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Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von gewo » Mi 30. Okt 2019, 08:37

Teal'c hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 08:31
d.h. es sind dann aber doch auch Kat. B Waffen dazu zu zählen?
na logisch
es sind auch luftgwehre dazu zu zaehlen


alle "...schusswaffen..:"

also geschoss durch lauf
minderwirksame nach §45 sind da NICHT ausgeschlossen
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Teal'c
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Teal'c » Mi 30. Okt 2019, 08:44

gewo hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 08:37
Teal'c hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 08:31
d.h. es sind dann aber doch auch Kat. B Waffen dazu zu zählen?
na logisch
es sind auch luftgwehre dazu zu zaehlen


alle "...schusswaffen..:"

also geschoss durch lauf
minderwirksame nach §45 sind da NICHT ausgeschlossen
Alles klar, danke für die Info!!

Denn weiter vorne im Thread hat jemand schon drauf hingewiesen, dass es so ist. Aber andere User es als blödsinn und falsch abgetan haben...
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

kurtk
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von kurtk » Mi 30. Okt 2019, 09:50

Am besten bei der Behörde anrufen dort bekommst die Info was zählt oder besser per Mail anfragen dann kannst was Vorlegen wenn es Probleme geben sollte.

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martin
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von martin » Mi 30. Okt 2019, 10:39

gewo hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 08:37

na logisch
es sind auch luftgwehre dazu zu zaehlen


alle "...schusswaffen..:"

also geschoss durch lauf
minderwirksame nach §45 sind da NICHT ausgeschlossen

DAS IST BULLSHIT!!!
Der §41 findet bei Schusswaffen die unter den §45 fallen keine Anwendung.

8. Abschnitt
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen

§ 45.

Auf 1.Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2.andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3.Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4.Zimmerstutzen und
5.andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,

sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49,[/b] 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

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AUG-andy
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von AUG-andy » Mi 30. Okt 2019, 12:28

gewo hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 08:37
Teal'c hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 08:31
d.h. es sind dann aber doch auch Kat. B Waffen dazu zu zählen?
na logisch
es sind auch luftgwehre dazu zu zaehlen


alle "...schusswaffen..:"

also geschoss durch lauf
minderwirksame nach §45 sind da NICHT ausgeschlossen
Ich kenne einen Fall aus der Zeit in der ich noch in Tribuswinkel gewohnt habe :
Da wurde bei einer Kontrolle ein Luftgewehr beanstandet das Unversperrt an der Wand hing . Alle Kurz und Langwaffen waren im Waffenschrank , nur an das Luftdruckgewehr hatte keiner gedacht . Uns ganz schnell war er alles los !!!
Der Umstand das Kinder im Haus waren hat alles nur Verschlimmert . Es gehört alles versperrt , auch Luftdruck . Gemeldet bei +20 ebenfalls .
MfG
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martin
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von martin » Mi 30. Okt 2019, 12:53

Ich selbst wurde 2013 vom Landesamt für Verfassungsschutz Nö wegen einer Überschreitung der Stückzahl angezeigt, es wurden meine Luftdurck/Co2 Waffen mitgezählt. Da §45 Waffen von der §41 Meldung ausgenommen sind musste die Bezirkshauptmannschaft das Verfahren einstellen. (Kat A, B, C und D waren 19 Stück)

Die illegale Pistole die vom Staatsanwalt der die Hausdurchsuchung unterzeichnet hat und 5 Mann von der Staatspolizei gesucht wurde war eh ordnungsgemäß im ZWR registriert und im Tresor aber das ist eine andere Geschichte. ;-)

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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von gewo » Mi 30. Okt 2019, 13:34

martin hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 10:39
DAS IST BULLSHIT!!!
Der §41 findet bei Schusswaffen die unter den §45 fallen keine Anwendung.
ja
offenbar

mir sind jedenfalls faelle bekannt in denen verfahren eingeleitet worden sind
und was bei gericht rauskommt weiss man halt nie so genau

kat B gehoeren jedenfalls dazu
diverse arten von waffen sowie jene der luftgewehre die unter §45b offenbar nicht
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eriochromcyanin
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von eriochromcyanin » Mi 30. Okt 2019, 13:43

gewo hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 13:34
martin hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 10:39
DAS IST BULLSHIT!!!
Der §41 findet bei Schusswaffen die unter den §45 fallen keine Anwendung.
ja
offenbar

mir sind jedenfalls faelle bekannt in denen verfahren eingeleitet worden sind
und was bei gericht rauskommt weiss man halt nie so genau

kat B gehoeren jedenfalls dazu
diverse arten von waffen sowie jene der luftgewehre die unter §45b offenbar nicht
Wie sieht das denn mit Wechselsystemen aus? Muss man die beim §41 WaffG mit dazu zählen?
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von gewo » Mi 30. Okt 2019, 13:50

eriochromcyanin hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 13:43
Wie sieht das denn mit Wechselsystemen aus? Muss man die beim §41 WaffG mit dazu zählen?
das kommt vermutlich drauf an wie das gericht den begriff "verwendungsfaehig" interpretiert

§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen
1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
3. der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).
(2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von IT Guy » Mi 30. Okt 2019, 22:02

Jetzt mal eine andere blöde Frage: wenn ich 10 Stk hab und meine Frau auch 10 stk., wer muss dann melden? einer? beide? gemeinsam?

gewo
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Beitrag von gewo » Do 31. Okt 2019, 01:02

IT Guy hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 22:02
Jetzt mal eine andere blöde Frage: wenn ich 10 Stk hab und meine Frau auch 10 stk., wer muss dann melden? einer? beide? gemeinsam?
vermutlich der der die 20igste waffe in den tresor stellt
oder beide

weiss nicht
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Scout17 » Sa 18. Nov 2023, 07:28

Hallo, wie ist das jetzt mit der Meldung bei Verdoppelung? 20 - 40 - 80 - ... Zählen zur Stückzahl auch Magazine die im zwr gemeldet sind und Wechselläufe von KatB oder ist da wirklich nur die Anzahl der Gewehre von A, B und C gemeint? Oder nur die Anzahl der Gewehre von C? Blicke mich da leider nicht durch.
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!

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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von Trijikon » Sa 18. Nov 2023, 08:17

gewo hat geschrieben:
Do 31. Okt 2019, 01:02
IT Guy hat geschrieben:
Mi 30. Okt 2019, 22:02
Jetzt mal eine andere blöde Frage: wenn ich 10 Stk hab und meine Frau auch 10 stk., wer muss dann melden? einer? beide? gemeinsam?
vermutlich der der die 20igste waffe in den tresor stellt
oder beide

weiss nicht
Und woher weiß ich wie viele Waffen meine Frau, mein Sohn etc in meinem räumlichem Nahverhältnis aufbewahren?
Darf ich dazu ihre Tresore durchstöbern? WOHL EHER NICHT!
Selbst wenn ich wüsste wie viele Waffen sie besitzen kann ich ja nicht ahnen wo sie sind. Haus, Wohnungen, Geschäft, Depot etc.
So wie fast Alles im Waffengesetz nicht eindeutig, und schon gar nicht sinnvoll!

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von gewo » Sa 18. Nov 2023, 08:43

Scout17 hat geschrieben:
Sa 18. Nov 2023, 07:28
Hallo, wie ist das jetzt mit der Meldung bei Verdoppelung? 20 - 40 - 80 - ... Zählen zur Stückzahl auch Magazine die im zwr gemeldet sind und Wechselläufe von KatB oder ist da wirklich nur die Anzahl der Gewehre von A, B und C gemeint? Oder nur die Anzahl der Gewehre von C? Blicke mich da leider nicht durch.
Magazine weiss ich ned.
Musst Du bei DEINER waffenbehoerde SCHRIFTLICH anfragen.

Wechselsysteme glaub ich ja, aber die Frage kannst Du ja gleich anhängen im schreiben
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Re: Wann muss man melden, dass man mehr als 19 Gewehre besitzt

Beitrag von BR1 » Sa 18. Nov 2023, 10:36

Bez. Kat-A Magazinen: Kann das jemand aufklären? Wäre ja "lustig" wenn Kat-A magazine mitgezählt werden.

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