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Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Mo 31. Dez 2018, 08:58
von utc37
Hi!

Was ist ab morgen erlaubt?
Ich habe zwar von einer Menge Änderungen gelesen, aber konkret ab wann ist mir nicht klar...

Dürfen Jäger morgen mit Jagdkarte und WBK Kat B im Revier führen?

Danke & lg

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Mo 31. Dez 2018, 17:59
von Bdave
Schalldämpfer für Jäger
Führen von Kat B bei der Jagd
Entzug der Jagdkarte bei Waffenverbot
Vorläufiges Waffenverbot durch Organ der öffentl. Aufsicht möglich.
Gewehrscheinwerfer erlaubt
Sportschütze Edelversion
Händler müssen verdächtige Transaktionen melden
Keine Waffen (zB auch Messer) für Drittstaatsangehörige
Waffenpass für Militärpolizei und Justizwache
WBK Erweiterung Neu

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Mo 31. Dez 2018, 19:27
von Mindfreeq
Das heißt war ich im Jahr 2018 auf 3 Bewerben bin ich Edel Sportschütze?

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Mo 31. Dez 2018, 19:30
von hmg382
Mindfreeq hat geschrieben:Das heißt war ich im Jahr 2018 auf 3 Bewerben bin ich Edel Sportschütze?


Wennst in einem Verein >= 35 Mitglieder bist, ja. Aber nur Edelsportschütze. Für HiCaps musst Superduperedelsportschütze sein ;)

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 10:08
von Papa Bär
hmg382 hat geschrieben:
Mindfreeq hat geschrieben:Das heißt war ich im Jahr 2018 auf 3 Bewerben bin ich Edel Sportschütze?


Wennst in einem Verein >= 35 Mitglieder bist, ja. Aber nur Edelsportschütze. Für HiCaps musst Superduperedelsportschütze sein ;)

Woher hast denn den Unsinn?
Derzeit haben wir mal die Altbestandsregelung für HiCaps und wie das dann nach dem 13.12.19 geregelt sein wird, weiss noch niemand.
Warum kann man nicht mal bei den Tatsachen bleiben? :roll:

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 11:21
von Bdave
Altbestand auch noch nicht. Bezüglich Halbautomaten und Magazine bleibt bis 13.12.2019 alles soweit gleich wie jetzt. Allerdings kannst du HA und Magazine die du bis dahin noch kaufst, ab 14.12.2019 innerhalb von 2 Jahren als Altbestand melden.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 12:26
von Hane
Ab wann bis wann müssen Kat. D Altbestand Waffen gemeldet werden?

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 14:02
von Atheki
Hane hat geschrieben:Ab wann bis wann müssen Kat. D Altbestand Waffen gemeldet werden?

Steht doch alles in den Übergangsbestimmungen aufgelistet.

§58
(15) Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 eine Schusswaffe rechtmäßig besitzen, für die bis zu diesem Zeitpunkt keine Registrierungspflicht bestand, haben diese Schusswaffe binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 gemäß § 33 registrieren zu lassen, sofern noch keine Registrierung vorgenommen wurde.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 14:26
von Bdave
Kurz gesagt, ab 14.12.2019 bis 13.12.2021

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 15:24
von Yoshi
Was ich noch nicht ganz kapiert hab: Darf man nun Zubehör (zB ein Wechselsystem) OHNE dem Vermerk "Zubehör" auf der WBK haben oder nicht, solange es nicht über "die doppelte Anzahl an vorhandener Schusswaffen" hinausgeht?

Auszug aus dem Gesetzesvorschlag, den ich im Internet gefunden hab:
§23 Anzahl der erlaubten Waffen
Pkt. 3:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig.
Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

Bezieht sich das "dafür" nun auf eine darüber hinausgehende Anzahl oder auf den kompletten Pkt.3?

Danke vorab!

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 15:36
von gewo
Yoshi hat geschrieben:Was ich noch nicht ganz kapiert hab: Darf man nun Zubehör (zB ein Wechselsystem) OHNE dem Vermerk "Zubehör" auf der WBK haben oder nicht, solange es nicht über "die doppelte Anzahl an vorhandener Schusswaffen" hinausgeht?

Auszug aus dem Gesetzesvorschlag, den ich im Internet gefunden hab:
§23 Anzahl der erlaubten Waffen
Pkt. 3:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig.
Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

Bezieht sich das "dafür" nun auf eine darüber hinausgehende Anzahl oder auf den kompletten Pkt.3?

Danke vorab!


wann ist das inkrafttreten des §23?
steht ziemlich am ende der gesetzesaenderung

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 15:40
von Atheki
Yoshi hat geschrieben:Was ich noch nicht ganz kapiert hab: Darf man nun Zubehör (zB ein Wechselsystem) OHNE dem Vermerk "Zubehör" auf der WBK haben oder nicht, solange es nicht über "die doppelte Anzahl an vorhandener Schusswaffen" hinausgeht?

Auszug aus dem Gesetzesvorschlag, den ich im Internet gefunden hab:
§23 Anzahl der erlaubten Waffen
Pkt. 3:
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig.
Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

Bezieht sich das "dafür" nun auf eine darüber hinausgehende Anzahl oder auf den kompletten Pkt.3?

Danke vorab!

Doppelte Anzahl der erlaubten Schußwaffen als Zubehör ohne Vermerk.
Darüber nur mittels Vermerk und Bewilligung wie vor der Gesetzesänderung.

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 16:07
von Octopus
Im §23/3 steht aber nichts mehr davon, dass das gegenständliche Zubehör zu einer bereits bestehenden Waffe gehören muss.

Liege ich hier richtig in der Annahme, dass das das Platzproblem auf WBK/WP entschärfen kann?

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 16:08
von Atheki
gewo hat geschrieben:wann ist das inkrafttreten des §23?
steht ziemlich am ende der gesetzesaenderung

Ab 1. Jänner 2019 laut Bundesgesetzblatt vom 22. Dezember 2018.
edit:
Fehler meinerseits. Hab die Vorlage offen gehabt und dort wurde noch nicht aufgesplittet.
Danke SSG308 für die Korrektur!
SSG308 hat geschrieben:§ 23 Abs. 2, 2b und 2c treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
§ 23 Abs. 2a und 3 treten mit 14. Dezember 2019 in Kraft.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _I_97.html

Re: Neues WaffG: was ist ab 1.1. erlaubt?

Verfasst: Di 1. Jan 2019, 16:15
von gewo
Atheki hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wann ist das inkrafttreten des §23?
steht ziemlich am ende der gesetzesaenderung

Ab 1. Jänner 2019 laut Bundesgesetzblatt vom 22. Dezember 2018.


Tja
Dann müsste das heißen das es ab heute gilt

Formal aber erst wenn das Gesetz veroeffentlicht ist