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Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 17:29
von gewo
panhandle hat geschrieben:mea culpa....
hast recht.... absatz 3 wirklich erst am/ab 14.12.19
sri.... hab das "vermischt"..


und ich habs zum glueck jedesmal einschraenkend dazugetippt obwohls zaaach ist am handy
glueck gehabt ...

auswaendig wusste ich es auch ned

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 17:37
von panhandle
@gewo

... vorausschauend agiert.....

ich hatte 2 verschiedene texte im auge und habs dann vermischt/vermurkst...obwohl ich eh den punkt 20 (§62) angeführt hatte..

g
willi

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 17:39
von gewo
panhandle hat geschrieben:@gewo
... vorausschauend agiert.....
ich hatte 2 verschiedene texte im auge und habs dann vermischt/vermurkst...


naja
dich peitschens ja ned so wie mich sofort mit nassen fetzen quer durchs forum wennst amal an paragraphen wo verdrehst ...

und nein
das klingt nur wehleidig
ich halt das eh aus ...
;-)

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 17:59
von LordHelmchen
Dann halt 14.12.2019....ich werd's überleben *sparenanfang*
Trotzdem Danke für diese ERLEUCHTUNG!!!!!
Hat das ganze Gedöns sogar TATSÄCHLICH was wirklich positives/unkomplizietes in sich. Ist doch toll! oder?

G
und schönes WE noch
Chris

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 18:06
von rupi
ursprünglich waren ja die handvoll Erleichterungen für Sportschützen die geplant waren ja mit 1.1.2019 angesetzt

aus dem is dann halt "aus technischen Gründen..." offenbar nix geworden und deswegen auf 14.12.2019 aufgeschoben worden
oder halt noch länger "wenn die techn. Vorraussetzungen dafür noch nicht gegeben sind"

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 22:14
von MikeD
woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:braucht ma echt a 33iger mag in einer gefuehrten glock?
oder warum wuerde man die kat A sache haben wollen?
wenn kein mag mit mehr als 20 drinnen ist dann ist die gun ja eh kat B

Eh, so werden die SB das vermutlich auch sehen und den A-Platz (Plätze) standardmäßig auf die WBK eintragen.
Wenn jemand meint, er braucht ihn aber auf dem WP weil er die G17 mit 33er Mags führt, könnte das zu interessanten Diskussionen mit dem SB führen ;)
Warum eigentlich nicht, zur Nachsuche bei der Jagd ist es momentan zulässig eine Glock (mit Anschlagschaft und) 33er Magazin zu führen. Ob´s Sinn macht, ist eine andere Sache...

@gewo: Wenn die Waffe dann im ZWR von einem Kat. B Platz auf einen Kat A. Platz eingetragen wird, bleibt sie wohl auch mit kleinem Magazin Kat. A, oder ?

Interessanter wird es noch z.B. bei einem OA10 (HA in Kaliber .308), jagdlich darf man das derzeit (mit WP und 2-Schuss Magazin) führen. Bei einer Eintragung als Kat. A (verbotene Waffe) wäre dies aber lt. Jagdgesetz nicht mehr zulässig (selbst wenn es mit 2-Schuss Magazin eigentlich Kat. B wäre).

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 22:30
von bino71
MikeD hat geschrieben:Warum eigentlich nicht, zur Nachsuche bei der Jagd ist es momentan zulässig eine Glock (mit Anschlagschaft und) 33er Magazin zu führen. Ob´s Sinn macht, ist eine andere Sache...

Weil dazu WBK fürn Jäger ausreicht.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: So 13. Jan 2019, 08:48
von MikeD
bino71 hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:Warum eigentlich nicht, zur Nachsuche bei der Jagd ist es momentan zulässig eine Glock (mit Anschlagschaft und) 33er Magazin zu führen. Ob´s Sinn macht, ist eine andere Sache...

Weil dazu WBK fürn Jäger ausreicht.
Momentan ja, nächstes Jahr aber nicht mehr, wenn die Glock dann (durch das 33er Mag.) Kat. A ist.

Und vermutlich nicht einmal mit normalem Magazin, wenn sie als Kat. A eingetragen ist.
Die Berechtigung zum Führen mit WBK als Jäger gilt nämlich nur für Kat. B.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: So 13. Jan 2019, 09:13
von gewo
MikeD hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:Warum eigentlich nicht, zur Nachsuche bei der Jagd ist es momentan zulässig eine Glock (mit Anschlagschaft und) 33er Magazin zu führen. Ob´s Sinn macht, ist eine andere Sache...

Weil dazu WBK fürn Jäger ausreicht.
Momentan ja, nächstes Jahr aber nicht mehr, wenn die Glock dann (durch das 33er Mag.) Kat. A ist.

Und vermutlich nicht einmal mit normalem Magazin, wenn sie als Kat. A eingetragen ist.
Die Berechtigung zum Führen mit WBK als Jäger gilt nämlich nur für Kat. B.


hmmmm
näääh

sie ist nur kat A mit angestecktem magazin
glaub ich

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: So 13. Jan 2019, 09:53
von Incite
gewo hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Weil dazu WBK fürn Jäger ausreicht.
Momentan ja, nächstes Jahr aber nicht mehr, wenn die Glock dann (durch das 33er Mag.) Kat. A ist.

Und vermutlich nicht einmal mit normalem Magazin, wenn sie als Kat. A eingetragen ist.
Die Berechtigung zum Führen mit WBK als Jäger gilt nämlich nur für Kat. B.


hmmmm
näääh

sie ist nur kat A mit angestecktem magazin
glaub ich


hätte ich auch so verstanden. A mit angestecktem Magazin <10 Schuss

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: So 13. Jan 2019, 09:57
von MikeD
gewo hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Weil dazu WBK fürn Jäger ausreicht.
Momentan ja, nächstes Jahr aber nicht mehr, wenn die Glock dann (durch das 33er Mag.) Kat. A ist.

Und vermutlich nicht einmal mit normalem Magazin, wenn sie als Kat. A eingetragen ist.
Die Berechtigung zum Führen mit WBK als Jäger gilt nämlich nur für Kat. B.


hmmmm
näääh

sie ist nur kat A mit angestecktem magazin
glaub ich
Logisch betrachtet bleibt sie ohne HiCap Mag. Kat. B, aber als was wird sie eingetragen ?
Nach dem Gesetz (bzw. den Erläuterungen dazu) wird sie auf einen Kat. A Platz wandern (der B-Platz wird gestrichen).

Wenn ich nur eine(n) WBK(WP) mit einem B-Platz habe, verliere ich diesen und erhalte einen Kat. A Platz.
Somit muss die Waffe auch ohne HiCap Magazin Kat. A bleiben, da ich ja keinen B-Platz mehr habe.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: So 13. Jan 2019, 12:49
von bino71
Incite hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:Momentan ja, nächstes Jahr aber nicht mehr, wenn die Glock dann (durch das 33er Mag.) Kat. A ist.

Und vermutlich nicht einmal mit normalem Magazin, wenn sie als Kat. A eingetragen ist.
Die Berechtigung zum Führen mit WBK als Jäger gilt nämlich nur für Kat. B.


hmmmm
näääh

sie ist nur kat A mit angestecktem magazin
glaub ich


hätte ich auch so verstanden. A mit angestecktem Magazin <10 Schuss

<20 bitte bei KW
Wir wollens nicht übertreiben ;)

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: So 13. Jan 2019, 13:16
von Incite
bino71 hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
hmmmm
näääh

sie ist nur kat A mit angestecktem magazin
glaub ich


hätte ich auch so verstanden. A mit angestecktem Magazin <10 Schuss

<20 bitte bei KW
Wir wollens nicht übertreiben ;)


Ja, da hast du natürlich recht bei den KW. aber das OA 10 um das es beim abgezwickten Zitat ging 10 Schuss. Mea Culpa

lg

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 15. Jan 2019, 14:32
von McMonkey
Ich hab den Überblick verloren,... :roll:

müssen:

Gewehre - Perkussion, Steinschloß & Co (Entwicklungsjahr vor 1871) nun quasi als Kat. C gemeldet werden :?:
Pistolen - Perkussion, Steinschloß & Co (Entwicklungsjahr vor 1871) irgendwie gemeldet werden :?:

Revolver - Perkussion (Entwicklungsjahr vor 1871) ist Kat.B ohne Platz - das bleibt ja so. Meldung ist klar.