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Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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burggraben
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Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von burggraben » Di 8. Jan 2019, 12:18

Ich mach mal einen Thread auf um neue Erkenntnisse aus der ARGE ZS Roadshow zu diskutieren. Ich habe gestern leider die erste Hälfte verpasst.

Interessant fand ich die Aussage dass es für Altbestand einen A-Platz gibt und man später da drauf andere Waffen kaufen können soll.

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 12:56

Offenbar Ende der Kulanz nachregistrierungsmoeglichkeit fuer meldepflichtige aber bisher nicht gemeldete kat C und kat D Waffen

Es muss bei einer ZWR Meldung ab Dezember verpflichtend der Vorbesitzer angegeben werden

Meldung von Waffen die noch nicht im ZWR sind nur mehr ueber die behoerde
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frankox
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von frankox » Di 8. Jan 2019, 13:06

Übergangsfrist

Meldungen der Magazine

14.12.19 bis 13.12.21

Das ZWR muss dafür erst erweitert werden.

Die neuen Kategoriesierungen gelten ab 14.12.19.

MikeD
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von MikeD » Di 8. Jan 2019, 13:44

gewo hat geschrieben:Offenbar Ende der Kulanz nachregistrierungsmoeglichkeit fuer meldepflichtige aber bisher nicht gemeldete kat C und kat D Waffen

Es muss bei einer ZWR Meldung ab Dezember verpflichtend der Vorbesitzer angegeben werden

Meldung von Waffen die noch nicht im ZWR sind nur mehr ueber die behoerde

Bedeutet wohl, dass der Kat. D Altbestand - sofern kein Vorbesitzer bekannt ist - bis 13.12.2019 gemeldet werden muss ?!

Was passiert ab dem 14.12.2019, wenn man keinen Vorbesitzer angeben kann und die Waffe bisher nicht im ZWR ist ?
Wird wohl bei vielen "alten" Schrotflinten der Fall sein...

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von fast12 » Di 8. Jan 2019, 13:51

* Gab es Details wie die Nachregistierung von Altbestands-Magazinen im ZWR nun wirklich ausschauen soll? Also jedes Stück einzeln, oder bekommt man eine allgemeine Erlaubnis große Magazine zu besitzen?

* Details zur Einstufung von Halbautomaten ab 14.12.19?

Edit: Datum korrigiert
Zuletzt geändert von fast12 am Di 8. Jan 2019, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 13:57

Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß

Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von SSG308 » Di 8. Jan 2019, 14:05

Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Wer Magazine aus Altbestand hat, bekommt die entsprechende Anzahl als Magazin-Plätze (und kann auf diesen Plätzen auch nachkaufen)
Wer Magazine als Sportschütze hat ("§11b"), bekommt einfach Magazine eingetragen (ohne Stückzahlbeschränkung)

Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von SSG308 » Di 8. Jan 2019, 14:09

MikeD hat geschrieben:Was passiert ab dem 14.12.2019, wenn man keinen Vorbesitzer angeben kann und die Waffe bisher nicht im ZWR ist ?
Wird wohl bei vielen "alten" Schrotflinten der Fall sein...


Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag eine Verwaltungsübertretung und somit den Besitzer zur Registrierung an die Behörde verweisen.

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von gewo » Di 8. Jan 2019, 14:17

MikeD hat geschrieben:Was passiert ab dem 14.12.2019, wenn man keinen Vorbesitzer angeben kann und die Waffe bisher nicht im ZWR ist ?
Wird wohl bei vielen "alten" Schrotflinten der Fall sein...


im den neuen bestimmungen steht dass sich der verkaeufer dem kaeufer gegenueber legitimieren muss

in welchen faellen sollte es also der fall sein dass man bei einem kauf nach dem 14.12.2019 den vorbesitzer nicht angeben kann?
auch alte schrotflinten haben einen vorbesitzer ....

die alten kat D sind nicht das problem
zum problem werden meldepflichtige kat C die bisher nicht ins ZWR gemeldet worden sind
Zuletzt geändert von gewo am Di 8. Jan 2019, 14:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von fast12 » Di 8. Jan 2019, 14:17

Vielen Dank schon mal für eure Infos! Bitte lasst und wissen was euch sonst noch einfällt.


SSG308 hat geschrieben:Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.
- :clap: Das wird ein Spaß :lol:

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von fast12 » Di 8. Jan 2019, 14:23

gewo hat geschrieben:Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß

Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden


Gab es dazu auch irgendeine Erläuterung oder Verweis auf eine rechtliche Grundlage? Soweit ich mich erinnere darf ich in NÖ sogar aus dem (stehenden) Kfz jagen...

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von SSG308 » Di 8. Jan 2019, 14:26

fast12 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß

Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden


Gab es dazu auch irgendeine Erläuterung oder Verweis auf eine rechtliche Grundlage? Soweit ich mich erinnere darf ich in NÖ sogar aus dem (stehenden) Kfz jagen...


Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag: im sich bewegenden Kfz

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von SSG308 » Di 8. Jan 2019, 14:30

Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3a ("Arbeitgeber") werden ins ZWR eingetragen
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3b ("Jäger") werden nicht ins ZWR eingetragen

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von burggraben » Di 8. Jan 2019, 14:47

SSG308 hat geschrieben:Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.

Im Ernst? Eine neue Durchführungsverordnung wäre eigentlich schon angebracht.

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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Beitrag von burggraben » Di 8. Jan 2019, 14:51

Das Waffenverbot für Leute aus Drittstaaten mit Wohnsitz in AT war ein Thema und ist wohl eine Sache wo es ein paar blöde Grenzfälle geben wird. zb der reiche Russe mit Jagdrevier und Jagdschein
Oder die Schweizer für die das anscheinend auch gilt. Jetzt frag ich mich grad selber ob im Falle des ungeregelten Brexit auch alle hier ansässigen Briten dann von heute auf morgen in ein paar Monaten illegale Waffenbesitzer sind.

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