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Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 07:56
von macgeibes
-nur mal so- vielleicht weiß jemand etwas darüber:
wie schaut's aus mit der Verwahrung einer (oder mehrerer) FFW im Bankschließfach z.B. im Urlaub?
-rechtlich OK?

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 08:24
von sauersigi
Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 08:47
von tousibaer
Morgen.
sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..
Da hab ich andere Erfahrungen gemacht.

Ich habe meine FFW jetzt schon bei der 2. Bank (nicht Filialen derselben Bank) innerhalb der letzten 3 Jahre in einem Bankschließfach und es ist kein Problem. Hatte insgesamt bei 5 Banken angefragt und wäre bei allen gegangen.
(warum auch nicht? ist genauso nur ungefährliches Metall wie Gold oder Silber...)


was das rechtliche Seite betrifft hier die Stelle aus der:

2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
2. WaffV
(BGBl. II Nr. 313/1998 idgF)

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang
stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);


Grüße, Alex

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 09:31
von Kirsi
tousibaer hat geschrieben:Morgen.
sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..
Da hab ich andere Erfahrungen gemacht.

Ich habe meine FFW jetzt schon bei der 2. Bank (nicht Filialen derselben Bank) innerhalb der letzten 3 Jahre in einem Bankschließfach und es ist kein Problem. Hatte insgesamt bei 5 Banken angefragt und wäre bei allen gegangen.
(warum auch nicht? ist genauso nur ungefährliches Metall wie Gold oder Silber...)


was das rechtliche Seite betrifft hier die Stelle aus der:

2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
2. WaffV
(BGBl. II Nr. 313/1998 idgF)

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang
stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);


Grüße, Alex
Liegt deine FFW dauerhaft im Schließfach oder nur wenn du z.B. für längere Zeit verreist?

LG

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 10:29
von tousibaer
Dauerhaft.
Seit ca. 3 Jahren.
Hatte in der Zeit aber noch keine Überprüfung, d.h. habe diesbezüglich noch nichts zu berichten.

Grüße

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 10:38
von sauersigi
tousibaer hat geschrieben:Morgen.
sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..
Da hab ich andere Erfahrungen gemacht.

Ich habe meine FFW jetzt schon bei der 2. Bank (nicht Filialen derselben Bank) innerhalb der letzten 3 Jahre in einem Bankschließfach und es ist kein Problem. Hatte insgesamt bei 5 Banken angefragt und wäre bei allen gegangen.
(warum auch nicht? ist genauso nur ungefährliches Metall wie Gold oder Silber...)


was das rechtliche Seite betrifft hier die Stelle aus der:

2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
2. WaffV
(BGBl. II Nr. 313/1998 idgF)

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang
stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);


Grüße, Alex
Schön wenn eure Bank auf Nachfrage die Verwahrung von FFW erlaubt. Speziell wenn im Gesetz " Safe" steht...Ein Schließfach ist kein Safe.
Mit der Begründung war es mir nicht erlaubt FFW zu deponieren....
Ausserdem kann es auch passieren dass du nicht immer an die Waffe dran kommst, wenn eben der Zugang aus unvorhergesehen Gründen gesperrt ist. Ich meine mich zu erinnern dass die Verwahrung einer Waffe immer so erfolgen muss das der Berechtigte Eigentümer immer Zugriff hat.... vl. Kann das wer bestätigen, bzw. aufklären.

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 10:41
von Jo_Kux
tousibaer hat geschrieben:Dauerhaft.
Seit ca. 3 Jahren.
Hatte in der Zeit aber noch keine Überprüfung, d.h. habe diesbezüglich noch nichts zu berichten.

Grüße
Muss man nicht jederzeit Zugriff auf die Waffen haben? wie machst denn das wenn die Bank zu ist?
Außerdem, was hatdas überhaupt für einen Sinn?
Da kannst auch imnmer nur zu Banköffnungszeiten schiessen gehen... wie kommt man auf sowas?

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 10:51
von doc steel
Montag 07:30–13:00
Dienstag 07:30–13:00
Mittwoch 07:30–13:00
Donnerstag 13:00–19:00
Freitag 13:00–19:00

komische Schiesszeiten hast du..... :think:
für einen Bewerb am Samstag musst dir die Kanon' am Fr holen und hast sie dann bis am Mo zhaus liegen...und daham hast kan Tresor und legst sie derweil in d' Kredenz?
Crazy....

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 10:58
von eXo
sauersigi hat geschrieben:
tousibaer hat geschrieben:Morgen.
sauersigi hat geschrieben:Banken schliessen zumeist die Verwahrung von FFW aus. Einfach nachfragen..
Da hab ich andere Erfahrungen gemacht.

Ich habe meine FFW jetzt schon bei der 2. Bank (nicht Filialen derselben Bank) innerhalb der letzten 3 Jahre in einem Bankschließfach und es ist kein Problem. Hatte insgesamt bei 5 Banken angefragt und wäre bei allen gegangen.
(warum auch nicht? ist genauso nur ungefährliches Metall wie Gold oder Silber...)


was das rechtliche Seite betrifft hier die Stelle aus der:

2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
2. WaffV
(BGBl. II Nr. 313/1998 idgF)

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang
stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);


Grüße, Alex
Schön wenn eure Bank auf Nachfrage die Verwahrung von FFW erlaubt. Speziell wenn im Gesetz " Safe" steht...Ein Schließfach ist kein Safe.
Mit der Begründung war es mir nicht erlaubt FFW zu deponieren....
Ausserdem kann es auch passieren dass du nicht immer an die Waffe dran kommst, wenn eben der Zugang aus unvorhergesehen Gründen gesperrt ist. Ich meine mich zu erinnern dass die Verwahrung einer Waffe immer so erfolgen muss das der Berechtigte Eigentümer immer Zugriff hat.... vl. Kann das wer bestätigen, bzw. aufklären.
Steht im Gesetzestext wirklich "Safe"?

Gelernt wurde uns auch beim Waffenführerschein was anderes und beim überfliegen habe ich Safe jetzt nicht gelesen.

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:02
von diver99
Dann dürfte man hier aber auch nicht deponieren:

http://www.springer-vienna.com/service/safe-room.html

Hier ist der Zugang ebenfalls nur während der Öffnungszeiten möglich.

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:04
von Ares
Geloescht.

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:05
von Jo_Kux
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.

Ich glaub eher da pflanzt uns wer ;-)

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:08
von eXo
Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.

Ich glaub eher da pflanzt uns wer ;-)
Das ist definitiv kein Problem woanders zu verwahren, wichtig ist lediglich das zB deine Freundin oder deine Mutter keinen Zutritt hat zu der Waffe selbst.

Du kannst ohne Probleme bei der Kontrolle sagen "Meine Waffen sind im Haus meiner Eltern im Keller verwahrt" dann werden sie entweder mit dir dort hinfahren oder sich mit dir einen Termin ausmachen wann die Kontrolle mit deiner Anwesenheit durchzuführen ist.

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:14
von LTE
Su uninterresant ist die frage gar nicht.
Ich bin ja Monteur und viel weg, jetzt stehen veränderungen an und ich muss eventuell wieder für 1-2 Jahre durchgehend weg. Sie liegt ja jetzt schon in einem Klasse 1 Schrank samt zusätzlicher absicherung. Aber einfach 2 Jahre da liegen lassen ... mhmmm.
Allerdings ist das auch ein Thema, dass ich mit meiner Behörde besprechen muss, wenn es wirklich soweit kommt :) aber ja es gibt fälle, da macht so eine Frage sinn.
Schöne grüße aus Okpo / Süd Korea

Re: Verwahrung Bankschließfach

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:14
von diver99
Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.

Ich glaub eher da pflanzt uns wer ;-)
Warum sollte er? Was ist, wenn ich einen Nebenwohnsitz habe und dort meine Waffen aufbewahre?