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Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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burggraben
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Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von burggraben » So 2. Dez 2018, 19:06

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Aktueller Status 2019-01-07: Antwort der Sektion III/3 ist da: Post in diesem Thread und Neuer Thread
Aktueller Status 2018-12-07: Konsens der Community erreicht das es rein vom Gesetzeswortlaut her erlaubt sein sollte. Anfrage bei Sektion III/3 läuft um die Unsicherheit die der Praxiskommentar geschaffen hat aus der Welt zu räumen.
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Ich mach für dieses Thema jetzt mal einen eigenen Thread auf, weil es immer wieder für Diskussionen sorgt, noch nicht abschließend geklärt zu sein scheint und aktuell gerade wieder in zwei verschiedenen Threads diskutiert wird mit jeweils gegenteiligen Meinungen.

Ich verschiebe das Anfangposting vom anderen Thread nach hier. Darin habe ich auf gewo (die prominenteste Warnstimme bei den vorgeladenen Magazinen), und versucht eine endgültige (soweit dasüberhaupt außergerichtlich möglich ist) Klärung zu starten.

gewo hat geschrieben:ein kollege hat es vor ca drei jahren hier gepostet
mit quelle und textzitat

ich wusste es vorher auch ned und bin damals vom gegenteil ausgegangen


Ich will dem jetzt mal endlich auf den Grund gehen woher die Sache mit den vorgeladenen Magazinen kommt. Ich mein das jetzt wirklich nicht böse, ich will nur wissen ob ich mich daran halten muss oder nicht, weil mit vorgeladenen Magazinen zum Stand fahren zu können wär schon sehr praktisch. Eine Suche im Forum via Foren Suche und via Google Suche hat ergeben, dass praktische alle Kommentare die sich auf eine Quelle berufen, von gewo sind. Andere welche eine Quelle angeben habe ich auch nach längerem Suchen nicht gefunden. Folgende relevante Treffer möchte ich auflisten:

gewo 2013-01: Steht nirgendwo
gewo 2013-01: Polizisten sind fälschlicherweise der Meinung man darf vorgeladene Magazine nicht transportieren
gewo 2014-06: Steht im Kommentar im Bereich wo es um das Führen geht, ein Kunde hat mir eine Kopie der Seite vorbeigebracht
stickhead 2014-06: Stickhead hat das mit den vorgeladenen Magazinen im Keplinger noch nicht gelesen
gewo 2014-08: Steht im Kommentar
gewo 2015-01: Steht im Kommentar
gewo 2016-01: Steht im Kommentar Gartner/Keplinger 2013
gewo 2016-08: Rechtslage indifferent, aber keine gute Idee

Deine Meinung hat sich also im ersten Halbjahr 2014 gebildet wo dir das jemand auf einer Kopie gezeigt hat (deswegen hab ichs nicht im Forum gefunden). 2016 schreibst du es steht im Keplinger Kommentar aus 2013. Ich kann es wie gesagt im 2017er Kommentar nicht finden. Ich würde jetzt jemanden der den 2013 Kommentar hat bitten rauszusuchen wo das steht. Eventuell kommen wir ja drauf dass der Keplinger das nur in einem bestimmten Jahr drinnen hatte, aber später wieder rausgelöscht hat.
Ich kenne keine Gerichtsurteile dazu und in Gesetz und Erlässen steht dazu auch nix soweit mir bekannt ist. Wenn wir jetzt wissen würden dass aus dem Kommentar gelöscht wurde, wäre das meiner Meinung nach schon ein starkes Indiz dafür das es nicht stimmt.

Kann mir bitte irgendwer die Stelle sagen wo das im Praxiskommentar steht und welche Auflage das war?
gewo schau doch bitte nochmal nach, du hast den 2013er Kommentar doch sicher noch rumliegen.
Zuletzt geändert von burggraben am Mo 7. Jan 2019, 23:03, insgesamt 9-mal geändert.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Glock1768 » So 2. Dez 2018, 20:07

Also, ich kenne nur die Erklärung aus dem Runderlass ... Demnach sollte es nicht verboten sein, wenn kein geladenen Magazin in die Pistole eingeführt ist ... Also, wenn nicht verboten, dann erlaubt

Wir könnten doch Mal unsere IVs um Rechtsauskunft bitten, oder?
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Steelman » So 2. Dez 2018, 20:08

burggraben hat geschrieben:
Ich will dem jetzt mal endlich auf den Grund gehen woher die Sache mit den vorgeladenen Magazinen kommt. Ich mein das jetzt wirklich nicht böse, ich will nur wissen ob ich mich daran halten muss oder nicht, weil mit vorgeladenen Magazinen zum Stand fahren zu können wär schon sehr praktisch.





Super u. meinen Dank das du diesen thread gestaltest. Ich bin ebenfalls an einer eindeutigen Auslegung interessiert.

Meine persönliche Vorgehensweise:
1. Wenn ich zu einem FFWGK Bewerb fahre ist vorladen ohnehin nicht notwendig (5 Schuß laden in 1 Minute), daher unterlasse ich es.

2. Wenn ich zu einem IPSC Bewerb fahre, oft schon passiert, das keine Zeit zum Auftanken ist (briefihng gleich nach Eintreffen)
Daher fülle ich alle Magazine mit voller Kapazität in Ruhe zu Hause.
Die kommen in ein abgetrenntes Fach im Rangebag.
Die Waffe(n) im Hauptfach in einem eigenen Cover.

NICHT zur Nachahmung empfohlen. Wie beim WL - jeder handelt eigenverantwortlich

LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von bino71 » So 2. Dez 2018, 20:22

Du wirst keine definitive und zufriedenstellende Antwort bekommen.
In einem der Threads im PD Forum und beim Verband Forum steht: Undefiniert, Risiko nicht eingehen.
Mehr gibt es leider nicht.

Wir müssen warten, bis es mal vor das Gericht kommt.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von fast12 » So 2. Dez 2018, 20:34

Prinzipiell richtig. Bis es soweit ist, wäre es halt aber doch interessant was im aktuellen Kommentar zum Waffengesetz drinsteht, schließlich ist das doch der einzige Grund warum wir uns die Frage überhaupt stellen müssen.

Wenn man nur nach dem Wortlaut des Gesetzes geht, dann ist die Sache aus meiner Sicht eindeutig (Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden.)

Als gelernter Österreicher weiß man halt leider das Richter Texte oft anders verstehen als der Rest der Bevölkerung...

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von bino71 » So 2. Dez 2018, 20:51

Jo, aber dann drehen wir uns wieder im Kreis:
Im Gesetz steht die Definition der geladenen Schusswaffe und es bezieht sich eben nur auf die Waffe.
Wenn ich nur Deinen angeführten Text nehme und alles andere ignoriere, würde ich sagen:
Super, geladenes Magazin im Pistolenkoffer ist kein Problem. Ist aber nicht so.

Das führt dann zu erweiterten Frage, wie das Thema Transport geladenes Magazin: gleiches Fach, getrenntes Fach, Hosentasche, Rig,...

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von burggraben » So 2. Dez 2018, 21:08

bino71 hat geschrieben:Du wirst keine definitive und zufriedenstellende Antwort bekommen.
In einem der Threads im PD Forum und beim Verband Forum steht: Undefiniert, Risiko nicht eingehen.
Mehr gibt es leider nicht.

Wir müssen warten, bis es mal vor das Gericht kommt.

Ein paar Dinge kann man schon beantworten. Ich will zuerst und zumindest mal klären wo diese Ansicht ihren Ursprung hat. Es scheint dazu kein Gesetz, Urteil, Verordnung oder Erlass zu geben. Anscheinend stand es mal in einem Praxiskommentar. Erste Aufgabe ist das zu verifizieren oder zu widerlegen.

Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Es steht im aktuellen Praxiskommentar. In dem Fall halte ich mich strikt dran (ich kanns im 2017er nicht finden).
2.Es stand in einem alten aber nicht im aktuellsten. Das wäre ein Indiz dafür dass die Autoren ihre Meinung revidiert haben.
3. Es stand nie drin. Dann ist es ein Forengeist der vielleicht seinen Ursprung in Gesetzen anderer Länder hat, genau so wie die getrennte Verwahrung von Waffe und Munition hartnäckig immer wieder kommt, aber für uns nicht zutrifft.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von burggraben » So 2. Dez 2018, 21:18

bino71 hat geschrieben: Ist aber nicht so.

Weil? Quelle? Keine Forenkommentare als Quelle bitte, ich such was schriftliches dazu das entweder aus Gesetz, Erkenntnis, Verordnung, Erlass oder Praxiskommentar stammt.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von burggraben » So 2. Dez 2018, 21:25

Steelman hat geschrieben:Super u. meinen Dank das du diesen thread gestaltest. Ich bin ebenfalls an einer eindeutigen Auslegung interessiert.

Deswegen mach ichs, weil das halt immer wieder kommt, aber noch keine Quelle aufgetaucht ist. Falls wir auch irgendwas handfestes drauf kommen werde ich das im ersten Post dokumentieren.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von mastercrash » So 2. Dez 2018, 22:32

Für mich gibts da nichts groß zu interpretieren. Am Begriff "geladen" kann man auch nichts groß uminterpretieren als Patrone im Lager oder gefülltes Magazin in der Waffe (unterladen).
Wer was anderes behauptet, würde damit auch behaupten eine leere Waffe mit Magazin daneben wäre geladen, ist ja völliger Blödsinn.

Ich machs wie bisher auch: Waffe im Waffenkoffer, Patronenlager leer, kein Magazin in der Waffe, volles Magazin unter der Waffe im Koffer.

... und manchmal schaufeln wir LWB auch unser eigenes Grab indem wir selbst anfangen Sachen zu interpretieren die eigentlich klar sein müssen.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von burggraben » So 2. Dez 2018, 22:55

Glock1768 hat geschrieben:Wir könnten doch Mal unsere IVs um Rechtsauskunft bitten, oder?

Stimmt, solche strittigen Fragen klären wäre ein gutes Betätigungsfeld für die IVs.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von gewo » So 2. Dez 2018, 22:59

burggraben hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Wir könnten doch Mal unsere IVs um Rechtsauskunft bitten, oder?

Stimmt, solche strittigen Fragen klären wäre ein gutes Betätigungsfeld für die IVs.


ich muss sowieso wegen der sicherheitszonen anfragen
da haeng ich das mit an

die IVs sind offenbar noch einerseits am feiern wegen dem waffenpass fuer jaeger bzw andererseits am schiesstandbauen oder was weiss ich ;-)
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von burggraben » So 2. Dez 2018, 23:05

Super, danke gewo. Die IVs haben ja die Rechtsexperten, sollen also bitte entsprechend mit Quellen belegen, ned nur eine lauwarme ja/nein Antwort.

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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von gewo » So 2. Dez 2018, 23:21

burggraben hat geschrieben:Super, danke gewo. Die IVs haben ja die Rechtsexperten, sollen also bitte entsprechend mit Quellen belegen, ned nur eine lauwarme ja/nein Antwort.


warum sollte ich beim schmiedl anfragen wenn ich die mailadresse vom schmied im adressbuch hab

ich frag bei der III/3 an
alles andere ist eh wertlos
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread

Beitrag von Senf » Mo 3. Dez 2018, 01:53

Also ich sehe das so wie Mastercrash...

Geladen = Patrone im Lager (daher das wort) oder Magazin mit Patronen ist angesteckt . Heist solange sich Patronen in der Waffe befinden ist diese geladen.

Das macht auch Sinn mit den Cooperschen Regeln, ist auf alle Waffen ohne Anpassungen anwendbar (auch VL) und wäre der einzig logische Schluss aus dem Umstand dass nur eine ENTLADENE Waffe zu 100% NICHT in der Lage ist, einen Schuss abzugeben.

Ja und genau so muss man sie auch transportieren, was wiederum der Sinn und Zweck dieser Regel ist, dass man mit der Waffe nicht unmittelbar einen Schuss abgeben kann. Sonst ist das "Führen". Ob da jetzt ein leeres Magazin angesteckt ist oder ein volles daneben liegt ist unerheblich für den Umstand dass die Waffe zu 100% nicht in der Lage ist einen Schuss abzugeben.

Man könnte auch noch weiter argumentieren... Wenn ich eine Waffe ohne Magazin im gleichen Behältnis transportiere wie die Munition, gilt die Waffe immer als Ungeladen solange die Kammern leer sind. Ob die Patronen in einer zufälligen oder geordneten Anordnung in der Tasche liegen ist dafür egal, weil es ja egal ist ob die Patronen in der Tasche herumkullern oder in einer Verpackung sind. Ein Magazin ist einfach nur eine Verpackung für Munition, ergo Waffe ungeladen solange Magazin nicht angesteckt.

Eine verbindliche Rechtsauskunft wirst nur vom Amt erhalten, ob es eine gute Idee ist sowas nachzufragen darf bezweifelt werden. Man muss nicht alles auf Punkt und Beistrich mit denjenigen Stellen ausdiskutieren, die im Großen und Ganzen zu unserem Nachteil arbeiten. Es gilt das altösterreichische Motto "wer lang fragt geht lang irr..."
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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