Natürlich ist ein Gericht an rechtsgültig zustandegekommene Verordnungen gebunden. Die Rechtsprechung zur Verwahrung im Auto ist ja erst dadurch entstanden, dass es keine Regelung dazu gab.burggraben hat geschrieben: ↑Sa 16. Feb 2019, 00:00Interessant, das mit dem Auto höre ich zum ersten Mal. Ich bilde mir ein auf der ersten oder zweiten Roadshow Veranstaltung gehört zu haben dass in der Verordnung was zur Verwahrung von Magazinen kommt, bin mir aber nicht mehr sicher.woolf hat geschrieben: ↑Fr 15. Feb 2019, 13:192) die temporäre (bisher ja unzulässige) Verwahrung von Kat. B im Auto: hier soll sich etwas für Sportschützen und Jäger ändern. So wie ich das interpretiert habe, will man damit die - sagen mir mal etwas unausgegorene - Regelung zum Führen bei der Jagd etwas "abrunden".
Spannende Sache das mit der KatB im Auto. Da ist die Judikatur ja sehr eindeutig das dass ein absolutes no-go ist. Wenn das jetzt in einer Verordnung für temporäre Verwahrung unter gewissen Umständen abgesegnet wird, wird das die Gerichte nicht freuen nehm' ich mal an. Gabs nicht schon mal einen Fall wo ein Gericht gesagt hat, dass es sich in seinen Entscheidungen nicht an Verordnungen zu halten braucht, sondern nur an das Gesetz selbst - oder hab ich das falsch in Erinnerung?
Ich würde eine Erleichterung per Verordnung hier sehr begrüßen. Vorallem der Rechtssicherheit wegen.