Beitrag
von Promo » Di 18. Dez 2018, 15:22
Das ist doch nur eine Übergangsregelung für jede Art von bislang nicht relevanten Teilen für alle Kategorien. Wenn du einen nunmehr Kat.A (KM) Teil hast, der bislang nicht waffenrechtlich relevant war, dann bekommst du dafür vom BMLV eine Ausnahmegenehmigung. Wenn du einen nunmehr Kat.B Teil hast, der bislang nicht waffenrechtlich relevant war, dann bekommst du dafür eine Genehmigung auf WBK/WP durch deine zuständige Behörde. Wenn du einen nunmehr Kat.C Teil hast, der bislang nicht waffenrechtlich relevant war, dann musst du den gemäß § 33 registrieren lassen.
Im Gesetz steht, dass dieser Teil gasdruckbelastet sein muss. Also musst du überlegen welcher der Kategorie C Waffenteile die du besitzt, nunmehr gasdruckbelastet ist. Meines Erachtens zum Beispiel die Systemhülse eines deutschen K98k. Der Verschluss verriegelt in dieser Systemhülse, daher wird diese mit Gasdruck belastet, daher ist sie nunmehr ein waffenrechtlich relevantes Teil.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.