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Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 20:16
von FlorianW
Guten Abend!
Ich wollte kurz mal etwas fragen. Darf man einem Freund ein oder zwei Tage lang (auch österr. Staatsbürger), der mind. 18 Jahre alt ist und kein WAffenverbot besitzt, Kat. D/C Waffen borgen um z.B.: zu einem Schießplatz damit zu gehen?

mit freundlichen Grüßen,
Florian

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 20:22
von Steppenwolf
Würde dir dringend raten, abstand von diesen Gedanken zu nehmen.
Du hast keine Ahnung was er alles in diesen 2 Tagen mit deiner auf dich registrierten Waffen anstellen kann/ könnte.

Fahrt gemeinsam zum Schiessstand dort kann er sich ja ausleben.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 20:25
von Glock1768
Steppenwolf hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:22
Würde dir dringend raten, abstand von diesen Gedanken zu nehmen.
Du hast keine Ahnung was er alles in diesen 2 Tagen mit deiner auf dich registrierten Waffen anstellen kann/ könnte.

Fahrt gemeinsam zum Schiessstand dort kann er sich ja ausleben.
ohne deinen Freund zu kennen und ihm auch nur irgendetwas unterstellen zu wollen kann ich mich hier nur anschliessen

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 20:33
von gewo
naja
habts eh recht

die richtige antwort ist halt trotzdem:
ja, er darf

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 20:33
von cal22
Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 20:37
von Incite
gewo hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:33
naja
habts eh recht

die richtige antwort ist halt trotzdem:
ja, er darf
Yes Sir! aber ich würde mir trotzdem die Übernahme schriftlich bestätigen lassen.

lg

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 20:37
von Glock1768
gewo hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:33
die richtige antwort ist halt trotzdem:
ja, er darf
prinzipiell, also gemäß Gesetz, JA ... trotzdem

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 20:44
von Steppenwolf
Incite hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:37
gewo hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:33
naja
habts eh recht

die richtige antwort ist halt trotzdem:
ja, er darf
Yes Sir! aber ich würde mir trotzdem die Übernahme schriftlich bestätigen lassen.

lg
Abgesehen davon, ist der Freund auch dazu verpflichtet, die Waffe und Munition sicher zu verwahren....

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 01:07
von Paddy91
cal22 hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:33
Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
ist es echt so schwierig Google zu verwenden?
viewtopic.php?t=36814#p593692

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 08:09
von 454casull
Paddy91 hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 01:07
cal22 hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:33
Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
ist es echt so schwierig Google zu verwenden?
viewtopic.php?t=36814#p593692
...das denk ich mir auch,oft
...ob es ist so schwierig Google zu verwenden...bei manchen fragen

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 09:39
von kurtk
Paddy91 hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 01:07
cal22 hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:33
Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
ist es echt so schwierig Google zu verwenden?
viewtopic.php?t=36814#p593692
Der letzte Beitrag in deinen verlinken Thread ist von Do 4. Mai 2017, 20:30, da könnte das Waffengesetz sich schon geändert haben. Deswegen finde ich den Einwand zwar Richtig, Google zu Verwenden, aber fast 2 Jahre alte Informationen sind mit Vorsicht zu behandeln.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 09:42
von gewo
cal22 hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:33
Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
wenn du sie mehr als sechs wochen innehast musst du sie auf dich ins ZWR melden

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 10:07
von Paddy91
kurtk hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 09:39
Paddy91 hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 01:07
ist es echt so schwierig Google zu verwenden?
viewtopic.php?t=36814#p593692
Der letzte Beitrag in deinen verlinken Thread ist von Do 4. Mai 2017, 20:30, da könnte das Waffengesetz sich schon geändert haben. Deswegen finde ich den Einwand zwar Richtig, Google zu Verwenden, aber fast 2 Jahre alte Informationen sind mit Vorsicht zu behandeln.
und dann schreibt man drunter "ist das noch so" und lässt nicht Leute die Antwort neufomulieren.
Eigentum gibts seit dem dem römischen Recht jahrtausende lang defacto unverändert. Soll jetzt alle 2 Tage wer einen Thread starten "ist das noch so?", könnte sich ja geändert haben...

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 11:43
von cal22
gewo hat geschrieben:
Di 5. Feb 2019, 09:42
cal22 hat geschrieben:
Mo 4. Feb 2019, 20:33
Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
wenn du sie mehr als sechs wochen innehast musst du sie auf dich ins ZWR melden
Danke. Kommt nicht vor dann passt das so.

Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 12:56
von LTE
Blöder Zwischenruf, wie bitte weist du, dass gegen den dem du die Waffe verleihst, kein Waffenverbot besteht?
Ich habe eine Waffe veräußert und bei der BH des Käufers angerufen, dort wurde mir sofort mitgeteilt, das kein Waffenverbot besteht (war allerdings Kat B und ich hatte die WBK Daten des Käufers).