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Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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redstorm
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Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von redstorm » Di 22. Jan 2019, 19:23

Auch wenn PD ein österreichischen Waffenforum ist hat das deutsche Waffenrecht durchaus Auswirkungen auf uns z.B. beim Kauf von Teilen in Deutschland.

Die German Rifle Association hat mal die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Gold Plating in Deutschland
https://german-rifle-association.de/eug ... FgRN4T6s9Y


Hier die wichtigsten und schlimmsten Änderungen:
- Das Bedürfnis kann nicht nur, sondern soll nach Erteilung geprüft werden, und zwar in regelmäßigen Abständen. Die EU hatte nur die Zuverlässigkeitsprüfung verlangt.
- Dekowaffen und Vorderladerwaffen werden meldepflichtig (EU-Richtlinie)
- Salutwaffen werden erlaubnispflichtig (Bedürfnisnachweis) und für fast alle Privatleute verboten.
- Verschlussträger, Gehäuse (Upper und Lower) werden wesentliche Teile und somit erlaubnispflichtig (EU-Richtlinie), ohne ihnen – wie bei Wechselsets – die Möglichkeit des erlaubnisfreien Besitzes durch WBK-Inhaber einzuräumen.
- Nicht nur große Magazine, sondern auch große Magazingehäuse werden komplett verboten. Es sind keine Ausnahmen – wie in anderen Ländern – für Sportschützen vorgesehen, lediglich Altbesitz.
- Ein Magazin, das in Kurz- und Langwaffen passt, ist ein Kurzwaffen-Magazin. Es sei denn, der Besitzer hat (auch) eine passende Langwaffe. (Mit welchen Konsequenzen?)
- Entscheidend für die Kapazität ist die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone. (Nix mit Beowulf)
- Ein Wechselsystem besteht künftig aus Austauschlauf und Verschluss. (Anscheinend hat man die Langwaffen-Wechselsets vergessen.)
- Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird wesentliches Teil (und der Erwerb und Besitz somit erlaubnispflichtig. (Es ist kein erlaubnisfreier Erwerb für WBK-Inhaber vorgesehen).
- Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.
- Der Besitz von Nachtzielgeräte bleibt verboten, obwohl diese zur Bekämpfung der Schweinepest notwendig wären, wenn auch der jagdliche Einsatz nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist.
- Es gibt nur eine einzige Erleichterung für Jäger: Schalldämpfer werden den Jagdwaffen gleichgestellt. (Erwerb ohne Voreintrag in allen Ländern ohne Begrenzung der Stückzahl möglich.)
- Die anderen erwähnten “Erleichterungen” für den Handel sind durch die Zunahme der elektronischen Meldungen (sogar Reparaturen, Rücksendungen, Verwahrwaffen etc.) mehrfachst ausgeglichen.
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin

Paddy91
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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Paddy91 » Mi 23. Jan 2019, 16:06

totaler Irrsinn ohne den offiziellen Zweck der Regelungen auch nur irgendwie zu tangieren.
Aber SSKM Deutschland hat den Irrsinn gewählt und genießt ihn jetzt bis zum bitteren Ende. Trotzdem mein herzliches Beileid den Mitgefangenen.
Ich spar schon mal für EGUN kurz vor dem Zeitpunkt kurz bevor das in Kraft tritt. Außer die deutsche Justiz teilt die suizidalen Bestrebungen von Mutti nicht und erinnert sich an das Rückwirkungsverbot.

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von yoda » Mi 23. Jan 2019, 19:32

Die Deutschen sind wirklich ein komisches Volk, aktuell wäre das wirklich eines der letzten Länder wo ich leben wollte.

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von HighPlainsDrifter » Do 24. Jan 2019, 08:39

Daher bin ich auch von dort ausgewandert. Das Land verfällt mehr und mehr zum Irrenhaus.

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Musashi » Do 24. Jan 2019, 08:59

Gottseidank haben die so lange gebraucht - bei der österr. Tradition des EU-Novellen-Umsetzungsabschreibens hätte das wirklich was werden können...
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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von JollyJumper » Do 24. Jan 2019, 09:52

yoda hat geschrieben:
Mi 23. Jan 2019, 19:32
Die Deutschen sind wirklich ein komisches Volk, aktuell wäre das wirklich eines der letzten Länder wo ich leben wollte.
Dafür zahlen wir das vielfache für's Autofahren (Steuern). Da werden wir ordentlich geschröpft, vom Kauf bis zur jährlichen Steuer. :tipphead: Man kann es halt nicht in jedem Bereich perfekt haben, alle Länder haben ihre bescheuerten Regeln... für Deutschland sind halt Waffenbesitzer die Ausgeburt des Bösen und Wurzel allen Übels, in Österreich sind es Autofahrer. Andersherum ist man als Autofan in Deutschland verwöhnt, als Waffenfan in Österreich. Ihr versteht was ich meine.

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Musashi » Do 24. Jan 2019, 10:19

Also "verwöhnt" fühle ich mich hierzulande sicher nicht.
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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Jo_Kux » Do 24. Jan 2019, 10:40

Da ist das Gejammer bei uns über das neue Waffg. ja echt der Brüller. Wenn ich mir vorstelle, dass uns das so in etwa auch geblüht hätte, wenn wir eine gewisse Partei in der Regierung hätten, dann wird mir im Nachhinein noch schlecht.

Und was den Vergleich mit den Autos betrifft, der geht für mich völlig daneben, denn bei uns ist Autofahren halt teuer, ABER erlaubt.
Somit hinkt der Vergleich völlig.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Maddin » Do 24. Jan 2019, 13:51

Pfeilabschussgeräte aus Spielzeugläden werden erlaubnispflichtig (genehmigungspflichtig).

Kann man sich nicht ausdenken...

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Nordi » Do 24. Jan 2019, 13:54

Was sollen eigentlich "große Magazingehäuse" sein?

Und bedeutet das totale Verbot von großen Magazinen nicht eigentlich den Tod von IPSC usw in Deutschland?

Und bzgl = - Bei vielen neu verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkendes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab 01.08.17 nicht zum Altbestand zählt und der Besitz somit komplett verboten ist.

Sind solche Rückwirkenden Gesetze nicht eigentlich verboten bzw nicht 100% korrekt?
Und was soll das jetzt bedeuten? Werden die Deutschen Schützenkollegen die jetzt Betroffen sind entwaffnet?!

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Halvar » Do 24. Jan 2019, 14:04

Maddin hat geschrieben:
Do 24. Jan 2019, 13:51
Pfeilabschussgeräte aus Spielzeugläden werden erlaubnispflichtig (genehmigungspflichtig).

Kann man sich nicht ausdenken...
Sind damit zufälligerweise solche Dinger gemeint?
https://www.youtube.com/watch?v=CftIoXaByuU

Weil das hat man ja eigentlich kommen sehen.

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Balistix » Do 24. Jan 2019, 14:12

Nordi hat geschrieben:
Do 24. Jan 2019, 13:54
Was sollen eigentlich "große Magazingehäuse" sein?
Könnte mir vorstellen, dass darunter bspw 30er Magazine mit Stopper bzw Sperre auf 10 Schuss gemeint sind. Soll wohl einer "Umgehungskonstruktion" (Sperre raus) vorbeugen... :headslap:

Anders gesagt, nur Magazine, deren Gehäuse baulich so lang ist, dass selbst mit Umbauten nur 10 Patronen reinpassen, bleiben legal. So stell ich mir das vor.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Maddin » Do 24. Jan 2019, 14:13

Halvar hat geschrieben:
Do 24. Jan 2019, 14:04
Maddin hat geschrieben:
Do 24. Jan 2019, 13:51
Pfeilabschussgeräte aus Spielzeugläden werden erlaubnispflichtig (genehmigungspflichtig).

Kann man sich nicht ausdenken...
Sind damit zufälligerweise solche Dinger gemeint?
https://www.youtube.com/watch?v=CftIoXaByuU

Weil das hat man ja eigentlich kommen sehen.
Ja genau. Auf Druck eines SPD-Politikers sollen diese "Spielzeuge" reglementiert werden.

Natürlich alles zum Schutz vor Terrorismus.

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von Nordi » Do 24. Jan 2019, 14:14

Oh...dann is das der selbe Unsinn der auch bei uns dann gültig ist...also das 30er Magazine mit 10er Begrenzer auch verboten sind...ok...danke für die Aufklärung Balistix :)

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Re: Änderungen Waffengesetz DEUTSCHLAND

Beitrag von yoda » Do 24. Jan 2019, 14:25

Nordi hat geschrieben:
Do 24. Jan 2019, 14:14
Oh...dann is das der selbe Unsinn der auch bei uns dann gültig ist...also das 30er Magazine mit 10er Begrenzer auch verboten sind...ok...danke für die Aufklärung Balistix :)
Bitte keine UNwahrheiten verbreiten, lt. BMI gibt es kein Goldplating, also 30er Magazine sind verboten, von Magazingehäusen steht nirgendwo etwas.

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