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Gesetzestext Waffengesetz neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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joe77
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von joe77 » Do 13. Dez 2018, 09:29

Lindenwirt hat geschrieben:Hab was gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Organ_des ... tsdienstes

Nix da mit Parkwächter...

Die Angst halte ich für unbegründet, kein Polizist wird grundlos ein Waffenverbot aussprechen. Wirst ja jetzt auch nicht sinnfrei von der Polizei schikaniert nehme ich an.



Nja, wörtlich genommen wäre es ein größerer Kreis lt. Wiki...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Organ_d ... n_Aufsicht
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Bell » Do 13. Dez 2018, 09:47

joe77 hat geschrieben:
Lindenwirt hat geschrieben:Hab was gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Organ_des ... tsdienstes

Nix da mit Parkwächter...

Die Angst halte ich für unbegründet, kein Polizist wird grundlos ein Waffenverbot aussprechen. Wirst ja jetzt auch nicht sinnfrei von der Polizei schikaniert nehme ich an.


Nja, wörtlich genommen wäre es ein größerer Kreis lt. Wiki...

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Organ_d ... n_Aufsicht

Bitte zitierts (vor allem im Rechts-Bereich)
nicht Wikipedia!!

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Jo_Kux
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Jo_Kux » Do 13. Dez 2018, 10:16

bino71 hat geschrieben:Wobei: wenn ich das Urteil lese, daß man bei Besitz einer Hülse bestraft werden kann (ohne wbk Besitz), ist eigentlich alles möglich.

In welchem Urteil wird der Besitz von Messing bestraft?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Wauser » Do 13. Dez 2018, 10:56

Was ich am interessantesten finde ist die Änderung vom Kriegsmaterialgesetz.

"(1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November
1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, bestimmten
Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, soweit es sich dabei
nicht um halbautomatische Karabiner und Gewehre handelt
, sowie
2. Rahmen und Gehäuse des in Z 1 genannten Kriegsmaterials."

Eigentlich heißt das doch jetzt, dass alle Halbautomaten legal sind oder? Bisher musste ja vom BMI eine Ausnahme vom Kriegsmaterialgesetz erstellt werden um die Waffen modellspezifisch als legal einzustufen. Das ist doch jetzt hinfällig wenn Halbautomaten nicht unter Kriegsmaterial fallen.

Ich habe auch mit meinem Waffenhändler geredet. Der hat mir das bestätigen können. Laut ihm sind durch die Gesetzesänderung nun alle Halbautomaten, welche nicht von Vollautomaten kovertiert wurden legal, und das auch ohne Verschlusswarzenkastrierung. Er selber ist schon dabei mit Lieferanten und Herstellern Kontakte zu knüpfen.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von hasgunz » Do 13. Dez 2018, 11:41

Wauser hat geschrieben:Was ich am interessantesten finde ist die Änderung vom Kriegsmaterialgesetz.

"(1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November
1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, bestimmten
Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, soweit es sich dabei
nicht um halbautomatische Karabiner und Gewehre handelt
, sowie
2. Rahmen und Gehäuse des in Z 1 genannten Kriegsmaterials."

Eigentlich heißt das doch jetzt, dass alle Halbautomaten legal sind oder? Bisher musste ja vom BMI eine Ausnahme vom Kriegsmaterialgesetz erstellt werden um die Waffen modellspezifisch als legal einzustufen. Das ist doch jetzt hinfällig wenn Halbautomaten nicht unter Kriegsmaterial fallen.

Ich habe auch mit meinem Waffenhändler geredet. Der hat mir das bestätigen können. Laut ihm sind durch die Gesetzesänderung nun alle Halbautomaten, welche nicht von Vollautomaten kovertiert wurden legal, und das auch ohne Verschlusswarzenkastrierung. Er selber ist schon dabei mit Lieferanten und Herstellern Kontakte zu knüpfen.


Wäre interessant, weil davon am Anfang des Entwurfes nix drinnen stand.
Scheint als wäre eine "Liberalisierung reingeschummelt" worden :lol:

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Do 13. Dez 2018, 12:00

Wauser hat geschrieben:Was ich am interessantesten finde ist die Änderung vom Kriegsmaterialgesetz.


Das KMG wurde nicht geändert, sondern das WaffG, das sind zwei separate Gesetze. So wie ichs bis jetzt verstanden hab sind die Waffen dann Kriegsmaterial im Anwendungbereich des KMG, aber nicht soweit es den Anwendungbereich des WaffG betrifft.

Wauser hat geschrieben:Das ist doch jetzt hinfällig wenn Halbautomaten nicht unter Kriegsmaterial fallen.

Ja, so wie es ausschaut räumt dieses Gesetz endlich mit der Willkür bei den Einstufungen auf, wo zwei technisch vergleichbare Waffen schon mal unterschiedliche Einstufungen bekommen hätten.

Wauser hat geschrieben:Ich habe auch mit meinem Waffenhändler geredet. Der hat mir das bestätigen können. Laut ihm sind durch die Gesetzesänderung nun alle Halbautomaten, welche nicht von Vollautomaten kovertiert wurden legal, und das auch ohne Verschlusswarzenkastrierung. Er selber ist schon dabei mit Lieferanten und Herstellern Kontakte zu knüpfen.

Das tritt erst am 14. Dez 2019 in Kraft. Es wurde aber schon vor kurzem ein Halbautomat der AR Typs ohne Verschlusswarzenkastrierung von unter dem alten (aktuell gültigen) Gesetz einem Gericht zugelassen.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Do 13. Dez 2018, 12:04

hasgunz hat geschrieben:Wäre interessant, weil davon am Anfang des Entwurfes nix drinnen stand.
Scheint als wäre eine "Liberalisierung reingeschummelt" worden :lol:

LG

Natürlich stand es drin. Am Anfang sogar noch mit einem besseren Datum, nach der ursprünglichen Fassung wäre es mit Anfang des Jahres in Kraft getreten, jetzt erst mit Ende des Jahres. Dadurch kann man den Altbestandschutz für die neuen HA nicht mehr in Anspruch nehmen.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Wauser » Do 13. Dez 2018, 12:25

burggraben hat geschrieben:Das tritt erst am 14. Dez 2019 in Kraft. Es wurde aber schon vor kurzem ein Halbautomat der AR Typs ohne Verschlusswarzenkastrierung von unter dem alten (aktuell gültigen) Gesetz einem Gericht zugelassen.


Aha, also ist bis dahin noch alles gleich, auch was die Verschlusswarzenkastrierung angeht? Mein Waffenhändler hat mir nämlich gesagt, dass seine nächste Oberland Arms Lieferung mit unbeschnittenem Verschlusskopf daherkommen wird.

burggraben hat geschrieben:Natürlich stand es drin. Am Anfang sogar noch mit einem besseren Datum, nach der ursprünglichen Fassung wäre es mit Anfang des Jahres in Kraft getreten, jetzt erst mit Ende des Jahres. Dadurch kann man den Altbestandschutz für die neuen HA nicht mehr in Anspruch nehmen.


Wie ist das jetzt mit dem Altbestandschutz gemeint? Ich habe geplant mir ein OA-15 BL A4 zu kaufen und habe deswegen schon ein paar Magazine gekauft. Würde ich das jetzt Probleme wegen den Magazinen bekommen wenn ich mir jetzt keines kauf und dann einen von den neuen hol?

Ich hab mich nämlich schon ein bisschen umgeschaut und so ein Windham Weaponry 20" Govn't. Rifle wäre ganz schick.


EDIT:

Moment, Ich hab mich gerade durch den unterschriebenen Gesetzesentwurf durchgelesen der auf der ersten Seite gepostet wurde.

Am ende des Gesetzesentwurfes gibt es zwei Absätze, welche bestimmen welche Änderungen wann eintreten. Der Erste Absatz befasst sich mit den Änderungen, welche am 1. Jänner in Kraft treten und der Zweite mit denen welche am 14. Dezember in Kraft treten.

§ 5 Abs. 1 ist die Änderung bezüglich Kriegsmaterial und Halbautomaten.

„(20) Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 11a und § 33a, die Überschrift zu § 2 samt Eintrag im
Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 2, § 3a und § 3b samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 5
Abs. 1 und 3
, die Überschrift zu § 8 samt Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 8 Abs. 1 bis 6, § 11a, § 11b
samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 13 Abs. 1 und Abs. 2 bis 4, der Einleitungsteil und
Schlussteil in § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Z 5, § 17 Abs. 2 und 3a, § 18 Abs. 5, § 20 Abs. 1a, § 21 Abs. 3,
§ 22, § 23 Abs. 2 bis 3, § 25 Abs. 2, § 28 Abs. 2 bis 3, § 33 Abs. 4, § 34 Abs. 6, § 37 Abs. 3, § 38 Abs. 3,
§ 41b samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 42 Abs. 3 Z 1, § 42a Abs. 1 Z 2 sowie Abs. 2
und 3, § 42b Abs. 2, § 44, § 46 Z 1, § 47 Abs. 4a, § 50 Abs. 1 Z 2, § 50 Abs. 2 und 3, § 51 Abs. 1 Z 2 und
9, § 55 Abs. 5 und 7, § 56a samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 58 Abs. 4 und 5, 11, 12,
18 bis 22 sowie § 59 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 treten mit 1. Jänner
2019 in Kraft.


§ 5 wird nur im ersten Absatz erwähnt, nämlich dem der am 1. Jänner in Kraft tritt.

Das würde dann doch keinen Sinn machen wenn das mit den Halbautomaten erst im Dezember eintritt.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Do 13. Dez 2018, 12:48

Du zitierst aus dem alten Entwurf. Nach dem wären die HAs mit Jänner legal gewesen und die Magazine bzw. HAs mit großen Magazinen erst im Dezember verboten worden, ergo hätte man die Altbestandsregel für die neuen HAs in Anspruch nehmen können. Im neuen Entwurf tritt §5 im Dezember in Kraft. Such das PDF wo Regierungsvorlage dabeisteht mit Datum aus dem Dezember.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Do 13. Dez 2018, 12:51

Wauser hat geschrieben:Moment, Ich hab mich gerade durch den unterschriebenen Gesetzesentwurf durchgelesen


link?
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Do 13. Dez 2018, 12:55

der link auf der ersten seite ist doch noch der entwurf und nicht die konsolidierte fassung ...
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von hasgunz » Do 13. Dez 2018, 12:59

burggraben hat geschrieben:Du zitierst aus dem alten Entwurf. Nach dem wären die HAs mit Jänner legal gewesen und die Magazine bzw. HAs mit großen Magazinen erst im Dezember verboten worden, ergo hätte man die Altbestandsregel für die neuen HAs in Anspruch nehmen können. Im neuen Entwurf tritt §5 im Dezember in Kraft. Such das PDF wo Regierungsvorlage dabeisteht mit Datum aus dem Dezember.

Regierungsvorlage hat geschrieben:(21) §2 Abs.1 Z3, §2 Abs.2, §2 Abs.4, §3a und §3b samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis, §5 Abs.1 und 3, (...) treten mit 14.Dezember 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt §31 samt Überschrift und Eintrag im Inhaltsverzeichnis
außer Kraft. Sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, durch Verordnung einen späteren Zeitpunkt für das Inkrafttreten festzulegen.“

Scheint leider wahr zu sein...
Wieder ein Jahr mehr warten :(

@gewo
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
Das sollte die angenommene Variante sein.

EDIT:
Kann mir jemand bitte erklären, wie das jetzt mit Salut und Schreckschusswaffen gehandhabt wird?

LG
Zuletzt geändert von hasgunz am Do 13. Dez 2018, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Do 13. Dez 2018, 13:02

gewo hat geschrieben:der link auf der ersten seite ist doch noch der entwurf und nicht die konsolidierte fassung ...

Hinter dem Link verstecken sich zwei Dinge. Zuerst mal der ursprüngliche Entwurf so wie er in die Begutachtung gekommen ist, und zweitens ist ganz unten ein Link auf eine andere Parlamentsseite mit der neueren Regierungsvorlage.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Wauser » Do 13. Dez 2018, 13:02

burggraben hat geschrieben:Du zitierst aus dem alten Entwurf. Nach dem wären die HAs mit Jänner legal gewesen und die Magazine bzw. HAs mit großen Magazinen erst im Dezember verboten worden, ergo hätte man die Altbestandsregel für die neuen HAs in Anspruch nehmen können. Im neuen Entwurf tritt §5 im Dezember in Kraft. Such das PDF wo Regierungsvorlage dabeisteht mit Datum aus dem Dezember.


Ah, ja dann...

Des ist aber wirklich mal ein Sauhaufen geworden.

Hier ist der tatsächlich unterschriebene Text:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00379/index.shtml

Aber wie steht das dann wirklich, werden die bis dorthin gelieferten Halbautomaten noch die abgesäbelte Verschlusswarze haben oder wie sieht das aus? Und wenn ich jetzt die Magazine brav einkaufe bis Dezember kann ich mir dann ohne Probleme einen von den neuen Halbautomaten kaufen?

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Jo_Kux » Do 13. Dez 2018, 13:16

WARUM sollte man sich nach besagtem Datum im Dez 19 KEINE HAs mehr kaufen können?
Wie kommt man auf sowas?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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