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Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von sauersigi » Sa 12. Jan 2019, 12:46

panhandle hat geschrieben:Hi....
@susi

Soweit ich das hier allgemein geschriebene - und auch mit dem Waffg. in gegenüberstellung gesehene - richtig interpretiere, wäre es eben als "Nachteil" zu sehen, dass Dir eine Kat A Meldung (bezogen auf eine Kat B Waffe) eben diesen Kat B Platz "kostet".

Die "Meldung" eines HiCap Mags - die ja auch "Kat A repräsentieren" haben aber keinen Einfluss auf einen Kat B Platz, da sie ja nicht unter eine Genehmigungspflicht fallen.

Desweiteren ( zumindest so sehe ich das ) ist/bleibt ja auch diese "vorerst" als Kat A "gemeldete "B Waffe" weiterhin "auch" eine B Waffe in verbindung mit einem "normalen" Mag.

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D.h man bräuchte eine Art zeitlich begrenzte Erlaubnis eine Kat A Waffe zu besitzen solange ein Hi Cap Mag angesteckt ist das man aufgrund Altbestand oder Edelsportschützenregelung besitzen darf...
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von panhandle » Sa 12. Jan 2019, 12:52

Ich sehe diese Kat A meldung eben "nur" als "zeitliche " Geschichte.....Gerade das Du eben ohne Probs ein HiCap anstecken darfst...

Eben mit HiCap Kat A ohne HiCap wiederum Kat B....
(prinzipiell zumindest)...

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von susi » Sa 12. Jan 2019, 12:54

Danke für Deine Hinweise, panhandle. Ich sehe das auch so.
Meine Vermutung: es gibt also keinen Nachteil. Wenn ich meine Glock als A Waffe registriere, steht halt dann in meiner WBK (vorher: 2Plätze KAT B) nachher: 1 Platz KAT A + 1 Platz KAT B. Sollte ich statt meiner Glock KAT A in einem Jahr eine CZ KAT B Pistole erwerben wollen, muß ich die CZ Dann eben als KAT B melden und ich verliere den KAT A Eintrag in meiner WBK. Der Platz ist dann halt für immer weg - wenn ich nicht Edelsportschützin werde, um wieder einen KAT A Platz zu erhalten.
Grüße
susi

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Hane » Sa 12. Jan 2019, 12:55

susi hat geschrieben:Ist jemandem irgendein Nachteil bekannt, der daraus entstehen würde, eine Glock als KAT A zu melden?


Mein Waffenpass ist nur für Kat B

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Sa 12. Jan 2019, 12:58

im wesentlichen ja
trotzdem ist das irgendwie ein wahnsinn

da hams die vorab tenehmigung der zubehoere abgeschafft weil
- ein riesenaufwand fuer die verwaltung und
- es besteht ja sowieso ein rechtsanspruch,
daher ein voellig sinnloser formalakt

und jetzt machens das selbe nochmal mit den kat A und hicaps

die sollen einfach auf antrag einen bescheid ausstellen dass fuer den hr XYZ das genehmigungsdokument wbk/wp nr 123456 ggf auch fuer echt,aessig besessene waffen mit hicap gilt auch wenn diese waffen zu diesem zeitpunkt kat A sind

basta
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von susi » Sa 12. Jan 2019, 13:00

@hane
Könnte dann ja als Altbestand auch möglich sein den Waffenpass auf KAT A zu ändern.
Grüße
susi

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von susi » Sa 12. Jan 2019, 13:01

@gewo
Als gelernte Ösis, wissen wir, wie es bei uns so läuft. Weshalb einfach, wenn es auch kompliziert möglich ist.
Grüße
susi

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von panhandle » Sa 12. Jan 2019, 13:03

Hi..
@Hane

ja, so gesehen schon, aber es wird in diesem zusammenhang wohl auch diese "Kat A" Meldung/ANzeige sich auf den WP machen lassen..... das Gesetz sieht das ja auch vor....

siehe § 17 Abs. 3 >>>(3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr
vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb,
Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der
Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie
B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die
Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und
Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum
Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot
des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.

Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für
den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B
ist entsprechend einzuschränken.<<<

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von MikeD » Sa 12. Jan 2019, 13:10

Elyna hat geschrieben:Meine Frage ist nach wie vor ob ein WP der dann einen Kat A Platz hat zum führen einer Kat B berechtigt?
Ich würde sagen NEIN, da dies der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat (ansonsten hätte er eine Regelung analog zu §35 Abs 2 (1), dass ein WP für Kat B auch zum Führen von Kat. C(D) berechtigt, eingebaut).

Aus meiner Sicht würde eigentlich nur Sinn machen, die Felder für §17(1) Pkt.7 und 8 als JA/NEIN Felder auszuführen und nur die Berechtigung einzutragen. Die Waffe(n) bleiben weiter Kat B. (kein zusätzlicher Platz) und z.B. ein (X) im Feld bedeutet, dass man sie auch als Kat. A besitzen (führen) darf.

Damit werden eine Menge Probleme vermieden und Altbestands-Besitzer behalten ihre Berechtigung wie bisher.

Und auch der optisch negative Effekt, dass es plötzlich eine Menge an Kat. A waffen mehr gibt, wird vermieden.

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Hane » Sa 12. Jan 2019, 13:33

Ich werde nicht zur BH gehen um meinen Waffenpass zu ändern. Zum Schluss kommen Sie drauf, dass du auch die Jäger-Regelung reichen würde.

Aber es betrifft mich eh nicht, hab keine Glock.
Wenn B Waffe einstecken, dann meist die Ruger LCP. Oder den Schrothalbautomatenbeim Krähenjagen.
Wollte nur ein Beispiel bringen

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von combatmiles » Sa 12. Jan 2019, 14:16

ich hab beides...

WP Kat "B" für 2 Stk

WBK für 4x "B"
1x "A" Pumpgun

ein Platz auf dem WP wär noch frei..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von Glock1768 » Sa 12. Jan 2019, 14:21

gewo hat geschrieben:im wesentlichen ja
trotzdem ist das irgendwie ein wahnsinn

da hams die vorab tenehmigung der zubehoere abgeschafft weil
- ein riesenaufwand fuer die verwaltung und
- es besteht ja sowieso ein rechtsanspruch,
daher ein voellig sinnloser formalakt

und jetzt machens das selbe nochmal mit den kat A und hicaps

die sollen einfach auf antrag einen bescheid ausstellen dass fuer den hr XYZ das genehmigungsdokument wbk/wp nr 123456 ggf auch fuer echt,aessig besessene waffen mit hicap gilt auch wenn diese waffen zu diesem zeitpunkt kat A sind

basta


Gewo, wie ist das jetzt rechtlich beim Kauf von Zubehör? Kann ich jetzt gleich zum Händler und der trägt das Zubehör entsprechend zur Waffe ein?

Oder wie sieht das jetzt aus?
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Sa 12. Jan 2019, 14:23

Glock1768 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:im wesentlichen ja
trotzdem ist das irgendwie ein wahnsinn

da hams die vorab tenehmigung der zubehoere abgeschafft weil
- ein riesenaufwand fuer die verwaltung und
- es besteht ja sowieso ein rechtsanspruch,
daher ein voellig sinnloser formalakt

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basta


Gewo, wie ist das jetzt rechtlich beim Kauf von Zubehör? Kann ich jetzt gleich zum Händler und der trägt das Zubehör entsprechend zur Waffe ein?

Oder wie sieht das jetzt aus?


komm
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dein zubehoer kauf wird von mir ganz normal an die behoerde gemeldet
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von combatmiles » Sa 12. Jan 2019, 14:24

also wenn i ma jetzt an 2. Lauf dazukauf macht des der Händler mit dem Zubehörantrag? Auf meiner WBK steht no nix vo Zubehör...
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