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Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 17:45
von Sauer202
Hat wer einen Link zum Gesetzestext vom heute beschlossenen Waffengesetz?
Konnte leider trotz intensiver Suche nichts finden. Jetzt gibt es ein neues Gesetz, nur was im Gesetz genau steht ist ( bis jetzt für mich) nicht klar, da man es nicht nachlesen kann.

Danke!

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 18:03
von MrRemington700

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 18:05
von mastercrash
Naja, bisher gibt es doch "nur" die beschlossene RV...
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722363.pdf

Gut, im Prinzip wird das dann aber eh so in die Novelle übernommen...
Ist aber echt nicht schwer zu finden...

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 18:26
von Jo_Kux
Sehr interessant...
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Für Organe der öffentlichen Aufsicht soll künftig die Möglichkeit bestehen, einem Menschen, der ohne Waffen, Munition oder waffenrechtliche Urkunden angetroffen wird und der durch missbräuchliches Verwenden einer Waffe Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen.

Um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit verstärkt zu gewährleisten, wird in § 11a vorgeschlagen, das bestehende Schusswaffenverbot für Drittstaatsangehörige, die noch kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben haben, auf sämtliche Waffen zu erstrecken.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 19:28
von Glock1768
Ist doch eh schon länger bekannt ...

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 21:06
von Jo_Kux
Glock1768 hat geschrieben:Ist doch eh schon länger bekannt ...

hab ich wohl verpennt...

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 01:23
von Stefan85
Jo_Kux hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Ist doch eh schon länger bekannt ...

hab ich wohl verpennt...


Nicht nur du. Ich auch.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 07:24
von Atheki
Jo_Kux hat geschrieben:Sehr interessant...
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Für Organe der öffentlichen Aufsicht soll künftig die Möglichkeit bestehen, einem Menschen, der ohne Waffen, Munition oder waffenrechtliche Urkunden angetroffen wird und der durch missbräuchliches Verwenden einer Waffe Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen.

Gell, ist doch ganz fein was nun z.B. die Organe der Parkraumüberwachung dürfen werden.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 07:53
von Lindenwirt
Ich habe in dem Zusammenhang immer nur von Polizisten gehört.
Kann wer die Definition für "Organe der öffentlichen Aufsicht" liefern?
Polizei, Parksheriffs?, Jagdschutzorgane?, ...

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 07:53
von Glock1768
Waffe ist nicht näher definiert und JEDER KÖNNTE einen Gegenstand missbräuchlich verwenden um ...

der Absatz ist eigentlich ein Wahnsinn ...

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 07:55
von Lindenwirt
Hab was gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Organ_des ... tsdienstes

Nix da mit Parkwächter...

Die Angst halte ich für unbegründet, kein Polizist wird grundlos ein Waffenverbot aussprechen. Wirst ja jetzt auch nicht sinnfrei von der Polizei schikaniert nehme ich an.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 08:09
von cas81
Mit der Begriffsfolge „Organe der öffentlichen Aufsicht“ werden über die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes hinaus daher jene – einer besonderen disziplinar- und strafrechtlichen Verantwortung unterstellten – natürlichen Personen erfasst, die mit speziellen Aufsichtsfunktionen in einzelnen Verwaltungsbereichen betraut sind. Zur angesprochenen Personengruppe sind – neben den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 Abs 2 SPG) – zB Forstschutzorgane (§ 110 ForstG), Gewässeraufsichtsorgane (§ 132 WRG), Umweltschutzorgane nach Art des § 12 nö UmweltschutzG sowie Jagd- und Feldschutzorgane nach diversen LandesG zu zählen. Gemeinsam ist diesen Hilfsorganen, dass sie gleichsam „unterstützend“ für eine Behörde tätig werden und kraft gesetzlicher Ermächtigung praxisrelevante Aufsichtsaufgaben zur Wahrung einschlägiger öffentlicher Interessen wahrzunehmen haben (zB Überwachung eines Naturschutzgebietes, zB § 55 oö NSchG 2001; Kontrolle eines Gewerbebetriebes, § 338 GewO). Sie sind daher in der Regel ermächtigt, bestimmte, wenngleich zahlenmäßig limitierte hoheitliche Aufsichtskompetenzen funktionell für die sachlich und örtlich zuständige Verwaltungsbehörde auszuüben. Nichts anderes gilt auch im Bereich des Verwaltungsstrafrechts.


https://www.bmi.gv.at/104/Wissenschaft_und_Forschung/SIAK-Journal/SIAK-Journal-Ausgaben/Jahrgang_2009/files/Raschauer_4_2009.pdf

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 08:35
von Jo_Kux
ui, da hab ich wieder was aufgewühlt.
Aber bleiben wir beim Parksheriff. wie stellt man sich das vor?
Der "entwaffnet" mich dann oder wie stelle ich mir das vor? Auf welchen Namen stellt er denn das vorläufige Verbot aus? woher weiss der/die wer ich bin ohne Personalfesstellung (oder darf er/sie das dann auch) Verhaften darf mich der Schlumpf dann wohl auch?
Geh bitte.... :headslap:

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 08:47
von bino71
Ist doch einfach: er spricht es aus, exekutiert wird dann schon von der herbeigerufenen Polizei.
Nur: zuerst mal "erwischt" werden und sich dann auch so anstellen, daß ein Waffenverbot ausgesprochen wird, da mußt echt a Dodl sein.

Wobei: wenn ich das Urteil lese, daß man bei Besitz einer Hülse bestraft werden kann (ohne wbk Besitz), ist eigentlich alles möglich.

Re: Gesetzestext Waffengesetz neu

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 09:01
von Ares
Lindenwirt hat geschrieben:Die Angst halte ich für unbegründet, kein Polizist wird grundlos ein Waffenverbot aussprechen. Wirst ja jetzt auch nicht sinnfrei von der Polizei schikaniert nehme ich an.



Fiktives Beispiel:
Du(nicht du) hast eine Diskussion mit den Nachbarn (egal worum es geht). Die wissen du bist Jäger/Sportschütze- ergo auch Waffen hast. Du bist selbstbewusst die ängstlich. Die Nachbarn rufen also die Polizei. Du, weil du weist du bist im Recht, regst dich vielleicht beim Polizisten ob der Ungerechtigkeit auf.
Wenn der Polizist jetzt mehr die Linie der Frau Z. oder Herrn A. vertritt, dass Waffen in privaten Hände nichts zu suchen haben, kann und wird er dir das als aggressives Verhalten auslegen? Da steht dann einmal schnell ein Waffenverbot im Raum.
Selbst wenn du diese- wahrscheinlich mit Auflagen und Gebühren zurückerhältst, bleibst unter Beobachtung und stigmatisiert.
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Einmal schauen wie weit da die Befugnisse der Polizei reichen und ob Behördenwillkür gleich im Vorfeld eingedämmt werden. Der genaue Gesetzestext hierzu wird hoffentlich Klarheit schaffen.