist du mit der Antwort vom BMI nicht einverstanden.

Zuerst wurden auf den letzten Seiten immer wieder der Transportweg/-zweck und die Art des Behältnisses in die Fragestellung mit rein gemischt.

Wie gewo richtig sagt, macht die Antwort vom BMI dazu keine Aussage - weder in die eine noch in die andere Richtung. Aufgrund der schön eingegrenzten Fragestellung ist auch die Antwort eingeschränkt auf den gemeinsamen Transport von vorgeladenen Magazinen. Nochmals zum Nachlesen: "Der Transport einer Schusswaffe mit einem vorgeladenen Magazin, welches sich nicht im Magazinschaft der Schusswaffe befindet und in einem geschlossenen Behältnis gemeinsam verwahrt wird, stellt gemäß § 7 Abs. 3 WaffG 1996 kein unbefugtes Führen dar."

Das kann dir jetzt gefallen oder auch nicht - es ist aber ein Fakt und so nahe an einer richtigen Interpretation eines Gesetz dran wie es ohne höchstrichterliches Erkenntnis eben nur geht.[/quote]

Wie gesagt... mir egal.Ich diskutiere mit, weil hier erst stand Transport zum Schiesstand oder Büchser....
Und weil es von einem Durchschnittsbürger nicht verlangt werden kann, alle Erlässe und Verordnungen zu kennen!

Mein Waffenreferent auf der BH, wusste nicht mal, dass 9x19 ident mit 9mm Para oder 9mm Luger ist... :tipphead: :doh: wenn der sich schon nicht auskennt, braucht man sich nicht wundern, wenn viel Blödsinn mit Transport hier und falsches Behältnis da raus kommt!

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 21:04

Schmidl hat geschrieben:Mein Waffenreferent auf der BH, wusste nicht mal, dass 9x19 ident mit 9mm Para oder 9mm Luger ist... :tipphead: :doh: wenn der sich schon nicht auskennt, braucht man sich nicht wundern, wenn viel Blödsinn mit Transport hier und falsches Behältnis da raus kommt!


auch eine vielfaeltige quelle des problems

an sich sollten die waffenreferenten rechtsfragen
- nur dann selbst beantworten wenn sie sich sicher sind
- wenn nicht dann den hausjuristen der eigenen behoerde fragen
- und in letzter instanz das ministerium

je nach ego des referenten passiert aber auf manchen behoerden offenbar weder 2. noch 3.

man muss aber ehrlich sagen dass das eine schwierige sache ist
ich sehe es hier bei mir beim personal
selbst wenn wer vorkenntnisse hat ... a vollzeitkraft braucht ca sechs monate bis sie einigermaszen verwendbar ist aufgrund der waren- und gesetzesvielfalt ...
das wird bei den sachbarbeitern ned anders sein
und die uebernehmen oft aufgaben von anderen und vertreten sich gegenseitig
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