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Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Do 10. Jan 2019, 12:50

titan hat geschrieben:Nach pers. Auskunft von Mag Gartner sind Kat A Magazine frei.


herr ministerialrat mag robert gartner hat auf der roadshow das selbe gesagt
nur war da ein nachsatz

seine aussage war ziemlich woertlich auf die nachfrage was ist wenn ein kat A magazin auch in einer kat B waffe verwendet werden kann:

kat A magazine sind tatsaechlich weiterhin "frei" .... es seie denn sie passen in eine kat B oder C waffe .....
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MikeD
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von MikeD » Do 10. Jan 2019, 13:01

Das mit der begrenzten Anzahl kann aber nur für Magazine alleine (ohne passende Waffe) gelten (§17 Abs. 9 & 10), da man bei einer Genehmigung nach §17 Abs. 7 & 8 lt. Gesetz auch zum Erwerb solcher Magazine berechtigt ist (§17 Abs. 2):
...
Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen,
die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
...

Hat man also eine Kat. B Waffe und mindestens EIN HiCap Magazin gemeldet, kann man später beliebig nachkaufen.
Der Nachweis für den Altbestand ist leicht zu führen, man legt EIN solches Magazin der Behörde vor (die Waffe ist ja im ZWR).
Oder noch besser, man legt einen Kaufbeleg vor...

Interessant wird es erst, wenn ich später eine (Kat. B) Waffe kaufe, zu der auch ein HiCap Magazin einer dafür genehmigten Waffe passt. Beispiel: Glock 9mm HiCap passt ja auf verschiedene Modelle, darf ich es dann nur mit der ursprünglichen Waffe verwenden ? Wenn ja, was passiert wenn ich diese Waffe (als Kat. B) ohne Magazine verkaufe, werden die Magazine dann illegal ?

titan
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von titan » Do 10. Jan 2019, 13:19

gewo hat geschrieben:
titan hat geschrieben:Nach pers. Auskunft von Mag Gartner sind Kat A Magazine frei.


herr ministerialrat mag robert gartner hat auf der roadshow das selbe gesagt
nur war da ein nachsatz

seine aussage war ziemlich woertlich auf die nachfrage was ist wenn ein kat A magazin auch in einer kat B waffe verwendet werden kann:

kat A magazine sind tatsaechlich weiterhin "frei" .... es seie denn sie passen in eine kat B oder C waffe .....


Und, was hat das jetzt mit der Stückzahl zu tun?
"Passen" IN tut halt vieles aber passend FÜR ist es noch lange nicht.
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Glock1768 » Do 10. Jan 2019, 13:30

gewo hat geschrieben:kat A magazine sind tatsaechlich weiterhin "frei" .... es seie denn sie passen in eine kat B oder C waffe .....


sorry, aber Kat C ist doch bitte ausgenommen. Mein TROY PAR ist Kat C und hier darf ich Magazine mit mehr als 10 Schuss weiterverwenden. C bleibt auch mit HiCap Magazin C und wird nicht A

HiCap Magazine benötigen künftig eine entsprechende Genehmigung, egal ob ich keine Waffe daheim habe, oder A/B/C Waffen vorhanden sind.

Noch eine Frage: Wurden Magazinbegrenzer angesprochen? Wenn ich in ein HiCap-Magazin einen Begrenzer installiere, ist das Magazin dann weiterhin ein HiCap-Magazin? Oder nicht?
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von yoda » Do 10. Jan 2019, 13:48

gewo hat geschrieben:
titan hat geschrieben:Nach pers. Auskunft von Mag Gartner sind Kat A Magazine frei.


herr ministerialrat mag robert gartner hat auf der roadshow das selbe gesagt
nur war da ein nachsatz

seine aussage war ziemlich woertlich auf die nachfrage was ist wenn ein kat A magazin auch in einer kat B waffe verwendet werden kann:

kat A magazine sind tatsaechlich weiterhin "frei" .... es seie denn sie passen in eine kat B oder C waffe .....
Das ist genau das was ich kritisiere, denn es steht im §17 Folgendes:

"9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffenmit Zentralfeuerzündung, die mehr als
20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht
unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;"

Es wird somit dem Wort für im exakt selben Zusammenhang, eine vollkommen andere Bedeutung gegeben, der Grund ist mir auch vollkommen klar, wenn man hier "passend für" schreiben würde, wären sämtliche Glock 17 Magazine auch verboten weil sie in Halbautomaten (Ruger PCC) passen, deswegen schreibt man einfach für und sagt dann in den Erläuterungen dass der Fall Glock 17 Magazin zufällig passend für Halbautomat OK ist.

Auf der anderen Seite wurde beim Vortrag aber behauptet dass der Fall Magazin Vollautomat passend für Halbautomat nicht OK ist, solche Magazine sollen unter §17 fallen, daraus würden sich aber interessante Probleme ergeben. Es gibt Magazine von Vollautomaten wo es aktuell noch keine passenden Halbautomaten gibt, was aber jederzeit der Fall sein kann, es gibt auch von Magazine von Pistolen die in Vollautomaten und Halbautomaten passen usw. Also warum man das nicht einfach einheitlich auslegt verstehe ich überhaupt nicht, wenn man sagt "produziert/gefertigt für" wäre alles glasklar.

Wahrscheinlich wollte man einerseits der EU Richtlinie entsprechen, aber andererseits verhindern, dass z.B.: Glock 17 Magazine unter den §17 fallen, in der Richtlinie stand nämlich eindeutig "Ladevorrichtung..... die montiert werden KANN", da stand nichts von FÜR. Das Gesetz erfüllt die Richtlinie somit nicht UND schafft rechtliche Unsicherheiten, wenn die das am Ende des Tages wirklich so auslegen.

Hier der Link zur Richtlinie: http://bit.do/eC7Rb
einfach mal unter Ladevorrichtung suchen...

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Black_Knight » Do 10. Jan 2019, 14:09

Glasklar wäre es wenn man sagt Magazine über xy Schuss sind Verboten außer für Altbesitzer und Sportschützen

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von yoda » Do 10. Jan 2019, 14:28

Black_Knight hat geschrieben:Glasklar wäre es wenn man sagt Magazine über xy Schuss sind Verboten außer für Altbesitzer und Sportschützen
Dann dürfte man eine Glock 17 nicht mehr mit Magazin an normale WBK Inhaber verkaufen, ich vermute das war das Problem. Das haben sich vordergründig die EU Schwachköpfe bei ihrer Definition nicht überlegt.

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Glock1768 » Do 10. Jan 2019, 14:29

yoda hat geschrieben:
Black_Knight hat geschrieben:Glasklar wäre es wenn man sagt Magazine über xy Schuss sind Verboten außer für Altbesitzer und Sportschützen
Dann dürfte man eine Glock 17 nicht mehr mit Magazin an normale WBK Inhaber verkaufen, ich vermute das war das Problem. Das haben sich vordergründig die EU Schwachköpfe bei ihrer Definition nicht überlegt.


dafür werden sie auch nicht bezahlt ...

Vorsicht SARKASMUS ... ;)
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Promo » Do 10. Jan 2019, 15:05

Die Beschränkung auf eine gewisse Stückzahl stammt m.E. aus der aktuellen Konfiguration des ZWR für Bewilligungen nach § 17. Eine derartige Bewilligung ist zur Zeit in folgender Form auf WBK/WP-Rückseite vermerkt:
Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte/des Waffenpasses ist berechtigt:
- Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen(, führen) und einzuführen:
> X gem. Z.Y<

.. wobei X eben die Anzahl und Y sich auf die Ziffer des § 17 Abs. 1 bezieht. Beispielsweise 1 gem. Z.4 (für eine Pumpgun). Bearbeiter auf Behörden haben für diese Bewilligungen im ZWR lediglich Felder, wo Sie die Ziffer und die Anzahl eben verpflichtend befüllen müssen. Eine Bewilligung über das Freifeld unterhalb ist nicht vorgesehen. Daher könnten zur Zeit derartige Bewilligungen nur für eine bestimmte Anzahl von Magazinen erteilt werden.

Nachdem aber ohnehin das ZWR geändert wird, könnte es sein, dass für Bewilligungen nach § 17 Abs. 1 Z. 9/10/whatever die Anzahl nicht mehr verpflichtend zu befüllen ist. Wünschenswert wäre es.
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von yoda » Do 10. Jan 2019, 15:43

Ich glaube mich erinnern zu können, dass das so geplant ist dass man für bewilligte §17 Magazine problemlos Ersatz kaufen kann, bin mir aber nicht 100% sicher, vielleicht weiß es Gewo noch.

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von bino71 » Do 10. Jan 2019, 15:53

titan hat geschrieben:@bino
Kann ich mir so nicht vorstellen.
1. Wäre dies eine Ungleichbehandlung die man mMn anfechten könnte.
2. Darf ich als Schütze Zubehör, dass jede Hausfrau straffrei angreifen darf, nicht berühren (Innehabung).
3. Der Schützenkollege der sein Magazin in meinem Kofferraum vergisst verliert, macht mich zum Straftäter,
4. Wenn dich wer nicht mag, wirft er dir ein Magazin über den Zaun.
5. Die Polizei hat nicht die Kompetenz, Magazine zu unterscheiden wenn diese nicht markiert sind.
6. Punkt 5 führt zwangsläufig zur Beschlagnahme und Verfahren, das jedes mahl einen Sachverständiger erforderlich macht.
Etc

Neben gewo seinen Beispielen, hätten wir
Einer ohne WBK/Jagdkarte darf FMJ Munition nicht für seinen Prügel verwenden. Kannst mehr oder weniger auf alle 6 Punkte umlegen.
Und Ja als LWB hat man eine große Verantwortung und wird zur Rechenschaft gezogen. Ein "ich habs net gewußt", oder "er wars" funktioniert nicht.

Wegen "kat A magazine sind tatsaechlich weiterhin "frei"" bin ich froh, vorallem wegen der Verwahrung von Kat A Zeugs.
Aber da kommt wohl noch die Verordnung.

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Do 10. Jan 2019, 16:29

Glock1768 hat geschrieben:
Noch eine Frage: Wurden Magazinbegrenzer angesprochen? Wenn ich in ein HiCap-Magazin einen Begrenzer installiere, ist das Magazin dann weiterhin ein HiCap-Magazin? Oder nicht?


wurde angesprochen
vermutlich nicht zulaessig

muesste irreversibel sein (ausgegossen evt?)
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Glock1768 » Do 10. Jan 2019, 17:44

Danke ... Habe ich befürchtet ... D.h. ich habe die Wahl 3. Stück 21 Schuss Magazine für meine Glocks wegschmeißen oder alle meine Glocks auf Kat A zu melden ... Wegen einem Schuss :doh: ... Gekauft weil die Magazine einfach beim Wechsel leichter zu greifen sind ...
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von yoda » Do 10. Jan 2019, 17:52

Falls du das vermeiden willst solltest du die Magazine seperat melden, dann bleibt die Glock Kat. B, die Magazine sind aber Kat. A, wenn du das Magazin dann ansteckst hast du eine Kat. A Waffe, was du aber auf behördlich genehmigten Schießstätten (§14) darfst. Außerhalb der Schießstätten darfst es dann aber auf keinen Fall anstecken.

wate
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von wate » Do 10. Jan 2019, 18:28

Glock1768 hat geschrieben:Danke ... Habe ich befürchtet ... D.h. ich habe die Wahl 3. Stück 21 Schuss Magazine für meine Glocks wegschmeißen oder alle meine Glocks auf Kat A zu melden ... Wegen einem Schuss :doh: ... Gekauft weil die Magazine einfach beim Wechsel leichter zu greifen sind ...


Wo liegt das Problem wenn alle Glocks auf Kat A gemeldet sind? Es gibt keine Pumpgun Regelung, der KAt A Platz ist ein Abstrakter, dh man kann, wenn das Magazin die dementsprechende Größe hat, die Waffe jederzeit als Kat B verkaufen und eine andere Waffe auf diesen Platz melden.

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