ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 759
- Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Burgenlandy hat geschrieben:NUR Magazine Meldung ...
Wenn passende Waffe vorhanden vor/nach Altbestand? Kein A Platz also kein Anstecken? Oder MUSS dann Meldung Waffe+Mags gemacht werden. Oder man behält Waffe als B und darf Mags nie nutzen.
Magazine für Waffen die man (noch) nicht besitzt? Und dann in x Jahren anschafft - Magazin niemals anstecken? Bspw. Kein.waffen altnestabs somit nur B Plätze aber hicaps Altbestand für diverse andere waffen - wäre dann nur ein legaler hicapsammler?
Naja, die Sache kann man recht klar im Gesetz herauslesen.
Nur Magazine können ja nach § 17 Abs 1 Z 10/11 genehmigt werden. Das hat dann zweifach Sinn:
1. Kat C Waffen
Diese werden beim Anstecken ja nicht zu A, dennoch kriegst in Zukunft keine mehr einfach so. Deswegen sollten besonders diese Personen bis 14.12.2019 gut vorsorgen.
2. Kat B Waffen auf genehmigten Schießstätten
Zwar wird die Waffe beim Anstecken dann zu Kat A Verboten und wenn man keine Genehmigung nach § 17 Abs 1 Z 7/8 hat höchst illegal, sodass man im Normalfall nicht die Magazine sondern die Waffe nach Z 7/8 genehmigen lassen wird, aber auf Schießstätten gilt ja auch für verbotene Waffen das Schießstätten-Privileg.
Der Hauptsinn darin besteht also hauptsächlich darin Magazine genehmigen zu lassen, für die man (noch) kein entsprechendes Kat B hat das man umkategorisieren lassen könnte.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Hirschberg hat geschrieben:gewo hat geschrieben:ins ZWR werden nur schalldaempfer eingetragen die aufgrund eines bescheides besessen werden ...
In das ZWR einer Person, oder wird da eine Liste für SD im ZWR eingerichtet.
Die meisten Bescheide wurden ja vermutlich von Betrieben der Land- u. Forstwirtschaft erwirkt, da kann der
Besitzer eine Einzelperson sein, aber auch eine Personengruppe, eine Gesellschaft, eine Stiftung, ein Land,
der Bund, die Kirche, etc..
keine liste
wenn ein eigentuemer keine person aus dem ZMR ist wird der eigentuemer vermutlich ueber das ergaenzungsregister erfasstund ist dann im ZWR verfuegbar
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
SSG308 hat geschrieben:Für Pulverdampf-Leser nix Neues heute bei Dr. Wagner..
ev. interessant: "Schießstättenprivileg für Schalldämpfer"
demnach könnte mMn. ein Jäger viele Schalldämpfer kaufen und am Schießstand verleihen, Bewerbe veranstalten...
Das wäre natürlich praktisch.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 759
- Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Hi...
Also das mit den Magazinen "erklärt" sich mir nun ned ganz....!?!?
ZITAT aus dem Waffg. >>> 7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung
und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen
aufnehmen kann;
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung,
soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem
Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung,
die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung,
soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen
aufnehmen können;<<<
Zum einen ist hier ja immer nur von Magazinen die für HALBAUTOMATISCHE Schusswaffen/Faustfeuerwaffen die Rede....
Ein Magazin, das ursprünglich für eine VOLLAUTOMATISCHE Schusswaffe ( bsp. Colt M16 ) hergestelllt wurde fällt dann nimmer unter die HiCap Regelung obwohl es in weiterer Folge auch an einem Halbautomaten oder auch an einer Kat C Waffe verwendung finden könnte...??
Was übersehe ich hier?
g
willi
Also das mit den Magazinen "erklärt" sich mir nun ned ganz....!?!?
ZITAT aus dem Waffg. >>> 7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung
und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen
aufnehmen kann;
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung,
soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem
Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung,
die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung,
soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen
aufnehmen können;<<<
Zum einen ist hier ja immer nur von Magazinen die für HALBAUTOMATISCHE Schusswaffen/Faustfeuerwaffen die Rede....
Ein Magazin, das ursprünglich für eine VOLLAUTOMATISCHE Schusswaffe ( bsp. Colt M16 ) hergestelllt wurde fällt dann nimmer unter die HiCap Regelung obwohl es in weiterer Folge auch an einem Halbautomaten oder auch an einer Kat C Waffe verwendung finden könnte...??
Was übersehe ich hier?
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Jetzt ist halt auch die Frage was ein FA M16 Magazin von einem HA AR15 Magazin unterscheidet...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
woolf hat geschrieben:panhandle hat geschrieben:Ein Magazin, das ursprünglich für eine VOLLAUTOMATISCHE Schusswaffe ( bsp. Colt M16 ) hergestelllt wurde fällt dann nimmer unter die HiCap Regelung obwohl es in weiterer Folge auch an einem Halbautomaten oder auch an einer Kat C Waffe verwendung finden könnte...??
Wenn man das Gesetz wörtlich auslegt, wäre das Magazin theoretisch nicht vom Verbot erfasst.
Ich habe aber etwas Zweifel, dass das auch in der Praxis so laufen wird.
Steckst du so ein Magazin an einen HA wird er dadurch aber trotzdem zu einer verbotenen Waffe.
Ich glaube zum Thema VA Magazine gibt es auch schon einen eigenen Thread.
Das ist jetzt nur eine Mutmaßung meinerseits aber ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine Unterscheidung bei Magazinen zwischen A, B und C gemacht werden würde. Das wäre ja Hahnebüchen.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
die ad hoc rechtsauslegung auf der roadshow - es wurde ja danach gefragt - war:
auch ein urspruenglich fuer einen vollautomaten gefertigtes magazin ist ein Magazin für die HALBAUTOMATISCHE Schusswaffe wenn es dort reinpasst und funktioniert
lediglich ein VA magazin dass baulich in KEINEN halbautimaten reinpasst (STG44 ?) waere nicht vom HiCap bann erfasst
auch ein urspruenglich fuer einen vollautomaten gefertigtes magazin ist ein Magazin für die HALBAUTOMATISCHE Schusswaffe wenn es dort reinpasst und funktioniert
lediglich ein VA magazin dass baulich in KEINEN halbautimaten reinpasst (STG44 ?) waere nicht vom HiCap bann erfasst
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
gewo hat geschrieben:die ad hoc rechtsauslegung auf der roadshow - es wurde ja danach gefragt - war:
auch ein urspruenglich fuer einen vollautomaten gefertigtes magazin ist ein Magazin für die HALBAUTOMATISCHE Schusswaffe wenn es dort reinpasst und funktioniert
lediglich ein VA magazin dass baulich in KEINEN halbautimaten reinpasst (STG44 ?) waere nicht vom HiCap bann erfasst
Dem Widerspricht die Regelung der Glock Magazine mit z.b. 17 Schuss welche in eine Langwaffe passen - die sind lt. den Anmerkungen nicht meldepflichtig ....
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
kuni hat geschrieben:Dem Widerspricht die Regelung der Glock Magazine mit z.b. 17 Schuss welche in eine Langwaffe passen - die sind lt. den Anmerkungen nicht meldepflichtig ....
wo steht das denn?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Auch da wird's wieder davon abhängig sein wo du sie hineinsteckst:
Glock wird Kat. B bleiben während im OA 10 zb sie zum Kat. A wird.
Glock wird Kat. B bleiben während im OA 10 zb sie zum Kat. A wird.
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE...
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2337
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
gewo hat geschrieben:kuni hat geschrieben:Dem Widerspricht die Regelung der Glock Magazine mit z.b. 17 Schuss welche in eine Langwaffe passen - die sind lt. den Anmerkungen nicht meldepflichtig ....
wo steht das denn?
da gab es ein Schriftstück seitens BMI ... ich habe genau das gezogen auf Glock 17 Magazine in Langwaffen auch gelesen ... hab das Dokument jetzt aber nicht in Reichweite ... kann es aber bestätigen
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 712459.pdf Auf Seite 6, widerspricht eigentlich der EU Verordnung, lustigerweise. Und dann wird trotzdem beim Vortrag behauptet Kalaschnikowmagazine seien §17 sobald sie in einen Halbautomaten passen, obwohl Gesetz + Erläuterungen das genaue Gegenteil aussagen. Die wissen wirklich nicht was sie schreiben oder sagen...gewo hat geschrieben:kuni hat geschrieben:Dem Widerspricht die Regelung der Glock Magazine mit z.b. 17 Schuss welche in eine Langwaffe passen - die sind lt. den Anmerkungen nicht meldepflichtig ....
wo steht das denn?
Dem Schwachsinn hat dann noch irgendein Händler? zugestimmt, der gemeint hat das würde sich nur beispielsweise nur auf MP40 Magazine beziehen, die aufgrund des Gesetzes frei wären, weil es keine halbautomatische MP40 gäbe, obwohl auch das nicht der Fall ist, weil es auf der Welt eine Unmenge an halbautomatischen MP40 gibt. Widerspruch gab es da seitens des BMI auch keinen...