ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36568
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 14:52

fast12 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß

Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden


Gab es dazu auch irgendeine Erläuterung oder Verweis auf eine rechtliche Grundlage? Soweit ich mich erinnere darf ich in NÖ sogar aus dem (stehenden) Kfz jagen...


ja das stimmt sorry
es ging um das fahrende farhzeug die frage wurde auch gestellt dort

die gesetzliche grundlage ist die im gesetz festgelegte einschraenkung "bei der jagd"

"jagen" kann man nur im revier und nicht auf der fahrt vom und zum revier
und wenn die jagd aus dem auto nach dem jeweiligen jagdrecht OK ist dann darf die waffe im stehenden auto im revier gefuehrt werden

die urspruenglich kursierende einschraenkung auf "wenn eine langwaffe mitgefuehrt wird" war eine arbeitsgrundlage die so nicht weiterverfolgt werden wird
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36568
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 15:02

burggraben hat geschrieben:Jetzt frag ich mich grad selber ob im Falle des ungeregelten Brexit auch alle hier ansässigen Briten dann von heute auf morgen in ein paar Monaten illegale Waffenbesitzer sind.


angeblich laut gestrigem vortrag in salzburg: JA
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36568
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 15:03

burggraben hat geschrieben:
SSG308 hat geschrieben:Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.

Im Ernst? Eine neue Durchführungsverordnung wäre eigentlich schon angebracht.


keine DV

es kommt eine zum thema verwahrung
aber nicht zwingend dieses jahr sondern bei naechster gelegenheit
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36568
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 15:10

SSG308 hat geschrieben:Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3a ("Arbeitgeber") werden ins ZWR eingetragen
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3b ("Jäger") werden nicht ins ZWR eingetragen


es gibt ab sofort drei moeglichkeiten wie ein schalldaempfer besessen werden kann

Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3a ("Arbeitgeber") werden ins ZWR eingetragen
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 2 ("Ausnahmegenehmigung") werden ins ZWR eingetragen

Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3b NEU ("Jäger") werden nicht ins ZWR eingetragen

schalldaempfer gemaess § 17 Abs. 3b NEU ("Jäger")

werden NICHT ins ZWR eingetragen
die ueberlassung ist seitens handel NICHT nach §28 an die behoerde zu melden
die ueberlassung eines jaegers an einen anderen jaeger ist NICHT an die behoerde zu melden

die behoerde wuenscht sich vom handel einen eintrag ausgegebener schalldaempfer in ein kat A waffenbuch
meiner meinung nach gibt es dazu keine gesetzliche grundlage und dieser wunsch widerspricht den bestimmungen der DSGVO
aber wen interessiert schon was ich glaube ...
Zuletzt geändert von gewo am Di 8. Jan 2019, 15:22, insgesamt 1-mal geändert.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1666
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von fast12 » Di 8. Jan 2019, 15:11

gewo hat geschrieben:
ja das stimmt sorry
es ging um das fahrende farhzeug die frage wurde auch gestellt dort

die gesetzliche grundlage ist die im gesetz festgelegte einschraenkung "bei der jagd"

"jagen" kann man nur im revier und nicht auf der fahrt vom und zum revier
und wenn die jagd aus dem auto nach dem jeweiligen jagdrecht OK ist dann darf die waffe im stehenden auto im revier gefuehrt werden

die urspruenglich kursierende einschraenkung auf "wenn eine langwaffe mitgefuehrt wird" war eine arbeitsgrundlage die so nicht weiterverfolgt werden wird


Danke, kenn mich aus. Meine Frage war auch nicht ganz durchdacht, in einem stehenden Fahrzeug kann ich eine Waffe ja auch nur vom Vordersitz auf die Rückbank und zurück transportieren ;-).

Gab es eventuell noch Infos zu:

* Halbautomaten ab 14.12. (Stichwort zB "Teilekompatibilität")
* Einheitliches Verständnis von "Gasdruckbelastet"
* §11b (4) (Bestätigung für Hi-Cap Magazine für Sportschützen): was akzeptiert wird und das nicht...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36568
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 15:21

fast12 hat geschrieben:Gab es eventuell noch Infos zu:
* Halbautomaten ab 14.12. (Stickwort zB "Teilekompatibilität")
* Einheitliches Verständnis von "Gasdruckbelastet"
* §11b (4) (Bestätigung für Hi-Cap Magazine für Sportschützen): was akzeptiert wird und das nicht...


* die teilekompatibiltaet BLEIBT ein thema
es aendert sich hier nichts

* keine angaben zu gasdruckbelastet
die bestimmungen sind auch noch im werden
es ist dazu noch nicht alles festgelegt

* HiCap und halbautomaten

altbesitz
es koennen sowohl NUR magazine als altbesitz angegeben werden aber auch
waffen UND magazine
antraeg ab dezember 2019 bis dezember 2021
beim ALTBESITZ soll - so habe ich es mehrfach verstanden - auf die ANZAHL abgestellt werden
anzahl an waffen und anzahl an magazinen
neuerwerb zum ersatz bestehender ist (!) spaeter noch moeglich
stueckzahlgrenze fuer waffen kat B -> A (altbesitz) und magazinen kat A (hicap altbesitz ) muss seitens des waffenbesitzers selbst beachtet werden

neuerwerb ab dez 2019
wenn die voraussetzungen fuer sportschuetzen erfuellt werden dann wird eine bewilligung fuer waffen kat B-> A und magazine kat A erteilt
es ist dabei KEINE stueckzahlbegrenzung vorgesehen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5126
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Incite » Di 8. Jan 2019, 15:25

Kam vielleicht auch was zu Wechselsystemen?

Ich habe ein OA M5 und dazu ein Match OA Wechselsystem. Wird das Wechselsystem dann auch A? Bleibt es B? nur 10 Schuss oder auch HC wie bei der Basiswaffe zu der es gehört? :think:

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Lindenwirt » Di 8. Jan 2019, 15:26

gewo hat geschrieben:ja das stimmt sorry
es ging um das fahrende farhzeug die frage wurde auch gestellt dort

die gesetzliche grundlage ist die im gesetz festgelegte einschraenkung "bei der jagd"

"jagen" kann man nur im revier und nicht auf der fahrt vom und zum revier
und wenn die jagd aus dem auto nach dem jeweiligen jagdrecht OK ist dann darf die waffe im stehenden auto im revier gefuehrt werden


Was stimmt da jetzt? In den Erläuerungen stand auch am Weg zum und Vom Revier gilt die Berechtigung zum Führen.
Soll das heißen man muss bei Zwischenstopps die KW im geschlossenen Behältnis transportieren wenn man das Auto verlässt (z.b. tanken).

Sind die Erläuterungen nicht mehr gültig und das Führen vom und zum Revier nicht mehr aktuell?

Seids mir nicht bös aber das glaube ich nicht. Gerade im Revier bewegt man sich auch immer wieder mal mit dem Auto, die meisten Reviere sind mehrere 100Hektar groß. Jedesmal die KW zu verstauen wäre da irrsinnig, was soll das bringen?

Benutzeravatar
HowlingWolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 571
Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
Wohnort: Bucklige Welt

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von HowlingWolf » Di 8. Jan 2019, 15:35

gewo hat geschrieben:* die teilekompatibiltaet BLEIBT ein thema
es aendert sich hier nichts

Kann man schon abschätzen, ob MKE T94 oder Springfield M1A damit möglich werden? :shifty:

Benutzeravatar
eXo
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 265
Registriert: Mo 12. Mär 2018, 10:26

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von eXo » Di 8. Jan 2019, 15:38

Incite hat geschrieben:Kam vielleicht auch was zu Wechselsystemen?

Ich habe ein OA M5 und dazu ein Match OA Wechselsystem. Wird das Wechselsystem dann auch A? Bleibt es B? nur 10 Schuss oder auch HC wie bei der Basiswaffe zu der es gehört? :think:

lg


Interessante Frage, hoffentlich gibts hierbei jemand der helfen kann :D

Benutzeravatar
eXo
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 265
Registriert: Mo 12. Mär 2018, 10:26

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von eXo » Di 8. Jan 2019, 15:41

Wenn ich zwei Kat. A Waffe auf meiner Karte habe darf ich untereinander mit Freunden nicht mehr "tauschen" um seine Waffe ausführen zu können?

Oder darf ich diese nur mit einen 10 Schuss Mag aushändigen?

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5753
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von yoda » Di 8. Jan 2019, 15:50

Die Aussage war, dass eine halbautomatische Langwaffe laut Waffengesetz Kriegsmaterial ist, sobald ein einziges waffenrechtlich relevantes KM Teil darin verbaut ist, z.B.: ein Lauf, das würde diese AKM Halbautomaten aus DE für unser Land mit identischen Läufen wie bei den vollautomatischen Modellen zu KM machen.

Ein Händler wollte Ruger Mini 14 Gewehre importieren, er wird wahrscheinlich nicht wissen dass es da auch mal eine vollautomatische Variante gab, also da wird in Zukunft sicher einiges ohne Einstufung im guten Glauben importiert und als Kat. B verkauft, was eigentlich Kat. A ist. Solche Dinge werden dann genau so lange durchgehen bis jemand eine Anzeige macht. Für den Endverbraucher irgendwie eine dumme Situation.

Dämpfer werden nun aber unregistriert und mengenmäßig unbeschränkt an Inhaber einer gültigen Jagdkarte verkauft.

Erweitern lt. Paragraph 23 Abs. 2 geht jetzt auch ohne Vereinszugehörigkeit, von 2 auf 5 nach 5 Jahren und von 5 auf 10 nach weiteren 5 Jahren, das sehe ich als echte Verbesserung.

@Lindenwirt
Bei dem Fall mit dem Tanken wurde ernsthaft gesagt, der Jäger müsste in diesem Fall die Waffe der Kat. B in einem geschlossenen Behältnis in die Tankstelle mitnehmen. Selbst im Revier müsste man die Waffe im verschlossenen Behältnis transportieren, weil man aus einem fahrenden Fahrzeug heraus nicht jagen könne.

Benutzeravatar
burggraben
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1477
Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von burggraben » Di 8. Jan 2019, 15:51

gewo hat geschrieben:* keine angaben zu gasdruckbelastet
die bestimmungen sind auch noch im werden
es ist dazu noch nicht alles festgelegt

Und wo kommen diese Bestimmungen hin wenns keine Verordnung gibt? Dann muss er einen Erlass geben wo das alles drin steht vor Dezember, oder?

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2335
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Glock1768 » Di 8. Jan 2019, 15:53

Lindenwirt hat geschrieben:
Seids mir nicht bös aber das glaube ich nicht. Gerade im Revier bewegt man sich auch immer wieder mal mit dem Auto, die meisten Reviere sind mehrere 100Hektar groß. Jedesmal die KW zu verstauen wäre da irrsinnig, was soll das bringen?


Das halte ich dir für sehr gefährlich ... Jedesmal beim Einsteigen ins Auto die geladene Pistole entladen ... Irgendwann löst sich dabei Mal ein Schuss und wir haben wochenlange Schlagzeilen ... Waffe im Holster ist soweit ungefährlich
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2335
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Glock1768 » Di 8. Jan 2019, 15:58

yoda hat geschrieben:Erweitern lt. Paragraph 23 Abs. 2 geht jetzt auch ohne Vereinszugehörigkeit, von 2 auf 5 nach 5 Jahren und von 5 auf 10 nach weiteren 5 Jahren, das sehe ich als echte Verbesserung..


Hab ich da was versäumt??? Hab das anders in Erinnerung ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15

Antworten