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Gesetzestext Waffengesetz neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von JollyJumper » Do 13. Dez 2018, 13:18

Die Sportschützen- und Sportschützenvereinsdefinition sind auch drin geblieben. Verein zwar mit "nur" 35 Mitgliedern, aber sonst ist das ein schönes trojanisches Pferd. Ich gehe absolut davon aus dass in ein paar Jahren alle möglichen Bedingungen daran genknüpft werden, vor allem Munitionserwerb. Dann muss man im Verein stempeln gehen um beweisen zu können dass man "als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt".

Am Ende wird es wie in Deutschland, wo man erst ein Jahr ohne eigene Waffe oder mit der Luftpistole in einem Verein regelmäßig schießen muss bis man sich selber was kaufen darf.

Klar, fast jeder hier erfüllt die Bedingungen, noch. Aber das Korsett wird immer enger geschnürt, so dass es einem irgendwann unmöglich ist weiterhin als Privatmann eine Schuswaffe zu haben im Rahmen der immer strenger werdenden Gesetze.
Zuletzt geändert von JollyJumper am Do 13. Dez 2018, 13:27, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Wauser » Do 13. Dez 2018, 13:21

Jo_Kux hat geschrieben:WARUM sollte man sich nach besagtem Datum im Dez 19 KEINE HAs mehr kaufen können?
Wie kommt man auf sowas?


Das hab ich ja gar nicht gefragt, das ist mir ja klar.

Was ich mich grade ist ob es probleme gibt wenn ich mir jetzt einen Haufen 30 Schuss Magazine kaufe und mir aber dann erst im Dezember einen von den neuen Halbautomaten kaufe. Ob meine bis dorthin gekauften Magazine dann als legal anerkannt werden oder ob das schief geht weil ich bis zum Ende der Kauffrist noch keinen Halbautomaten habe.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Do 13. Dez 2018, 13:22

Wauser hat geschrieben:Aber wie steht das dann wirklich, werden die bis dorthin gelieferten Halbautomaten noch die abgesäbelte Verschlusswarze haben oder wie sieht das aus? Und wenn ich jetzt die Magazine brav einkaufe bis Dezember kann ich mir dann ohne Probleme einen von den neuen Halbautomaten kaufen?


es gibt im prinzip keine aenderung an der gesetzeslage betreffend einstufung von HA bis 13.12.2019
es seie denn es wird in der verordnung was reingeschummelt

das nur im wege eines erlasses zu tricksen waere sehr mutig
dafuer gibts eigentlich nirgendwo eine ermaechtigung im gesetz
aber man hats damals mit den TMHS auch einfach mit einem erlass geloest nachdem niemandem bei der gesetzeswerdung aufgefallen ist was sie da grad beschlossen haben ...
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Wauser » Do 13. Dez 2018, 13:26

Hm, ja was soll ich dann jetzt machen?

Entweder kauf ich mir jetzt ein kastriertes OA-15 oder ich wart noch ein ganzes Jahr bis ich mir was unverschandeltes holen kann. Des OA-15 würd ich dann auch nicht mal loskriegen wenn ichs wegen dem Platzmangel verkauf um mir ein anderes zu holen.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Do 13. Dez 2018, 13:28

Wauser hat geschrieben:Was ich mich grade ist ob es probleme gibt wenn ich mir jetzt einen Haufen 30 Schuss Magazine kaufe und mir aber dann erst im Dezember einen von den neuen Halbautomaten kaufe. Ob meine bis dorthin gekauften Magazine dann als legal anerkannt werden oder ob das schief geht weil ich bis zum Ende der Kauffrist noch keinen Halbautomaten habe.


wir wissen es ohne die verordnung nicht
und selbst danach kanns sein dass solche fragen ungeklaert bleiben

ich habe wie gesagt keinerlei infos von den beteiligten
aber es wuerde mich nicht ueberraschen wenns dazu auch noch garkkeine bis zum schluss durchgedachten plaene gibt

sie haben sich die zubehoermeldungen aus der verwaltung weggeschrieben weil die viel aufwand war

das was da jetzt mit den magazinen an verwaltungsaufwand generiert wird liegt um magniduden darueber wennst des falsch einrichtest

der einzige weg das verwaltungsoekonomisch umzusetzen ist ein hackerl im ZWR und ein antrag an deine waffenbehoerde um
- glaubhaft zu machen dass du im altbesitz von hicap magazinen und mind, einer waffe dafuer bist, die behoerde stellt dir dann eine. bescheid aus dass du berechtig bist hicaps zu bsitzen und das wars
oder du spaeter
- glaubhaft machst dass du verein + bestaetigung + intern. verband usw und die behoerde dir halt dann mittels bescheid mitteilt dass du berechtigt bist

noch einfacher ging es ueber den handel
so wie bei der kat C/D meldung
kunde macht glaubhaft
haendler hakt (kostenplichtig) das HiCap kreuzerl im ZWR an
voila
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von JollyJumper » Do 13. Dez 2018, 13:29

Wauser hat geschrieben:Hm, ja was soll ich dann jetzt machen?

Entweder kauf ich mir jetzt ein kastriertes OA-15 oder ich wart noch ein ganzes Jahr bis ich mir was unverschandeltes holen kann. Des OA-15 würd ich dann auch nicht mal loskriegen wenn ichs wegen dem Platzmangel verkauf um mir ein anderes zu holen.


Warum sollte eine OA-15 "Austria" schlechter sein als jede andere, nur weil sie sich minimal unterscheidet (eine Warze weniger)? :tipphead:

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Do 13. Dez 2018, 13:30

Jo_Kux hat geschrieben:WARUM sollte man sich nach besagtem Datum im Dez 19 KEINE HAs mehr kaufen können?
Wie kommt man auf sowas?

Hat doch keiner gesagt.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Jo_Kux » Do 13. Dez 2018, 13:36

burggraben hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:WARUM sollte man sich nach besagtem Datum im Dez 19 KEINE HAs mehr kaufen können?
Wie kommt man auf sowas?

Hat doch keiner gesagt.

doch (gefragt)
Wauser hat geschrieben:..Und wenn ich jetzt die Magazine brav einkaufe bis Dezember kann ich mir dann ohne Probleme einen von den neuen Halbautomaten kaufen?

JollyJumper hat geschrieben:Warum sollte eine OA-15 "Austria" schlechter sein als jede andere, nur weil sie sich minimal unterscheidet (eine Warze weniger)? :tipphead:

selber Gedanke... :think:
Zuletzt geändert von Jo_Kux am Do 13. Dez 2018, 13:37, insgesamt 1-mal geändert.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Do 13. Dez 2018, 13:37

gewo hat geschrieben:der einzige weg das verwaltungsoekonomisch umzusetzen ist ein hackerl im ZWR und ein antrag an deine waffenbehoerde um
- glaubhaft zu machen dass du im altbesitz von hicap magazinen und mind, einer waffe dafuer bist, die behoerde stellt dir dann eine. bescheid aus dass du berechtig bist hicaps zu bsitzen und das wars
oder du spaeter
- glaubhaft machst dass du verein + bestaetigung + intern. verband usw und die behoerde dir halt dann mittels bescheid mitteilt dass du berechtigt bist

noch einfacher ging es ueber den handel
so wie bei der kat C/D meldung
kunde macht glaubhaft
haendler hakt (kostenplichtig) das HiCap kreuzerl im ZWR an
voila


Ja das wär eine schöne Lösung, aber das kannst mit dem Gesetz nicht so einfach umsetzen oder? Das Berechtigunghakerl reicht ja nicht, die Waffe muss die Kategorie wechseln und eine neue Karte ausgestellt werden.
Extrem blöd ist dass die Mags dann wahrscheinlich nur in diese KatA Waffe einführen darfst und nicht in eine andere KatB die dir später gekauft hast und die nicht unter Altbestandschutz steht.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von hasgunz » Do 13. Dez 2018, 13:40

gewo hat geschrieben:der einzige weg das verwaltungsoekonomisch umzusetzen ist ein hackerl im ZWR und ein antrag an deine waffenbehoerde um
- glaubhaft zu machen dass du im altbesitz von hicap magazinen und mind, einer waffe dafuer bist, die behoerde stellt dir dann eine. bescheid aus dass du berechtig bist hicaps zu bsitzen und das wars

Und was passiert wennst nicht eine passende Knarre zum Magazin hast?
Dachte, dass du die Dinger registieren musst und dann AUTOMATISCH eine Ausnahmegenehmigung für die entsprechenden Magazine bekommst.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Do 13. Dez 2018, 13:42

hasgunz hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:der einzige weg das verwaltungsoekonomisch umzusetzen ist ein hackerl im ZWR und ein antrag an deine waffenbehoerde um
- glaubhaft zu machen dass du im altbesitz von hicap magazinen und mind, einer waffe dafuer bist, die behoerde stellt dir dann eine. bescheid aus dass du berechtig bist hicaps zu bsitzen und das wars

Und was passiert wennst nicht eine passende Knarre zum Magazin hast?
Dachte, dass du die Dinger registieren musst und dann AUTOMATISCH eine Ausnahmegenehmigung für die entsprechenden Magazine bekommst.

LG


weiss ich nicht
aber dass du waffe+magazin besitzen musst um hiCap altbesitz zu haben waere schon denkbar ....
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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von Jo_Kux » Do 13. Dez 2018, 13:46

Es geht halt schon wieder mal um die Frage Sportschütze oder nicht. Erfüllt man die Definition ist alles gut, tut man es nicht....dann siehts wohl so aus, als hätte man ein Problem mit HiCaps und HAs.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von MikeD » Do 13. Dez 2018, 13:50

Also ich verstehe die ganze Diskussion mit den HA-Magazinen nicht.
Wesentlich ist doch, dass man bis zum 13.12.2019 einen HA und EIN High-Cap Magazin besitzt.

Dann bekommt man den WBK-Eintrag für Kat. A8. Gleiches gilt bei FFW für Kat. A7.
Fraglich ist nur, ob dann dort eine Zahl (z.B. 1) steht oder einfach ein X.
Wenn dort z.B. 1 steht, darf man gleichzeitig nur 1 HA mit High-Cap Magazin bestücken.
Steht dort ein X, darf man prinzipiell ALLE HA die man besitzt mit High-Cap Magazinen ausrüsten.

Das gilt natürlich auch für alle neu zugelassenen HA (ab 2020).

Aus meiner Sicht bringt es auch gar nichts sich nur Magazine zuzulegen und als Altbestand Kat. A9 bzw. A10 eintragen zu lassen.
Die darf man dann nämlich nur auf behördlich genehmigten Schießständen verwenden (wenn´s die Standordnung überhaupt zulässt).

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Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Do 13. Dez 2018, 13:54

MikeD hat geschrieben:Also ich verstehe die ganze Diskussion mit den HA-Magazinen nicht.
Wesentlich ist doch, dass man bis zum 13.12.2019 einen HA und EIN High-Cap Magazin besitzt.

Dann bekommt man den WBK-Eintrag für Kat. A8. Gleiches gilt bei FFW für Kat. A7.
Fraglich ist nur, ob dann dort eine Zahl (z.B. 1) steht oder einfach ein X.
Wenn dort z.B. 1 steht, darf man gleichzeitig nur 1 HA mit High-Cap Magazin bestücken.
Steht dort ein X, darf man prinzipiell ALLE HA die man besitzt mit High-Cap Magazinen ausrüsten.

Das gilt natürlich auch für alle neu zugelassenen HA (ab 2020).

Aus meiner Sicht bringt es auch gar nichts sich nur Magazine zuzulegen und als Altbestand Kat. A9 bzw. A10 eintragen zu lassen.
Die darf man dann nämlich nur auf behördlich genehmigten Schießständen verwenden (wenn´s die Standordnung überhaupt zulässt).


das was du da schreibts ist EINE von vielen moeglichkeiten wie das umgesetzt werden koennte
da gibts jetzt a million varianten dazu

es kann noch freizueguegiger gemacht werden
oder noch enger ausgelegt werden

weiss kein mensch bevor die bestimmungen dazu raus sind
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