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Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Hane
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Hane » Do 1. Aug 2019, 12:44

Am Besten mit Raoul Wagner sprechen.

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BigBen
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von BigBen » Do 1. Aug 2019, 13:18

Beeinspruchen, im Gesetz hat sich diesbezüglich meines Wissens nichts geändert.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Lindenwirt
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Lindenwirt » Do 1. Aug 2019, 13:36

Ok, schade dass das immer noch nicht einheitlich geregelt wird.

gewo
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von gewo » Do 1. Aug 2019, 13:52

MikeD hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 09:18
Irwin J. Finster hat geschrieben:
Mi 6. Feb 2019, 09:04
Bei mir steht drauf "Gilt für die Dauer der Tätigkeit als Jagschutzorgan".
Ist (leider) restriktiver als "Befristet auf die Dauer der Ausübung der Jagd" aber m.M. nach rechtskonform.
Sobald die Tätigkeit (Bestellung) als Jagdschutzorgan wegfällt, wird der WP zur WBK.
Nach der neuen Regelung darf man dann zwar weiterhin die Waffe führen, aber eben nur im Revier (bei der tatsächlichen Jagdausübung).
auch "Befristet auf die Dauer der Ausübung der Jagd" ist ned wirklich eindeutig oder?
denn die ausuebung der jagd im supermarkt eindeutig nicht moeglich

weitgehend eindeutig waere "Befristet auf den Besitz eine Jagdausübungsberechtigung"
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von bino71 » Do 1. Aug 2019, 13:59

Lindenwirt hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 12:16
Kann man eine solche Einschränkung zeitnah nach der Ausstelung des WP jetzt beeinspruchen und wie stehen die Erfolgschancen? Hat hier wer konkrete Erfahrungen?
Im RIS ist nichts zu finden, also dürfte sich keiner getraut haben es soweit auszujudizieren.

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Martin P
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Martin P » Do 1. Aug 2019, 14:17

Dazu ist einerseits zu sagen, dass du den Beschränkungsvermerk nicht gesondert bekämpfen kannst:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J09

Andererseits unterliegst du, solange du die Tätigkeit, für die der WP ausgestellt wurde, ausübst, beim Führen keinen Beschränkungen, auch wenn das dein Sachbearbeiter vielleicht glaubt ...

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0171011L01

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Lindenwirt
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Lindenwirt » Do 1. Aug 2019, 14:27

Martin P hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 14:17
Dazu ist einerseits zu sagen, dass du den Beschränkungsvermerk nicht gesondert bekämpfen kannst:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J09

Andererseits unterliegst du, solange du die Tätigkeit, für die der WP ausgestellt wurde, ausübst, beim Führen keinen Beschränkungen, auch wenn das dein Sachbearbeiter vielleicht glaubt ...

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0171011L01
Vielen Dank, genau so etwas habe ich gesucht.
Habe jetzt allersdings noch einen Text gefunden der sich mit dem obigen beißt.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0141127L00

Auszug:
Im Übrigen sei auch aus dem Blickwinkel des im § 10 WaffG explizit normierten Verhältnismäßigkeitsgebotes unter den konkreten Umständen des vorliegenden Falles anstelle der gänzlichen Ablehnung des Antrags die Ausstellung eines mit Beschränkungen - nämlich: bloß zur Führung der Schusswaffe der Kategorie B im Zuge der Jagdausübung sowie von bloß einer (und nicht zwei) solcher Schusswaffen - verbundenen Waffenpasses geboten.


Hier scheint es doch wieder eine Beschränkung auf die Ausführung der Tätigkeit zu geben.

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burggraben
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von burggraben » Do 1. Aug 2019, 14:34

Martin P hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 14:17
Dazu ist einerseits zu sagen, dass du den Beschränkungsvermerk nicht gesondert bekämpfen kannst:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J09

Andererseits unterliegst du, solange du die Tätigkeit, für die der WP ausgestellt wurde, ausübst, beim Führen keinen Beschränkungen, auch wenn das dein Sachbearbeiter vielleicht glaubt ...

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0171011L01
Verstehe ich den zweiten Rechtssatz richtig, dass trotz einen ungesetzlichen Einschränkung am WP der Berechtigungsumfang immer gesetzeskonform auszulegen ist? Bis jetzt wurde im Forum ja oft die Meinung vertreten dass so eine (ungesetzliche) Einschränkung wirksam wird wenn man sie nicht beeinsprucht - Stichwort WP hat Bescheidcharakter.

Falls dem so ist würde sich aus Rechtsatz 1 (der ganze Bedarf wird nochmal vom Gericht evaluiert und der WP somit wackelt insgesamt) und Rechtsatz 2 ergeben, dass mann besser nicht beeinsprucht?

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Martin P
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Martin P » Do 1. Aug 2019, 14:34

Lindenwirt hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 14:27
Vielen Dank, genau so etwas habe ich gesucht.
Habe jetzt allersdings noch einen Text gefunden der sich mit dem obigen beißt.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0141127L00

Auszug:
Im Übrigen sei auch aus dem Blickwinkel des im § 10 WaffG explizit normierten Verhältnismäßigkeitsgebotes unter den konkreten Umständen des vorliegenden Falles anstelle der gänzlichen Ablehnung des Antrags die Ausstellung eines mit Beschränkungen - nämlich: bloß zur Führung der Schusswaffe der Kategorie B im Zuge der Jagdausübung sowie von bloß einer (und nicht zwei) solcher Schusswaffen - verbundenen Waffenpasses geboten.


Hier scheint es doch wieder eine Beschränkung auf die Ausführung der Tätigkeit zu geben.
Das sind nur die vom VwGH zitierten (unrichtigen) Ausführungen des LVwG, hat keine Bedeutung ...

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Martin P » Do 1. Aug 2019, 14:44

burggraben hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 14:34
Verstehe ich den zweiten Rechtssatz richtig, dass trotz einen ungesetzlichen Einschränkung am WP der Berechtigungsumfang immer gesetzeskonform auszulegen ist? Bis jetzt wurde im Forum ja oft die Meinung vertreten dass so eine (ungesetzliche) Einschränkung wirksam wird wenn man sie nicht beeinsprucht - Stichwort WP hat Bescheidcharakter.

Falls dem so ist würde sich aus Rechtsatz 1 (der ganze Bedarf wird nochmal vom Gericht evaluiert und der WP somit wackelt insgesamt) und Rechtsatz 2 ergeben, dass mann besser nicht beeinsprucht?
Das hängt wohl vom Wortlaut des Beschränkungsvermerks ab. Beschränkungen "auf die Dauer" einer bestimmten Tätigkeit beziehen sich jedenfalls nach dieser Rechtsprechung eben nicht auf die Tätigkeit an sich, sondern darauf, dass die Tätigkeit grundsätzlich weiterhin ausgeübt wird.

Und ja, wenn du den Beschränkungsvermerk bekämpfst, riskierst du die Bewilligung an sich ...

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von GehtDas » Do 1. Aug 2019, 19:23

Ich habe heuer den WP bekommen (bin beeideter Aufsichtsjäger) ohne eine Einschränkung hinten drauf, theoretisch darf ich jetzt immer und überall führen richtig?
.22l.r. 9x19 .357 Magnum 454 Casull .22 Hornet .243Win .308Win 6,5x55 SE 7,5x55 .300 Win Mag 12/76

Traditon ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Martin P » Do 1. Aug 2019, 19:31

GehtDas hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 19:23
Ich habe heuer den WP bekommen (bin beeideter Aufsichtsjäger) ohne eine Einschränkung hinten drauf, theoretisch darf ich jetzt immer und überall führen richtig?
Ja. Praktisch auch :D

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von GehtDas » Do 1. Aug 2019, 19:47

Martin P hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 19:31
GehtDas hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 19:23
Ich habe heuer den WP bekommen (bin beeideter Aufsichtsjäger) ohne eine Einschränkung hinten drauf, theoretisch darf ich jetzt immer und überall führen richtig?
Ja. Praktisch auch :D
reload-smile
Das bedeutet, wenn ich einmal nicht mehr die Jagdkarte löse, was hoffentlich nie eintreten wird, so wahr mir Gott helfe, verfällt mein WP nicht?
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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von Martin P » Do 1. Aug 2019, 19:57

GehtDas hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 19:47
reload-smile
Das bedeutet, wenn ich einmal nicht mehr die Jagdkarte löse, was hoffentlich nie eintreten wird, so wahr mir Gott helfe, verfällt mein WP nicht?
Kein Beschränkungsvermerk, keine Beschränkung, genau. 8-)

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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Beitrag von GehtDas » Do 1. Aug 2019, 19:59

:violin:
Martin P hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 19:57
GehtDas hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 19:47
reload-smile
Das bedeutet, wenn ich einmal nicht mehr die Jagdkarte löse, was hoffentlich nie eintreten wird, so wahr mir Gott helfe, verfällt mein WP nicht?
Kein Beschränkungsvermerk, keine Beschränkung, genau. 8-)
:dance: 8-)
Endlich hat unsere BH was richtig gemacht
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