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Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Hi!
Was ist ab morgen erlaubt?
Ich habe zwar von einer Menge Änderungen gelesen, aber konkret ab wann ist mir nicht klar...
Dürfen Jäger morgen mit Jagdkarte und WBK Kat B im Revier führen?
Danke & lg
Was ist ab morgen erlaubt?
Ich habe zwar von einer Menge Änderungen gelesen, aber konkret ab wann ist mir nicht klar...
Dürfen Jäger morgen mit Jagdkarte und WBK Kat B im Revier führen?
Danke & lg
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Schalldämpfer für Jäger
Führen von Kat B bei der Jagd
Entzug der Jagdkarte bei Waffenverbot
Vorläufiges Waffenverbot durch Organ der öffentl. Aufsicht möglich.
Gewehrscheinwerfer erlaubt
Sportschütze Edelversion
Händler müssen verdächtige Transaktionen melden
Keine Waffen (zB auch Messer) für Drittstaatsangehörige
Waffenpass für Militärpolizei und Justizwache
WBK Erweiterung Neu
Führen von Kat B bei der Jagd
Entzug der Jagdkarte bei Waffenverbot
Vorläufiges Waffenverbot durch Organ der öffentl. Aufsicht möglich.
Gewehrscheinwerfer erlaubt
Sportschütze Edelversion
Händler müssen verdächtige Transaktionen melden
Keine Waffen (zB auch Messer) für Drittstaatsangehörige
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WBK Erweiterung Neu
- Black Rifles Matter -
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Das heißt war ich im Jahr 2018 auf 3 Bewerben bin ich Edel Sportschütze?
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE...
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Mindfreeq hat geschrieben:Das heißt war ich im Jahr 2018 auf 3 Bewerben bin ich Edel Sportschütze?
Wennst in einem Verein >= 35 Mitglieder bist, ja. Aber nur Edelsportschütze. Für HiCaps musst Superduperedelsportschütze sein
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
hmg382 hat geschrieben:Mindfreeq hat geschrieben:Das heißt war ich im Jahr 2018 auf 3 Bewerben bin ich Edel Sportschütze?
Wennst in einem Verein >= 35 Mitglieder bist, ja. Aber nur Edelsportschütze. Für HiCaps musst Superduperedelsportschütze sein
Woher hast denn den Unsinn?
Derzeit haben wir mal die Altbestandsregelung für HiCaps und wie das dann nach dem 13.12.19 geregelt sein wird, weiss noch niemand.
Warum kann man nicht mal bei den Tatsachen bleiben?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Altbestand auch noch nicht. Bezüglich Halbautomaten und Magazine bleibt bis 13.12.2019 alles soweit gleich wie jetzt. Allerdings kannst du HA und Magazine die du bis dahin noch kaufst, ab 14.12.2019 innerhalb von 2 Jahren als Altbestand melden.
- Black Rifles Matter -
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Ab wann bis wann müssen Kat. D Altbestand Waffen gemeldet werden?
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Hane hat geschrieben:Ab wann bis wann müssen Kat. D Altbestand Waffen gemeldet werden?
Steht doch alles in den Übergangsbestimmungen aufgelistet.
§58
(15) Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 eine Schusswaffe rechtmäßig besitzen, für die bis zu diesem Zeitpunkt keine Registrierungspflicht bestand, haben diese Schusswaffe binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 gemäß § 33 registrieren zu lassen, sofern noch keine Registrierung vorgenommen wurde.
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Kurz gesagt, ab 14.12.2019 bis 13.12.2021
- Black Rifles Matter -
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Was ich noch nicht ganz kapiert hab: Darf man nun Zubehör (zB ein Wechselsystem) OHNE dem Vermerk "Zubehör" auf der WBK haben oder nicht, solange es nicht über "die doppelte Anzahl an vorhandener Schusswaffen" hinausgeht?
Auszug aus dem Gesetzesvorschlag, den ich im Internet gefunden hab:
§23 Anzahl der erlaubten Waffen
Pkt. 3:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig.
Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Bezieht sich das "dafür" nun auf eine darüber hinausgehende Anzahl oder auf den kompletten Pkt.3?
Danke vorab!
Auszug aus dem Gesetzesvorschlag, den ich im Internet gefunden hab:
§23 Anzahl der erlaubten Waffen
Pkt. 3:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig.
Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Bezieht sich das "dafür" nun auf eine darüber hinausgehende Anzahl oder auf den kompletten Pkt.3?
Danke vorab!
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Yoshi hat geschrieben:Was ich noch nicht ganz kapiert hab: Darf man nun Zubehör (zB ein Wechselsystem) OHNE dem Vermerk "Zubehör" auf der WBK haben oder nicht, solange es nicht über "die doppelte Anzahl an vorhandener Schusswaffen" hinausgeht?
Auszug aus dem Gesetzesvorschlag, den ich im Internet gefunden hab:
§23 Anzahl der erlaubten Waffen
Pkt. 3:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig.
Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Bezieht sich das "dafür" nun auf eine darüber hinausgehende Anzahl oder auf den kompletten Pkt.3?
Danke vorab!
wann ist das inkrafttreten des §23?
steht ziemlich am ende der gesetzesaenderung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Yoshi hat geschrieben:Was ich noch nicht ganz kapiert hab: Darf man nun Zubehör (zB ein Wechselsystem) OHNE dem Vermerk "Zubehör" auf der WBK haben oder nicht, solange es nicht über "die doppelte Anzahl an vorhandener Schusswaffen" hinausgeht?
Auszug aus dem Gesetzesvorschlag, den ich im Internet gefunden hab:
§23 Anzahl der erlaubten Waffen
Pkt. 3:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig.
Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Bezieht sich das "dafür" nun auf eine darüber hinausgehende Anzahl oder auf den kompletten Pkt.3?
Danke vorab!
Doppelte Anzahl der erlaubten Schußwaffen als Zubehör ohne Vermerk.
Darüber nur mittels Vermerk und Bewilligung wie vor der Gesetzesänderung.
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Im §23/3 steht aber nichts mehr davon, dass das gegenständliche Zubehör zu einer bereits bestehenden Waffe gehören muss.
Liege ich hier richtig in der Annahme, dass das das Platzproblem auf WBK/WP entschärfen kann?
Liege ich hier richtig in der Annahme, dass das das Platzproblem auf WBK/WP entschärfen kann?
Tight pants - tight groupings
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
gewo hat geschrieben:wann ist das inkrafttreten des §23?
steht ziemlich am ende der gesetzesaenderung
Ab 1. Jänner 2019 laut Bundesgesetzblatt vom 22. Dezember 2018.
edit:
Fehler meinerseits. Hab die Vorlage offen gehabt und dort wurde noch nicht aufgesplittet.
Danke SSG308 für die Korrektur!
SSG308 hat geschrieben:§ 23 Abs. 2, 2b und 2c treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
§ 23 Abs. 2a und 3 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html
Zuletzt geändert von Atheki am Di 1. Jan 2019, 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?
Atheki hat geschrieben:gewo hat geschrieben:wann ist das inkrafttreten des §23?
steht ziemlich am ende der gesetzesaenderung
Ab 1. Jänner 2019 laut Bundesgesetzblatt vom 22. Dezember 2018.
Tja
Dann müsste das heißen das es ab heute gilt
Formal aber erst wenn das Gesetz veroeffentlicht ist
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