Welche Behörde verlangt das bei Kat.C-Waffen?cal22 hat geschrieben: ↑Di 5. Feb 2019, 21:22Stimmt danke für den Tipp werde ich dann wohl sicherheitshalber so machen.panhandle hat geschrieben: ↑Di 5. Feb 2019, 13:04@cal22
Aber da wir ja wissen das "der Teufel ned schläft"...... solltest vielleicht doch zumindest an "Kaszettel" dabei haben, aus dem hervorgeht dass Du den Prügel erst kürzlich "übernommen" hast, und die Frist zur (Deiner) Registrierung noch nicht abgelaufen ist....
siehe.. (5) Wer Schusswaffen der Kategorie C besitzt, hat der Behörde auf
Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache
nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung
noch nicht abgelaufen ist.
(Waffg. §34 Absatz/Punkt 5)
g
willi
Unter welchen Umständen sollte das eintreten?
Beispiel?