woolf hat geschrieben:gewo hat geschrieben:braucht ma echt a 33iger mag in einer gefuehrten glock?
oder warum wuerde man die kat A sache haben wollen?
wenn kein mag mit mehr als 20 drinnen ist dann ist die gun ja eh kat B
Eh, so werden die SB das vermutlich auch sehen und den A-Platz (Plätze) standardmäßig auf die WBK eintragen.
Wenn jemand meint, er braucht ihn aber auf dem WP weil er die G17 mit 33er Mags führt, könnte das zu interessanten Diskussionen mit dem SB führen
Warum eigentlich nicht, zur Nachsuche bei der Jagd ist es momentan zulässig eine Glock (mit Anschlagschaft und) 33er Magazin zu führen. Ob´s Sinn macht, ist eine andere Sache...
@gewo: Wenn die Waffe dann im ZWR von einem Kat. B Platz auf einen Kat A. Platz eingetragen wird, bleibt sie wohl auch mit kleinem Magazin Kat. A, oder ?
Interessanter wird es noch z.B. bei einem OA10 (HA in Kaliber .308), jagdlich darf man das derzeit (mit WP und 2-Schuss Magazin) führen. Bei einer Eintragung als Kat. A (verbotene Waffe) wäre dies aber lt. Jagdgesetz nicht mehr zulässig (selbst wenn es mit 2-Schuss Magazin eigentlich Kat. B wäre).