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von Armin » So 23. Dez 2018, 13:18
Wulpe hat erkannt, worauf ich hinauswill. Danke für die Ergänzung!
Ich habe es zwar weiter oben schon ausgeführt, aber damit auch plinkster es versteht, nochmals anhand eines leicht fassbaren Beispiels: Wenn sich eine Kindergruppe im Park darauf einigt, den stärksten aus ihren Reihen zum Streitschlichter zu erwählen, ist implizit klar, dass der dann nicht als „Richter“ in Frage kommt, wenn er selbst Streitpartei ist. Es ist nämlich einfach unmöglich, in eigener Sache Recht zu sprechen. Noch nicht durch staatliche Gehirnwäsche korrumpierte Kleinkinder begreifen das.
Der Staat aber tut genau das. Er erlässt Gesetze, erklärt sich bei Übertretungen selbst zum Geschädigten, kassiert Strafzahlungen oder schädigt seinen Kontrahenten anderweitig. Zudem entscheidet er auch in Fällen, in die er selbst als Partei involviert ist. Dagegen zu berufen ist de facto sinnlos (die sagenhaft geringe Zahl von Fällen, in denen ein Bürger in einem derartigen Streit am Ende obsiegt, erklärt ja wohl alles). Vor Gericht und auf Hoher See, so heißt es, befinde man sich in Gottes Hand. Auf hoher See mag das zutreffen. Vor Gericht dagegen ist man wohl eher in der Hand von Zivilversagern (denn wer als Jurist was draufhalt, wird eine Karriere als Anwalt oder in der Industrie anstreben und nicht für einen Gewalt- und Zwangsapparat „arbeiten“).
Fassen wir zusammen: Der Staat erlässt Gesetze, die nur für die Unterworfenen, nicht aber für ihn selbst gelten. Er setzt laufend Handlungen (ja, die sie sogar sein Wesenszweck!) für die jeder Bürger bestraft wird. Und diese Institution halten Sie als Streitschlichter für qualifiziert – auch dann, wenn sie selbst Partei ist?
Wer diese Frage mit „ja“ beantwortet, ist offenbar Opfer der Tyrannei des Status Quo, weil er sich eine Welt ohne Gewaltmonopol nicht vorstellen kann, das unkontrolliert tun und lassen kann, wozu immer es lustig ist.
Fälle in denen es anders läuft, gab und gibt es. Es hat immer wieder Kulturen gegeben, die unabhängige, kraft ihrer moralischen Autorität (und nicht auf Zwang und Gewaltanwendung beruhend) Streitschlichter eingesetzt hat. Außergerichtliche Mediation wäre ein rezentes Beispiel.
Dass – wie im dem Faden zugrundeliegenden Fall – dieselbe Bande in zweiter Instanz über Recht und Unrecht zu entscheiden hat, die in der Unterbehörde offensichtlich Mist gebaut hat, ist ein zynischer Witz. Was fehlt, ist eine staatsunabhängige Schlichtungsinstitution deren Urteil – wie auch immer es ausfallen mag- zuvor beide Streitparteien übereinkommen, anzuerkennen.
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Armin am So 23. Dez 2018, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
Right is right and left is wrong!