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Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 08:48
von Hirschfänger
Servus,

vielleicht könnt ihr mir helfen: Nach der Waffengesetznovelle sind mit 1.1.2019 ja nur noch 10 Schuss Magazine für halbautomatische Langwaffenwie z.B. AR15 erlaubt.
Wie sieht es aber mit 30 Schuss-Magazinen für Kategorie C Repetierer wie z.B. Remington 7615, Troy PAR und Konsorten aus? Diese sind ja laut Gesetzestext nicht betroffen, somit ist der Besitz/Erwerb der 30 Schuss-Magazine in dem Fall ja weiterhin erlaubt, oder?

Würde mich über eine Klarstellung freuen. Danke!

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 08:52
von Glock1768
das werden wir alle erst sehen ... ein Halbautomat wird mit so einem Magazin eine Kat A Waffe. Eine Kat C Waffe bleibt auch Kat C. Nur sind ja auch die High-Cap-Magazine ab 1.1. alleine schon ein "böser" Gegenstand. Somit müsstest Du für die Magazine alleine eine WBK für Kat A bekommen.

So habe ich das bis jetzt zumindest verstanden.

Da ich auch ein schönes Troy PAR National mit ein paar 30er Mags habe bin ich auch schon gespannt.

Und wenn Phantom Arms dieses Teil in 9mm hat und eventuell Glock Magazine mit 17 Schuss passen ... na dann ... habe zwar schon gelesen, das genau das kein Thema werden soll ... aber wir werden sehen

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 09:20
von Dani
Genau für den Falle habe mich mir einige OA-10 20er Magazine gekauft. Die gedenke ich künftig in einer Phantom Arms Ghost einzusetzen, wenn sie denn endlich verfügbar ist. Wie das genau gehandhabt wird, kann derzeit keiner seriös sagen.

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 09:20
von Hirschfänger
Glock1768 hat geschrieben:Somit müsstest Du für die Magazine alleine eine WBK für Kat A bekommen.


Das wäre kaum im Sinne des Erfinders. Wohl eher eine Sondergenehmigung für die Magazine mit einer bestimmten Kat. C Waffe?

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 10:04
von fast12
der Stichtag ist nicht der 1.1. sondern der 14.12.2019.

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 10:09
von Papa Bär
fast12 hat geschrieben:der Stichtag ist nicht der 1.1. sondern der 14.12.2019.

Danke, da sind wir mal einer Meinung.
Wie sollte sonst auch eine Altbestandsregelung auch mit dem Datum 1.1.19 funktionieren? :roll:

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 10:34
von burggraben
Dani hat geschrieben:Genau für den Falle habe mich mir einige OA-10 20er Magazine gekauft. Die gedenke ich künftig in einer Phantom Arms Ghost einzusetzen, wenn sie denn endlich verfügbar ist.

Interessehalber, hast du einen besonderen Grund wieso die kurzen 20er? Ich denk mir immer die 25er in 7.62 sind den 30er in 5.56 von der Länge her am ähnlichsten und damit muss man von der Handhabung in der AR Platform am wenigsten umlernen.

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 10:35
von burggraben
Glock1768 hat geschrieben:Nur sind ja auch die High-Cap-Magazine ab 1.1. alleine schon ein "böser" Gegenstand. Somit müsstest Du für die Magazine alleine eine WBK für Kat A bekommen.

So habe ich das bis jetzt zumindest verstanden.


Hätte ich auch so verstanden.

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 15:20
von Promo
Ist doch ganz einfach, laut neuem WaffG sind nur "Magazin[en] für halbautomatische Schusswaffen" verboten. Daher verwende zukünftig Magazine vom Colt M16 (ist dann ein "Magazin für eine vollautomatische Schusswaffe") und daher vom Verbot nicht umfasst.

Und bevor jetzt wieder die i-Tüpfelchen-Reiter kommen: das gleiche galt bislang auch für Gewehrscheinwerfer. Das BMI legte das Wort "Gewehrscheinwerfer" dahingehend aus, wie es der Hersteller angeboten hatte. Sprich ein mit "Lampe für Pistole" beworbenes Licht war OK, ein "Lampe für Gewehr" beworbenes Licht war nicht OK. Analog wäre das dann hier anzuwenden, wenn du ein "Magazin für ein halbautomatisches Gewehr" kaufst, dann ist es über 10 Schuss böse, wenn du aber ein "Magazin für ein vollautomatisches Gewehr" kaufst, dann ist es egal welche Kapazität es hat. Bei der "Anwendung" gilt übrigens das Gleiche, wie beim Gewehrscheinwerfer: wenn du es wo verbotenerweise trotzdem montierst, machst du dich strafbar. Sprich solange du ein vollautomatisches Magazin nicht bei der halbautomatischen Schusswaffe ansteckst, ist es egal.

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 15:59
von burggraben
Interessanter Gedankenweg. Rein technisch hast du vermutlich sogar Recht, aber es findet sich in der Praxis sicher ein Gericht dass diese Regelungslücke schließen wird.

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 17:14
von hasgunz
Promo hat geschrieben:Ist doch ganz einfach, laut neuem WaffG sind nur "Magazin[en] für halbautomatische Schusswaffen" verboten. Daher verwende zukünftig Magazine vom Colt M16 (ist dann ein "Magazin für eine vollautomatische Schusswaffe") und daher vom Verbot nicht umfasst.

Gut, dass ich M16 und AKM47 Magazine gekauft habe :lol:
Ach, das 33er Glock Magazin war auch für die Glock 18 :wink:
Würde vieles erleichtern, wenn das wirklich so stimmt.

LG

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 17:19
von Promo
Wenn du zuhause dagegen verstößt, dann ist das natürlich zu ahnden. Am Schießstand aber kein Problem. Habe aber sicherheitshalber damit gewartet, bis das WaffG auch beschlossen ist. Muss aber zwangsläufig auch so sein, denn ansonsten wären auch alle Magazinsammler von MP's und StG's vom zweiten Weltkrieg betroffen.

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 17:23
von hasgunz
Promo hat geschrieben:Wenn du zuhause dagegen verstößt, dann ist das natürlich zu ahnden. Am Schießstand aber kein Problem. Habe aber sicherheitshalber damit gewartet, bis das WaffG auch beschlossen ist. Muss aber zwangsläufig auch so sein, denn ansonsten wären auch alle Magazinsammler von MP's und StG's vom zweiten Weltkrieg betroffen.

*Hust Hust* :?
Ich zum Beispiel.

LG

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 18:09
von Glock1768
burggraben hat geschrieben:Interessanter Gedankenweg. Rein technisch hast du vermutlich sogar Recht, aber es findet sich in der Praxis sicher ein Gericht dass diese Regelungslücke schließen wird.


Das ist im Runderlass schon geschlossen ... Eine Taschenlampe mit Gummi Ringel an einer Langwaffe ist ein Gewehrscheinwerfer ...

Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 18:09
von Glock1768
burggraben hat geschrieben:Interessanter Gedankenweg. Rein technisch hast du vermutlich sogar Recht, aber es findet sich in der Praxis sicher ein Gericht dass diese Regelungslücke schließen wird.


Das ist im Runderlass schon geschlossen ... Eine Taschenlampe mit Gummi Ringel an einer Langwaffe ist ein Gewehrscheinwerfer ...