Seite 1 von 16

Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 12:18
von burggraben
Ich mach mal einen Thread auf um neue Erkenntnisse aus der ARGE ZS Roadshow zu diskutieren. Ich habe gestern leider die erste Hälfte verpasst.

Interessant fand ich die Aussage dass es für Altbestand einen A-Platz gibt und man später da drauf andere Waffen kaufen können soll.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 12:56
von gewo
Offenbar Ende der Kulanz nachregistrierungsmoeglichkeit fuer meldepflichtige aber bisher nicht gemeldete kat C und kat D Waffen

Es muss bei einer ZWR Meldung ab Dezember verpflichtend der Vorbesitzer angegeben werden

Meldung von Waffen die noch nicht im ZWR sind nur mehr ueber die behoerde

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:06
von frankox
Übergangsfrist

Meldungen der Magazine

14.12.19 bis 13.12.21

Das ZWR muss dafür erst erweitert werden.

Die neuen Kategoriesierungen gelten ab 14.12.19.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:44
von MikeD
gewo hat geschrieben:Offenbar Ende der Kulanz nachregistrierungsmoeglichkeit fuer meldepflichtige aber bisher nicht gemeldete kat C und kat D Waffen

Es muss bei einer ZWR Meldung ab Dezember verpflichtend der Vorbesitzer angegeben werden

Meldung von Waffen die noch nicht im ZWR sind nur mehr ueber die behoerde

Bedeutet wohl, dass der Kat. D Altbestand - sofern kein Vorbesitzer bekannt ist - bis 13.12.2019 gemeldet werden muss ?!

Was passiert ab dem 14.12.2019, wenn man keinen Vorbesitzer angeben kann und die Waffe bisher nicht im ZWR ist ?
Wird wohl bei vielen "alten" Schrotflinten der Fall sein...

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:51
von fast12
* Gab es Details wie die Nachregistierung von Altbestands-Magazinen im ZWR nun wirklich ausschauen soll? Also jedes Stück einzeln, oder bekommt man eine allgemeine Erlaubnis große Magazine zu besitzen?

* Details zur Einstufung von Halbautomaten ab 14.12.19?

Edit: Datum korrigiert

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 13:57
von gewo
Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß

Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:05
von SSG308
Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Wer Magazine aus Altbestand hat, bekommt die entsprechende Anzahl als Magazin-Plätze (und kann auf diesen Plätzen auch nachkaufen)
Wer Magazine als Sportschütze hat ("§11b"), bekommt einfach Magazine eingetragen (ohne Stückzahlbeschränkung)

Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:09
von SSG308
MikeD hat geschrieben:Was passiert ab dem 14.12.2019, wenn man keinen Vorbesitzer angeben kann und die Waffe bisher nicht im ZWR ist ?
Wird wohl bei vielen "alten" Schrotflinten der Fall sein...


Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag eine Verwaltungsübertretung und somit den Besitzer zur Registrierung an die Behörde verweisen.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:17
von gewo
MikeD hat geschrieben:Was passiert ab dem 14.12.2019, wenn man keinen Vorbesitzer angeben kann und die Waffe bisher nicht im ZWR ist ?
Wird wohl bei vielen "alten" Schrotflinten der Fall sein...


im den neuen bestimmungen steht dass sich der verkaeufer dem kaeufer gegenueber legitimieren muss

in welchen faellen sollte es also der fall sein dass man bei einem kauf nach dem 14.12.2019 den vorbesitzer nicht angeben kann?
auch alte schrotflinten haben einen vorbesitzer ....

die alten kat D sind nicht das problem
zum problem werden meldepflichtige kat C die bisher nicht ins ZWR gemeldet worden sind

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:17
von fast12
Vielen Dank schon mal für eure Infos! Bitte lasst und wissen was euch sonst noch einfällt.


SSG308 hat geschrieben:Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.
- :clap: Das wird ein Spaß :lol:

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:23
von fast12
gewo hat geschrieben:Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß

Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden


Gab es dazu auch irgendeine Erläuterung oder Verweis auf eine rechtliche Grundlage? Soweit ich mich erinnere darf ich in NÖ sogar aus dem (stehenden) Kfz jagen...

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:26
von SSG308
fast12 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:Führen von kat B fuer Jaeger nur zu Fuß

Im kfz muss die Waffe immer - auch im Revier - ungeladen und in einem geschlossen Behältnis transportiert werden


Gab es dazu auch irgendeine Erläuterung oder Verweis auf eine rechtliche Grundlage? Soweit ich mich erinnere darf ich in NÖ sogar aus dem (stehenden) Kfz jagen...


Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag: im sich bewegenden Kfz

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:30
von SSG308
Laut meinem Gedächtnis vom heutigen Vortrag:
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3a ("Arbeitgeber") werden ins ZWR eingetragen
Schalldämpfer gemäß § 17 Abs. 3b ("Jäger") werden nicht ins ZWR eingetragen

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:47
von burggraben
SSG308 hat geschrieben:Und es ist keine Durchführungsverordnung geplant, weil sich alles aus Gesetz und Erläuterungen ableiten ließe.
Nur eine Verordnung zur Verwahrung soll heuer noch kommen.

Im Ernst? Eine neue Durchführungsverordnung wäre eigentlich schon angebracht.

Re: Waffenrecht Roadshow Erkenntnisse

Verfasst: Di 8. Jan 2019, 14:51
von burggraben
Das Waffenverbot für Leute aus Drittstaaten mit Wohnsitz in AT war ein Thema und ist wohl eine Sache wo es ein paar blöde Grenzfälle geben wird. zb der reiche Russe mit Jagdrevier und Jagdschein
Oder die Schweizer für die das anscheinend auch gilt. Jetzt frag ich mich grad selber ob im Falle des ungeregelten Brexit auch alle hier ansässigen Briten dann von heute auf morgen in ein paar Monaten illegale Waffenbesitzer sind.