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Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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fast12
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Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von fast12 » Mo 21. Jan 2019, 21:49

Hallo,

ich weiß es gibt schon sehr viele Threads zum Thema "Verwahrung" und ich habe mir auch schon viele davon durchgelesen.

Ich habe verstanden dass man in einem Haus mit soliden Fenstern und Hauseingangtüre Kategorie C+D Waffen in einem einfachen Kasten/Spind verwahren kann, sofern die Kombination des Vorhängeschlosses nur berechtigten Personen bekannt ist und der Kasten/Spind gegen "wegtragen" zB durch Anschrauben gesichert ist.

Das gleiche gilt auch für Kategorie B, wobei hier der Kreis der "Berechtigten" natürlich kleiner ist.

Sehe ich es richtig, dass es rechtlich zulässig wäre in einem Haus mit ensprechender Außensicherung (s.o.) Kategorie A, B, C und D Waffen (inkl. Munition) gemeinsam in einem einfachen, verschraubten Spind mit Vorhängeschloß zu verwahren? Also zB AUG, Glock, Repetierbüchse und Bockflinte?

Bitte jetzt keine Diskussion ob das sinnvoll ist oder nicht. Es ist mehr eine akademische Frage und mich würde interessieren ob es hier ev. schon eine Rechtssprechung gibt die ich nicht gefunden habe...

aragorn
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von aragorn » Mo 21. Jan 2019, 22:02

Ja, geht so.

WaffG normiert, dass Schusswaffen und Munition sicher zu verwahren sind. Paragraph 18 regelt dabei eindeutig, dass fuer Kriegsmaterial die Bestimmungen des Paragraph 16a (Verwahrung von Schusswaffen) analog gilt.

Wenn Du also die Verwahrung sicherstellst gem. WaffG dann darfst Du auch alles zusammen verwahren.

gewo
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von gewo » Mo 21. Jan 2019, 22:45

fast12 hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 21:49
Sehe ich es richtig, dass es rechtlich zulässig wäre in einem Haus mit ensprechender Außensicherung (s.o.) Kategorie A, B, C und D Waffen (inkl. Munition) gemeinsam in einem einfachen, verschraubten Spind mit Vorhängeschloß zu verwahren? Also zB AUG, Glock, Repetierbüchse und Bockflinte? Bitte jetzt keine Diskussion ob das sinnvoll ist oder nicht. Es ist mehr eine akademische Frage und mich würde interessieren ob es hier ev. schon eine Rechtssprechung gibt die ich nicht gefunden habe...
der (angeschraubte) blechspind ist so ziemlich das minimum fuer kat B

und nur moeglich wenn
- ordentliche aussensicherung (mind. so gut wie die anderen objekte in der gegend)
- keine sonstigen gefahrenerhoehenden umstaende (wohngemeinschaft ect)

fuer kat A trau ich mir nix zu sagen
die verwahrungsart hat der "gefaehrlichkeit der waffen" angemessen zu sein
da waffen nicht gefaehrlich sind gehe ich davon aus die meinen die kategorien

also kat C/D blechspind kein problem
kat B blechspind wenn rahmenbedingungen passen ok
kat A ... kann sein dass da ein blechspind schon ein no-go ist (wir reden jetzt alle von den "zukuenftigen Kat B die beim anstecken vom phoesen phoesen 30schuss magazin kat A werden", gell, und nicht von ausnahmegenehmigungen nach §17 ...)
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von aragorn » Mo 21. Jan 2019, 23:05

gewo hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 22:45

die verwahrungsart hat der "gefaehrlichkeit der waffen" angemessen zu sein
Guten Abend Gerhard,

Wo steht das und wo wird ueber die versch. Gefaehrlichkeit der versch. Kat. etwas gesagt?

Danke und Lg.

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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von fast12 » Mo 21. Jan 2019, 23:28

Ich denke gewo bezieht sich auf § 3 (2) der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung.

Danke für die Antworten. Für die "neuen" Kategorie A Waffen ist das wohl eine weitere offene Frage.

Nur aus Interesse: wie wäre der Fall heute bei einer Altbestand-Vorderschaftrepetierflinte? Da müsste es doch auch Erfahrungswerte geben..

Edit: nat. Flinte statt Büchse
Zuletzt geändert von fast12 am Di 22. Jan 2019, 05:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von Promo » Di 22. Jan 2019, 14:43

Bei § 18 Genehmigungen wird idR im Bescheid eine bestimmte Verwahrung vorgeschrieben (wenn nicht schon der Antragsteller von vornherein die Verwahrmethode benennt); mir ist ein Bescheid bekannt, wonach beispielsweise der Verschluss nicht in der Waffe sein darf bzw. woanders gelagert werden muss. § 17 gibt es keine zusätzlichen Auflagen, sofern nicht durch einen Bescheid vorgeschrieben.

Ich möchte an dieser Stelle aber zusätzlich anmerken, dass es wohl sehr selten wäre, wenn in einem gemeinsamen Haushalt mehrere Personen leben, die alle die gleiche § 17/18 Genehmigung haben und daher Waffen der Kategorie A gemeinsam verwahren können. Eine Waffe der Kategorie A ist vor Zugriff von nicht berechtigten Personen zu schützen, also jede Person die nicht eine entsprechende Genehmigung hat.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von SIG-X » Do 23. Jan 2020, 07:37

Hallihallo,

möchte nicht extra wieder etwas anfangen.. daher würde ich mich hier gern anhängen..

Zum Thema Verwahrung seit dem 14.12.19
Ausgangspunkt Ehegatten beide im Besitz von
- WBK/Pass
- Halbautomaten Kat B
- zugehörige Magazine die diesen zu Kat A machen
- sowie div weitere Kat B Waffen

Bis dato war doch ein Urteil bekannt, welches besagte dass an Ehegatten keine überspitzen Anforderungen zu stellen wären und somit eine gemeinsame Verwahrung möglich machte...
wie sieht das denn nun bei der aktuellen Lage aus?
Bräuchte das Ehepaar nun eine getrennte Verwahrung oder ist die gemeinsame Verwahrung weiter zulässig da die gleichen Voraussetzungen gegeben?

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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von Balistix » Do 23. Jan 2020, 07:56

gewo hat geschrieben:
Mo 21. Jan 2019, 22:45
der (angeschraubte) blechspind ist so ziemlich das minimum fuer kat B

und nur moeglich wenn
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fuer kat A trau ich mir nix zu sagen
die verwahrungsart hat der "gefaehrlichkeit der waffen" angemessen zu sein
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also kat C/D blechspind kein problem
kat B blechspind wenn rahmenbedingungen passen ok
kat A ... kann sein dass da ein blechspind schon ein no-go ist (wir reden jetzt alle von den "zukuenftigen Kat B die beim anstecken vom phoesen phoesen 30schuss magazin kat A werden", gell, und nicht von ausnahmegenehmigungen nach §17 ...)
Dazu aus der Praxis: die LPD Wien hat kürzlich folgende Verwahrung im Rahmen eines Erweiterungsantrags (Beschreibung inkl Fotos) nicht beanstandet.

Verwahrung mehrerer Kat B samt Magazinen und Munition im Rottner Gun5 Blechspind, dessen Schlüssel im Schlüsselsafe am Heizungsrohr. Wohnung im 3. OG (dh kein Einstieg durch Fenster möglich, ua mangels Balkonen am Haus), Wohnungstür WK3.

Ich bin gespannt, ob sie etwas dazu sagen, wenn in naher Zukunft mehrere dieser Waffen zu Kat A werden. Ich gehe davon aus, dass bei der Altbestandsmeldung dieses Thema unter den Tisch fällt (einfach weil andere Dinge im Fokus stehen) und ggf erst im Rahmen der Verwahrungskontrollen zur Sprache kommen wird (sofern bis dahin die Behörden eine Meinung zur Verwahrung von Kat A neu gefasst haben).
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von Parallaxe » Do 23. Jan 2020, 08:40

Also, dass man sein Verwahrungsgefäß anschrauben MUSS, ist mir neu. Ich habe einen Schrank mit etwa 140kg Gewicht (Schrank allein), der ist nach EU-Norm gemacht, das ist kein Blechspind, sondern so ein Teil mit recht dicken Wänden und einer umgehenden Verriegelung mit fetten Bolzen. Mir wurde gesagt, dass das nach österreichischer Gesetzeslage ausreicht und ich das Teil nicht noch in der schwierig zu bohrenden Wand der Altbau-Mietwohnung verankern müsste...?

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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von Wulpe » Do 23. Jan 2020, 09:47

Parallaxe hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 08:40
Also, dass man sein Verwahrungsgefäß anschrauben MUSS, ist mir neu. Ich habe einen Schrank mit etwa 140kg Gewicht (Schrank allein),
Muss man eh nicht.

Allerdings kann man aus Gesetz und Verordnung ableiten, dass die Waffen gegen Aneignung geschützt sein müssen, was die Mitnahme des Behältnisses umfasst

Eine Geldkassette, die irgendwo in der Wohnung herumsteht und die jeder einfach mitnehmen kann erfüllet diesen Schutz sicherlich nicht.

Ein von der Nationalbank ausgemusterter Tresor mit zehn Tonnen Gewicht höchstwahrscheinlich schon.

Über alles dazwischen entscheidet im Ernstfall ein Richter.

Wurde schon oft diskutiert:

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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von chris01 » Do 23. Jan 2020, 11:23

Ich möchte dazu eine Zusatzfrage stellen: Ich habe 3 Schränke. Alle sind als Waffen- oder Munitionsschränkne betitelt, also etwas mehr als normale Blechspinde wo man sonst nur das Arbeitsgewand hineinhängt.

Bei der Kontrolle vor Jahren wurde nur zur Verschraubung mit der Wand geraten, es jedoch nicht beanstandet.
Ich habe nun 2 Stahlbänder (2m lang, 8cm hoch, 0,5cm dick, also massiv) machen lassen und alle 3 Kästen oben und unten damit verschraubt. An der Wand stehen sie dadurch noch immer nicht (ich will das einfach nicht), aber sie hängen zusammen.

Die Kästen haben jeweils für die Wandbefestigung oben und unten ein Loch. Da geht die am Stahlband verschweisste Schraube rein und sind innen mit Sicherheitsmutter verschraubt.

Frage: Wird mir das die mögliche zukünftige Kritik ersparen? Die 3 Kästen sind jetzt zwar weiterhin nicht an der Wand verschraubt aber auseinander kriegt man sie jetzt auch nur mit schwerem Werkzeug - dann kann man sie gleich auch öffnen.
Beste Grüße
Christoph

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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von Balistix » Do 23. Jan 2020, 11:43

Persönliche Meinung: Solang plausibel argumentierbar ist, dass sie nicht mobil, dh im geschlossenen Zustand vom Aufstellungsort entfernbar sind, würde ich mir da keine Gedanken machen.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D

Beitrag von gewo » Do 23. Jan 2020, 11:55

chris01 hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 11:23
Ich möchte dazu eine Zusatzfrage stellen: Ich habe 3 Schränke. Alle sind als Waffen- oder Munitionsschränkne betitelt, also etwas mehr als normale Blechspinde wo man sonst nur das Arbeitsgewand hineinhängt.

Bei der Kontrolle vor Jahren wurde nur zur Verschraubung mit der Wand geraten, es jedoch nicht beanstandet.
Ich habe nun 2 Stahlbänder (2m lang, 8cm hoch, 0,5cm dick, also massiv) machen lassen und alle 3 Kästen oben und unten damit verschraubt. An der Wand stehen sie dadurch noch immer nicht (ich will das einfach nicht), aber sie hängen zusammen.

Die Kästen haben jeweils für die Wandbefestigung oben und unten ein Loch. Da geht die am Stahlband verschweisste Schraube rein und sind innen mit Sicherheitsmutter verschraubt.

Frage: Wird mir das die mögliche zukünftige Kritik ersparen? Die 3 Kästen sind jetzt zwar weiterhin nicht an der Wand verschraubt aber auseinander kriegt man sie jetzt auch nur mit schwerem Werkzeug - dann kann man sie gleich auch öffnen.
die frage wird im wesentlichen sein ob sie von zwei kräftigen Männern rausgetragen werden koennen
ab ca 150kg bis 180kg wird das wohl nicht mehr der fall sein
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