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Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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aragorn
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von aragorn » Mo 21. Jan 2019, 15:21

Trijikon hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:51

Ich glaube das er sich nur falsch ausdrückt denn:
Fakt:
die Behörde sieht nur das du zB 30 Langwaffen hast aber nicht das du sie auf 2 Wohnsitze aufgeteilt hast.
Wahrscheinlich werden sie dich zumindest befragen wo und wie du sie aufbewahrst.

LG Wolfgang
Es geht hier um rechtliche Angelegenheiten. Entweder man drueckt sich exakt aus und kennt sich aus - wie zB gewo oder die studierten Juristen - oder man sagt einfach mal nicht, was man sich halt irgendwie so zusammenreimt. Wenn ich mich nicht auskenne, dann gebe ich meinen Senf nicht ab. Ich habe die Gesetzestext gepostet und daraufhin wurde dem einfach widersprochen.

Bei einer medizinischen Frage werden doch auch nicht so viele "Meinungen" kommen sondern hard facts, die man noetigenfalls auch untermauern kann.

Zu Deiner Frage: Ja die Behoerde kann mich ja fragen, wo und wie ich aufbewahre wenn sie das tun will. Ich muss meiner Meldepflicht bei 20 Waffen im raeuml. Naeheverhaeltnis nachkommen, was die Behoerde macht oder machen muss steht auf einem anderen Blatt.

Wenn die Frage kommt, dann verweise ich auf den 2. WS und die Sache ist gegessen.

Bei mir kamen auch schon Polizisten zur 5-jaehrigen WBK ueberpruefung an den neu gemeldeten HWS. Hab bei der Tuere schon gesagt, dass die Waffen am NWS gelagert werden und Aufwiedersehen.

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rhodium
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von rhodium » Mo 21. Jan 2019, 16:43

Fragen wir mal direkt: wer lagert Kat. B nicht im Waffenschrank, sondern in (versperrten) anderen Schränken oder Kisten?

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Promo
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Promo » Mo 21. Jan 2019, 16:59

Ich kenne genug Beispiele, wo bei Kat.C Langwaffen den Behörden ein Stahlschnürl durch den Abzugsbügel mit Schloss am Ende gereicht hat. Es ist eben doch das Ermessen des jeweiligen Beamten. Man möge sich auch vor Augen halten, dass Kat.C Waffen grundsätzlich nicht das vorrangige Interesse von Einbrechern wecken. Da ist ein Laptop und eine Geldbörse attraktiver als ein Gewehr. Und ob die Pistole daneben 50 Euro gekostet hat und das Jagdgewehr hingegen 5000 Euro ist dem Einbrecher egal, die Pistole hat mehr praktischen Nutzen und außerdem muss er sich damit nicht abschleppen. Deshalb ist die Gefahr bei Langwaffen allenfalls bei ausgefallenen Sammlungsstücken bei Auftragsdiebstählen zu sehen. Dagegen ist sich abzusichern ohnehin schwierig.

Um letztlich mit einer Empfehlung aus der Praxis zu enden: eine Sicherheitstür oder gar Tresortür kostet oftmals weniger als 5 Waffentresore mit geringerem Schutzniveau. Außerdem kann man auf diese Art und Weise sich einen eigenen gesicherten Raum schaffen, der z.B. auch für Wertsachen oder als Panic-Room verwendet werden kann. Zudem bietet er den Vorteil, dass man die eigenen Waffen darin dann optisch toll ansprechend und nicht dicht aneinander in dunkle Blechschränke gepfercht aufstellen kann.
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von sauersigi » Mo 21. Jan 2019, 17:12

Trijikon hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 15:20
gewo hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 15:03
Trijikon hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:39
Als Idee zum Kostensparen:
Normale billige Waffenschränke verwenden und die Verschlüsse extra in einem EN-01 aufbewahren (geht bei Ordonanzlern, nicht bei UHR).
LG Wolfgang
wolfgang, nix fuer ungut
aber da kann ich nirgendst mit

1.) ich verdrehe jedesmal mal innerlich die augen wenn wieder mal so ein bedenkentraeger im forum rumjammert weil man die gesetzlichen vorgaben UEBERerfuellt und das rumposaunt wie wenns die erste buergerepflicht waere ...
aber so ganz von der hand zu weisen ist das nicht
von da her: es ist KEINE norm fuer die verwahrung vorgeschrieben, das behaeltniss der waffen ist NUR der schutz gegen die personen die sich RECHTMAESSIG im objekt aufhalten und nicht der schutz gegen den kriminaellen taeter.
wenn wir jetzt anfangen mit EN normen rumzufuhrwerken - noch dazu mit dem zusatz "muesste reichen" dann sind wir einfach komplett am falschen dampfer, denn was reicht steht in den runderlaessen, und da stehen keinerlei einbruchsnormen drinnen-

2.) der rat mit "die Verschlüsse extra in einem EN-01 aufbewahren" ist nicht zweckmaessig, denn es geht MITNICHTEN darum dass kein schuss abgebeben werden kann, sondern es geht darum dass die waffe nicht in verlust geraet.
auch eine ohne verschluss in verlust geratene waffe ist weg, mit allen folgen, waffenverbot usw
Vielleicht seh ich das blauäugig aber ich vermute das eine LW ohne Verschluss eher nicht die Begierde eines Langfingers erregt.

LG Wolfgang
was wenn der Spezialist den Verschluss woanders gemopst hat...aus der Jackentasche eines Jägers etc...die machen sowas gerne...
nicht mopsen, das Verschluss mitnehmen natürlich
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von gewo » Mo 21. Jan 2019, 18:38

rhodium hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 16:43
Fragen wir mal direkt: wer lagert Kat. B nicht im Waffenschrank, sondern in (versperrten) anderen Schränken oder Kisten?
ich
und auch viele meiner kunden
wir reden ja beim waffenfuehrerschein immer drueber
und viel die die WBK machen haben bereist langjaehrig kat C und kat D

waffensafe fuer kat C/D ist eher unueblich
wird manchmal wegen der versicherung genommen aber nichtw egen dem waffG

edit:
habe kat C/D gelesen
aber gilt auch fuer kat B
a menge leut lagern im aktenkoffer im versperrten kleiderschrank
was solange OK ist als die aussensicherung mindestens durchschnittlich ist und der kasten tatsaechlich IMMER abgesperrt ist
Zuletzt geändert von gewo am Mo 21. Jan 2019, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von gewo » Mo 21. Jan 2019, 18:40

Trijikon hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 15:20
Vielleicht seh ich das blauäugig aber ich vermute das eine LW ohne Verschluss eher nicht die Begierde eines Langfingers erregt.
LG Wolfgang
moeglicherweise

moeglicherweise aber auch nicht
und dann hast du die A karte

weil waffe weg ist waffe weg
mit allen konsequzenzen
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von 454casull » Mo 21. Jan 2019, 19:21

Trijikon hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:51
aragorn hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 14:28
454casull hat geschrieben:
So 20. Jan 2019, 22:16
steht ja eh schon da,wenn man mehr als 19.stk hat..ob du es auf 2.wohnungen oder 3.häuser aufteilst..is wohl egal
im zwr stehn sie mit deinen namen nur noch zu beachten es zählen da auch die wbk waffen dazu..
Kann man User, die so einen Bloedsinn, der nachweislich falsch ist, mal zurechtweisen? Wir sind hier im Waffenrecht Unterforum und eine Angabe von rechtlichen Quellen ist anzuraten.
Ich glaube das er sich nur falsch ausdrückt denn:
Fakt:
die Behörde sieht nur das du zB 30 Langwaffen hast aber nicht das du sie auf 2 Wohnsitze aufgeteilt hast.
Wahrscheinlich werden sie dich zumindest befragen wo und wie du sie aufbewahrst.

LG Wolfgang
stimmt genau richtig,...Danke.Wolfgang...so meinte ich es,wobei es e dabei steht..klingt komisch aber genau das schreibe ich doch e..die waffen sind im ZWR und da sieht niemand ob man sie auf 2.häuser oder 3.wohnungen oder aufteilt fakt ist man hat mehr als 19.stk wobei hier kat.B und kat C. zählen

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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von AUG-andy » Mo 21. Jan 2019, 20:31

Robiwan hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 09:59
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 09:53
Hallo
Hatte selbst mal das Problem mit den über 20 Stück. Da auf zwei Adressen aufgeteilt (Haupt und Nebenwohnsitz) absolut keine Beanstandung.
Hier wird schon viel......... geschrieben.
Ich verkneife mir das Wort.
Wie weit liegen Haupt- und Nebenwohnsitz aussanand?
Ca. 70 Kilometer :lol:
Habe das mal bei einer Kontrolle angesprochen ,
und damals bei Frau Schmidt BH Baden nach gefragt und sie meinte :
Alles in Ordnung ;)
MfG
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von bandit31 » So 27. Okt 2019, 19:51

Hat wer eine Ahnung wie das die BH Hollabrunn sieht? Haupt und Zweitwohnsitz sind 2km auseinander.
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von rupi » So 27. Okt 2019, 20:01

bandit31 hat geschrieben:
So 27. Okt 2019, 19:51
Hat wer eine Ahnung wie das die BH Hollabrunn sieht? Haupt und Zweitwohnsitz sind 2km auseinander.
2km sind kein räumliches Naheverhältnis
200m auch ned


aber Hollabrunn is halt Hollabrunn... fragen kost nix
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Sauer202 » So 27. Okt 2019, 20:47

Wie ist es eigentlich wenn 2 Personen mit gleichem Wohnsitz über 20 Waffen haben?

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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Yukon » So 27. Okt 2019, 21:22

Sauer202 hat geschrieben:
So 27. Okt 2019, 20:47
Wie ist es eigentlich wenn 2 Personen mit gleichem Wohnsitz über 20 Waffen haben?
Dann werden 20 oder mehr Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander verwahrt und der Paragraph 41 ist anzuwenden
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Bonfire » Mi 30. Okt 2019, 07:45

Yukon hat geschrieben:
So 27. Okt 2019, 21:22
Sauer202 hat geschrieben:
So 27. Okt 2019, 20:47
Wie ist es eigentlich wenn 2 Personen mit gleichem Wohnsitz über 20 Waffen haben?
Dann werden 20 oder mehr Schusswaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander verwahrt und der Paragraph 41 ist anzuwenden
Bist du dir da sicher?
Die Formulierung im §41 zielt doch klar ab auf pro Person in einem räumlichen Naheverhältnis.

"Wer 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander verwahrt."
Ob wer anderer dort auch noch was verwahrt wäre demnach egal. Solange die Anzahl pro Person die 19 nicht überschreiten.

Sonst müsste es ja heißen:
Werden in einem räumlichen Naheverhältnis 20 oder mehr ...
Dann wäre der Bezug zu einer Person nicht mehr gegeben.
§41 hat geschrieben: § 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.

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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von gewo » Mi 30. Okt 2019, 08:27

Bonfire hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 07:45
"Wer 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander verwahrt."
Ob wer anderer dort auch noch was verwahrt wäre demnach egal. Solange die Anzahl pro Person die 19 nicht überschreiten.

Sonst müsste es ja heißen:
Werden in einem räumlichen Naheverhältnis 20 oder mehr ...
Dann wäre der Bezug zu einer Person nicht mehr gegeben.
deine interpretation des textes ist schluessig
sie entspricht aber nicht der intention des gesetzes

es soll die ansammlung von kampfmitteln verhindert werden
es ist dabei gleichgueltig wem diese gehoeren

ich darf dir versichern dass die bestimmung so gelebt wird dass jedwedige schusswaffen, egal von welchem besitzer, mitgezaehlt werden


die erfahrung zeigt uns dass im waffenrecht die gesetze irgendwie verfasst sind und dann behoerden oesterreichweit unterschiedlich ihre eigenen interpretationen drauf anwendet.

da sie in diesen interpretationen ziemlich frei sind und das waffengesetz den behoerden eine menge ermessensentscheidungen einraeumt wird dann der einfachheit halber auch gleich mal dort mit "ermessen" wo es gar keins im gesetz gibt

der waffenbesitzer wird aufgrund der weitreichenden konsequenzen eines waffenverbotes in diesen dingen in aller regel einlenken und die sichtweise der behoerde zur kenntnis nehmen
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Teal'c » Mi 30. Okt 2019, 08:31

d.h. es sind dann aber doch auch Kat. B Waffen dazu zu zählen?
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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