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Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Do 1. Aug 2019, 21:35
von Alaskan454
Martin P hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 14:44

Und ja, wenn du den Beschränkungsvermerk bekämpfst, riskierst du die Bewilligung an sich ...
Bin zwar selber kein Jäger aber es interessiert mich trotzdem. Wenn man die Beschränkung bekämpfen möchte bei einem WP der für die Jagd ausgestellt wurde könnte es dann nicht auch möglich sein das sich das Gericht querlegt und sagt nach der neuen Gesetzeslage reicht für die Jagd auch eine bloße WBK und eben wie du geschrieben hast dass der Jäger den WP abgegeben muss?

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Do 1. Aug 2019, 22:01
von Glock1768
Das könnte dir schon passieren ... Auch ich bin dieser Meinung ... Mainstream ist eben leider je weniger Waffenpässe umso besser

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Do 1. Aug 2019, 22:16
von Martin P
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 21:35
Martin P hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 14:44

Und ja, wenn du den Beschränkungsvermerk bekämpfst, riskierst du die Bewilligung an sich ...
Bin zwar selber kein Jäger aber es interessiert mich trotzdem. Wenn man die Beschränkung bekämpfen möchte bei einem WP der für die Jagd ausgestellt wurde könnte es dann nicht auch möglich sein das sich das Gericht querlegt und sagt nach der neuen Gesetzeslage reicht für die Jagd auch eine bloße WBK und eben wie du geschrieben hast dass der Jäger den WP abgegeben muss?
Wie gesagt, wenn du den Beschränkungsvermerk bekämpfst, kann es sein, dass du am Ende ganz ohne Waffenpass dastehst, wenn das Verwaltungsgericht zu der Ansicht kommt, die Bewilligung hätte gar nicht erteilt werden dürfen. Geht klar aus den im Link enthaltenen Rechtssätzen hervor. Der VwGH betont, dass das Verwaltungsgericht dazu nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ist ...

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0150909J09

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Fr 2. Aug 2019, 06:41
von Martin P
Glock1768 hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 22:01
Mainstream ist eben leider je weniger Waffenpässe umso besser
Das ist im konkreten Fall allerdings nur bedingt der Grund. Der Grundsatz, dass mit der Bekämpfung der Nebenbestimmung der gesamte Bescheid kippen kann, ist nichts spezifisch Waffenrechtliches. Kann dir in jedem Verwalungsverfahren passieren, in dem du eine Bewilligung nur unter Auflagen erhalten hast.

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Mo 5. Aug 2019, 09:56
von burggraben
GehtDas hat geschrieben:
Do 1. Aug 2019, 19:23
Ich habe heuer den WP bekommen (bin beeideter Aufsichtsjäger) ohne eine Einschränkung hinten drauf
Sowas gibts für Jäger eigentlich gar nicht mehr. Sieht man mal wieder wie unterschiedlich gearbeitet wird. Wenn du wirklich gar keinen Beschränkungvermerk hast, hast du sehr viel Glück gehabt.

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Mo 5. Aug 2019, 10:22
von bullsEyE408
Wie wäre folgende Einschränkung zu interpretieren?

"Für die Dauer der Ausübung der Tätigkeit als Jagdaufsichtsorgan"

Darf derjenige die Waffe dann nur im Revier bzw. bei der Jagd führen?
Darf er die Waffe bereits von zu Hause auf dem Weg zum Revier führen?
Darf er die Waffe auch im Alltag führen?

Danke für eure Einschätzung!

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Mo 5. Aug 2019, 10:31
von Balistix
bullsEyE408 hat geschrieben:
Mo 5. Aug 2019, 10:22
Wie wäre folgende Einschränkung zu interpretieren?

"Für die Dauer der Ausübung der Tätigkeit als Jagdaufsichtsorgan"

Darf derjenige die Waffe dann nur im Revier bzw. bei der Jagd führen?
Darf er die Waffe bereits von zu Hause auf dem Weg zum Revier führen?
Darf er die Waffe auch im Alltag führen?

Danke für eure Einschätzung!
Aus dem Bauch heraus: auf der Mikroebene zeitlich und örtlich unbeschränkt. Dh auch um 11:00 früh beim Billa.

Auf der Makroebene wird der WP zur WBK, sobald der Inhaber nicht mehr Jagdschutzorgan ist.

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Mo 5. Aug 2019, 10:43
von Martin P
bullsEyE408 hat geschrieben:
Mo 5. Aug 2019, 10:22
Wie wäre folgende Einschränkung zu interpretieren?

"Für die Dauer der Ausübung der Tätigkeit als Jagdaufsichtsorgan"

Darf derjenige die Waffe dann nur im Revier bzw. bei der Jagd führen?
Darf er die Waffe bereits von zu Hause auf dem Weg zum Revier führen?
Darf er die Waffe auch im Alltag führen?

Danke für eure Einschätzung!
Laut dem zitierten Erkenntnis des VwGH vom 11.10.2017, Ra 2017/03/0088 ist der Vermerk so zu interpretieren (auch wenn die Waffenbehörde es offensichtlich anders gedacht hatte), dass du damit, solange du Jagdaufsichtsorgan bist, führen kannst, wann und wo es dir beliebt. Eine Beschränkung auf eine konkrete Örtlichkeit oder Zeiträume ist im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. Runderlass 2014, Seite 24).

Ob du, obwohl das so ist, im schlechtesten Fall trotzdem Probleme mit deiner Waffenbehörde bekommst, steht auf einem anderen Blatt ...

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Mo 5. Aug 2019, 10:52
von Lindenwirt
Also meinen Sachbearbeiter habe ich den Link von weiter oben geschickt und er hat gmeint das seine Einschätzung möglicherweise falsch war und Führen im Alltag dann doch erlaubt ist.
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0171011L01
Ich würde den Beschluss (Den Teil "Rechtssatz") ausdrucken und mit dem WP zusammen ins Dokumententäschchen geben.
Jedenfalls habe ich vom Sachbearbeiter die Aussage bekommen das ich mit dem Vermerk "Für die Dauer der Ausübung der Tätigkeit als Jagdaufsichtsorgan" problemlos und sofort einen WP bekommen kann. Damit sollte der WP auch im Alltag nutzbar sein bzw. werden keine Graubereiche offen gelassen.

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Mo 5. Aug 2019, 10:56
von gewo
Martin P hat geschrieben:
Mo 5. Aug 2019, 10:43
bullsEyE408 hat geschrieben:
Mo 5. Aug 2019, 10:22
Wie wäre folgende Einschränkung zu interpretieren?

"Für die Dauer der Ausübung der Tätigkeit als Jagdaufsichtsorgan"

Darf derjenige die Waffe dann nur im Revier bzw. bei der Jagd führen?
Darf er die Waffe bereits von zu Hause auf dem Weg zum Revier führen?
Darf er die Waffe auch im Alltag führen?

Danke für eure Einschätzung!
Laut dem zitierten Erkenntnis des VwGH vom 11.10.2017, Ra 2017/03/0088 ist der Vermerk so zu interpretieren (auch wenn die Waffenbehörde es offensichtlich anders gedacht hatte), dass du damit, solange du Jagdaufsichtsorgan bist, führen kannst, wann und wo es dir beliebt. Eine Beschränkung auf eine konkrete Örtlichkeit oder Zeiträume ist im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. Runderlass 2014, Seite 24).

Ob du, obwohl das so ist, im schlechtesten Fall trotzdem Probleme mit deiner Waffenbehörde bekommst, steht auf einem anderen Blatt ...
hab mir das erkenntnis nicht durchgelesen ..

aber hat der vwgh darauf erkannt dass "die unzulaessige einschraenkung" nichtig ist
oder darauf erkannt das die genehmigung an sich nichtig ist?

ansonsten:
eine chefjuristin/ ein chefjurist einer niederoesterrechischen BH hat mir vor nicht all zu langer zeit telefonisch mitgeteilt dass hoechstgerichtsurteile fuer sie/ ihn nicht von belang sind da jeder einzelfall anders entschieden werden kann, selbst bei identen sachlagen.
erst dann wenn hoechstgerichte mehrmals innert ueberschaubarer zeitspanne von hoechstgerichten gleichlautend entschieden werden kann von einer wirkung dieser hochstgerichtsurteile auf die rechtssprechnung ausgegangen werden

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Mo 5. Aug 2019, 11:40
von burggraben
gewo hat geschrieben:
Mo 5. Aug 2019, 10:56
ansonsten:
eine chefjuristin/ ein chefjurist einer niederoesterrechischen BH hat mir vor nicht all zu langer zeit telefonisch mitgeteilt dass hoechstgerichtsurteile fuer sie/ ihn nicht von belang sind da jeder einzelfall anders entschieden werden kann, selbst bei identen sachlagen.
Auch schon gehört. Lässt sich im Zweifelsfall auch immer leicht begründen, indem man eben einen winzigen (völlig irrelevanten) Punkt sucht in dem sich die Sachlage unterscheidet.

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Mo 5. Aug 2019, 12:02
von Martin P
gewo hat geschrieben:
Mo 5. Aug 2019, 10:56

hab mir das erkenntnis nicht durchgelesen ..

aber hat der vwgh darauf erkannt dass "die unzulaessige einschraenkung" nichtig ist
oder darauf erkannt das die genehmigung an sich nichtig ist?

ansonsten:
eine chefjuristin/ ein chefjurist einer niederoesterrechischen BH hat mir vor nicht all zu langer zeit telefonisch mitgeteilt dass hoechstgerichtsurteile fuer sie/ ihn nicht von belang sind da jeder einzelfall anders entschieden werden kann, selbst bei identen sachlagen.
erst dann wenn hoechstgerichte mehrmals innert ueberschaubarer zeitspanne von hoechstgerichten gleichlautend entschieden werden kann von einer wirkung dieser hochstgerichtsurteile auf die rechtssprechnung ausgegangen werden
Der VwGH sagt in dem Erkenntnis, dass das so ist, weil es sich aus dem Gesetz ergibt. Die Erlasslage wäre ja, wie zitiert, auch eindeutig. Dass mancher Waffenreferent trotzdem seinen eigenen Vollzug hat, glaube ich dir sofort ...

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Di 6. Aug 2019, 15:56
von Coolhand1980
"Für die Dauer der Ausübung der Tätigkeit als Jagdaufsichtsorgan"
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass das betreffende JAO um 11h beim Billa nicht führen darf, dann würde drinnen stehen: "während der Ausübung der Tätigkeit als..."

Auch wenn man eine Einschränkung im WP stehen hat, kann man sie auch Jahre später noch los werden.
Mir ist es so ergangen. Deswegen habe ich mir vor kurzem einen neuen WP ohne Beschränkung ausstellen lassen.
In meinem Fall hat sich die gesetzliche Grundlage geändert, was das möglich machte.

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Di 6. Aug 2019, 21:30
von burggraben
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 6. Aug 2019, 15:56
Deswegen habe ich mir vor kurzem einen neuen WP ohne Beschränkung ausstellen lassen.
In meinem Fall hat sich die gesetzliche Grundlage geändert, was das möglich machte.
Und welche gesetzliche Grundlage wäre das? Ernstgemeinte Frage. Mir ist keine Gesetzesänderung bekannt welche sich auf die Ausstellung von unbeschränkten WPs bezieht.

Re: Waffenpass Rechtswidrige Befristung ?

Verfasst: Mi 7. Aug 2019, 09:02
von BigBen
burggraben hat geschrieben:
Di 6. Aug 2019, 21:30
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 6. Aug 2019, 15:56
Deswegen habe ich mir vor kurzem einen neuen WP ohne Beschränkung ausstellen lassen.
In meinem Fall hat sich die gesetzliche Grundlage geändert, was das möglich machte.
Und welche gesetzliche Grundlage wäre das? Ernstgemeinte Frage. Mir ist keine Gesetzesänderung bekannt welche sich auf die Ausstellung von unbeschränkten WPs bezieht.
Naja kommt auf den Beruf an...a Kaliberbeschränkung ist auch eine Beschränkung die aufgehoben werden kann.