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WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von gewo » Mi 2. Jan 2019, 14:36

anbei eine broschuere der ARGE zivile sicherheit betreffend der aktuellen aenderungen des WaffG

eine weitere broschuere ist mit herbst geplant, darin sollen die aenderungen mit inkrafttreten per dezember 2019 erlaeutert werden

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf
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Jo_Kux
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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von Jo_Kux » Mi 2. Jan 2019, 14:57

Das mit der Wartezeit bei gescheitertem Psychotest ist mir neu, also doch wieder eine Depperlliste...
Oder hab ich das komplett verpennt?
Wie lässt sich das mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbaren?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

Incite
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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von Incite » Mi 2. Jan 2019, 15:17

was auch noch wichtig ist, weil manche glauben kein Neubeschuss ist nach einer Gewindeanbringung nötig:

Wichtig – Beschusspflicht
Ältere Waffen sind teilweise noch nicht mit einem Schalldämpfergewinde ausgestattet, die ein Anbringen
eines Schalldämpfers ermöglichen. Das an einem Gewehrlauf nachträglich angebrachte Schalldämpfer -
gewinde stellt eine Veränderung an einem höchstbeanspruchten Waffenteil dar.
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Black_Knight
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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von Black_Knight » Mi 2. Jan 2019, 15:24

Jo_Kux hat geschrieben:Das mit der Wartezeit bei gescheitertem Psychotest ist mir neu, also doch wieder eine Depperlliste...
Oder hab ich das komplett verpennt?
Wie lässt sich das mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbaren?


anscheidend hast du das nicht mitbekommen
ist ein Psychologe ein Arzt ?

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hari
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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von hari » Mi 2. Jan 2019, 18:37

Auch ganz interessant:
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl von Schalldämpfern, die ein Jäger besitzen darf, noch hinsichtlich der Kategorie der Schusswaffe für die der Schalldämpfer verwendet wird. Die Überlassung (Kauf) eines Schalldämpfers an einen Jäger muss nicht der Waffenbehörde gemeldet wer- den und wird nicht im Zentralen Waffenregister registriert.

wenn ich mich recht erinnere hat @kuni geschrieben dass sein SD im ZWR eingetragen wurde..

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Myon
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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von Myon » Mi 2. Jan 2019, 18:46

Black_Knight hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Das mit der Wartezeit bei gescheitertem Psychotest ist mir neu, also doch wieder eine Depperlliste...
Oder hab ich das komplett verpennt?
Wie lässt sich das mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbaren?


anscheidend hast du das nicht mitbekommen
ist ein Psychologe ein Arzt ?


Powidl ob Ja oder nein, Schweigepflicht hat er trotzdem ;)

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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von gewo » Mi 2. Jan 2019, 18:52

hari hat geschrieben:Auch ganz interessant:
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl von Schalldämpfern, die ein Jäger besitzen darf, noch hinsichtlich der Kategorie der Schusswaffe für die der Schalldämpfer verwendet wird. Die Überlassung (Kauf) eines Schalldämpfers an einen Jäger muss nicht der Waffenbehörde gemeldet wer- den und wird nicht im Zentralen Waffenregister registriert.

wenn ich mich recht erinnere hat @kuni geschrieben dass sein SD im ZWR eingetragen wurde..



also bis gestern gab es kein feld dafuer
mir waere auch nix dazu beknnt

aber eventuell ging es ja um die meldegebuehr ...?
wird aber bei neukauf wohl gratis gewesen sein
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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von kuni » Mi 2. Jan 2019, 19:14

gewo hat geschrieben:
also bis gestern gab es kein feld dafuer
mir waere auch nix dazu beknnt

aber eventuell ging es ja um die meldegebuehr ...?
wird aber bei neukauf wohl gratis gewesen sein


Meldung ist/wäre gratis
Bisher musste er SD nicht melden - er durfte Sie aber auch nur an Berufsjäger mit Sondererlaubnis ausfolgen. Daher gab es bisher auch keine Möglichkeit der Meldung im ZWR. Ob Meldung notwendig wird sich vermutlich erst in den nächsten Tagen herausstellen.

Wulpe
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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von Wulpe » Mi 2. Jan 2019, 19:19

Black_Knight hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Das mit der Wartezeit bei gescheitertem Psychotest ist mir neu, also doch wieder eine Depperlliste...
Oder hab ich das komplett verpennt?
Wie lässt sich das mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbaren?


anscheidend hast du das nicht mitbekommen
ist ein Psychologe ein Arzt ?


Psychologen haben eine strengere Schweigepflicht (bedeutet: weniger Ausnahmen) als Ärzte.

§ 37. (1) Berufsangehörige sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

(2) Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere zum Zweck einer Zeugenaussage vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, ist als höchstpersönliches Recht nur durch die (den) entscheidungsfähige(n) Patientin (Patienten) zulässig.


Psychologengesetz 2013
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win

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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von gewo » Mi 2. Jan 2019, 19:26

Wulpe hat geschrieben:
Black_Knight hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Das mit der Wartezeit bei gescheitertem Psychotest ist mir neu, also doch wieder eine Depperlliste...
Oder hab ich das komplett verpennt?
Wie lässt sich das mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbaren?


anscheidend hast du das nicht mitbekommen
ist ein Psychologe ein Arzt ?


Psychologen haben eine strengere Schweigepflicht (bedeutet: weniger Ausnahmen) als Ärzte.

§ 37. (1) Berufsangehörige sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

(2) Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere zum Zweck einer Zeugenaussage vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, ist als höchstpersönliches Recht nur durch die (den) entscheidungsfähige(n) Patientin (Patienten) zulässig.


Psychologengesetz 2013


dass heisst also das das ablegen des psychotest ab sofort nur mehr moeglich ist wenn der patient (?) vorher der weitergabe des ergebnisses an die behoerde zustimmt
anders wird es ja wohl nicht gehen

wie wurde das geregelt im vorfeld
hat da jemand einblick
wird ja auch irgendwie kommuniziert worden sein an die berechtigten psychologen ...

edit: laut waffg.info aenderungen beim psychotest auch erst ab dezember 2019?
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kurtk
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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von kurtk » Mi 2. Jan 2019, 21:06

Verstehe ich das richtig, wenn so wie ich denn WP länger als 5 Jahre besitze kann ich eine Erweiterung auf 5 Kat B ansuchen ohne Nachweise? Kann ich mir gar nicht vorstellen....

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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von burggraben » Do 3. Jan 2019, 15:07

kurtk hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, wenn so wie ich denn WP länger als 5 Jahre besitze kann ich eine Erweiterung auf 5 Kat B ansuchen ohne Nachweise? Kann ich mir gar nicht vorstellen....

Die zusätzlichen Plätze kriegst halt eher nicht am WP, sondern auf der WBK und gegebenfalls auf einer neu auszustellenden WBK wenn noch keine hast.

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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von Lindenwirt » Do 3. Jan 2019, 15:19

gewo hat geschrieben:dass heisst also das das ablegen des psychotest ab sofort nur mehr moeglich ist wenn der patient (?) vorher der weitergabe des ergebnisses an die behoerde zustimmt
anders wird es ja wohl nicht gehen


Die Diskussion hatten wir schon mal:
viewtopic.php?t=43189&start=540

Wie ein Amtsarzt der auf eine behördliche Beauftragung hin arbeitet, muss auch ein Psychologe bei einem behördlichen Auftrag das Ergebnis der zuweisenden Behörde natürlich mitteilen.

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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von mrek78 » Do 3. Jan 2019, 16:11

Das "Wesentliche Bestandteile: zusätzlich Rahmen, Gehäuse und sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet
sind."
wirft bei mir Fragen auf, heißt das dass man Griffstücke, Upper, Lower usw. nicht mehr einfach so kaufen kann?

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Re: WaffG per 2019, Broschuere der ARGE zivile Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem BMI

Beitrag von kuni » Do 3. Jan 2019, 16:15

mrek78 hat geschrieben:Das "Wesentliche Bestandteile: zusätzlich Rahmen, Gehäuse und sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet
sind."
wirft bei mir Fragen auf, heißt das dass man Griffstücke, Upper, Lower usw. nicht mehr einfach so kaufen kann?


wennst mir jetzt sagst was beim Upper/Lower gasdruckbelastet ist

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