Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter, der chinesischer Staatsbürger ist und gerne einmal schießen würde. Betrifft das Waffenverbot für nicht EWR Bürger auch behördlich genehmigte Schießstätten oder kann er einmal mit mir schießen gehen?
LG
Stoffel
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Nicht EWR Bürger auf behördlich genehmigten Schießstand
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Nicht EWR Bürger auf behördlich genehmigten Schießstand
Stoffel hat geschrieben:Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter, der chinesischer Staatsbürger ist und gerne einmal schießen würde. Betrifft das Waffenverbot für nicht EWR Bürger auch behördlich genehmigte Schießstätten oder kann er einmal mit mir schießen gehen?
LG
Stoffel
nach mehrfachem nachlesen habe ich es nicht gefunden
ich denke es gibt zwar ein verbot des besitzes und der innehabung
dieses trifft jedoch auf behoerdlich genehmigten schiesstaenden nicht zu
auskunft ohne gewehr
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Nicht EWR Bürger auf behördlich genehmigten Schießstand
§11a WaffG normiert ein Erwerbs-, Besitz- und Führverbot ua für Drittstaatsangehörige. §14 WaffG macht genau von diesen Verboten Ausnahmen für behördlich genehmigte Schießstätten.
Das passt also, kannst ihn mitnehmen.
(Die Frage, ob er gemäß §11a Abs 2 WaffG überhaupt vom Verbot erfasst ist - nämlich nur dann, wenn er KEINEN Daueraufenthaltstitel hat - kann somit dahinstehen.)
Das passt also, kannst ihn mitnehmen.
(Die Frage, ob er gemäß §11a Abs 2 WaffG überhaupt vom Verbot erfasst ist - nämlich nur dann, wenn er KEINEN Daueraufenthaltstitel hat - kann somit dahinstehen.)
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
Re: Nicht EWR Bürger auf behördlich genehmigten Schießstand
Wenn kein Waffenverbot nach §12 besteht fällt mir kein Grund ein warum er nicht schießen dürfte.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Nicht EWR Bürger auf behördlich genehmigten Schießstand
Vielen Dank,
werde mit ihm im Januar dann einen Ausflug zum Schießstand machen.
werde mit ihm im Januar dann einen Ausflug zum Schießstand machen.