panhandle hat geschrieben:Hi....
@susi
Soweit ich das hier allgemein geschriebene - und auch mit dem Waffg. in gegenüberstellung gesehene - richtig interpretiere, wäre es eben als "Nachteil" zu sehen, dass Dir eine Kat A Meldung (bezogen auf eine Kat B Waffe) eben diesen Kat B Platz "kostet".
Die "Meldung" eines HiCap Mags - die ja auch "Kat A repräsentieren" haben aber keinen Einfluss auf einen Kat B Platz, da sie ja nicht unter eine Genehmigungspflicht fallen.
Desweiteren ( zumindest so sehe ich das ) ist/bleibt ja auch diese "vorerst" als Kat A "gemeldete "B Waffe" weiterhin "auch" eine B Waffe in verbindung mit einem "normalen" Mag.
g
willi
D.h man bräuchte eine Art zeitlich begrenzte Erlaubnis eine Kat A Waffe zu besitzen solange ein Hi Cap Mag angesteckt ist das man aufgrund Altbestand oder Edelsportschützenregelung besitzen darf...