Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse
Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 14:27
woolf hat geschrieben:Hane hat geschrieben:Ich werde nicht zur BH gehen um meinen Waffenpass zu ändern. Zum Schluss kommen Sie drauf, dass du auch die Jäger-Regelung reichen würde.
Aber es betrifft mich eh nicht, hab keine Glock.
Wenn B Waffe einstecken, dann meist die Ruger LCP. Oder den Schrothalbautomatenbeim Krähenjagen.
Wollte nur ein Beispiel bringen
Die Angst halte ich für unbegründet.
Du hast eine gültigen WP, den kann man dir nicht so einfach wieder wegnehmen, auch wenn für dich die Jägerregelung jetzt zumutbar wäre.
Durch die Übergangsbestimmungen - sofern du eben eine entsprechende Waffe hättest - hast du einen Rechtsanspruch auf die Änderung deines WP.
Ein Problem könnte es aber geben wenn man nicht nur einen WP, sondern WP+WBK hat. Bekommt man dann den A Platz auf den WP oder die WBK? Weiß man noch nicht genau.
ich bin mir da nicht sicher
eine wbk bzw ein wp sind ein bescheid mit ausweischarakter
du beantragst mit einer ergaenzung auf kat A die abaenderung des bescheides
ich bin nicht zu 100% sicher dass im zuge deines abaenderungsantrages nicht auch die anspruchsvoraussetzungen neuerlich geprueft werden koennen oder sogar muessen
braucht ma echt a 33iger mag in einer gefuehrten glock?
oder warum wuerde man die kat A sache haben wollen?
wenn kein mag mit mehr als 20 drinnen ist dann ist die gun ja eh kat B